Beurkundung
Der Urkundsbeamte des Kreisjugendamtes Tirschenreuth ist befugt, Beurkundungen und Beglaubigungen im Rahmen des § 59 Abs. 1 SGB VIII kostenfrei vorzunehmen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Vaterschaftsanerkennungen, Zustimmungserklärungen zur Vaterschaftsanerkennung, Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen und Sorgeerklärungen nicht verheirateter Eltern.
Zuständiger Mitarbeiter/in:
Aufteilung nach dem Familiennamen des Kindes
Buchstabe | Vorname, Name | Zi.-Nr. | Telefon | Sprechzeiten | |
A - M | Emil Slany | 511 | 09631/88-354 | Es wird um telefonische Terminabsprache gebeten | |
N - Z | Marlies Pravida | 505 | 09631/88-424 | Es wird um telefonische Terminabsprache gebeten |