Kindergarten- und Kinderhortaufsicht

Das Kreisjugendamt hat die Aufsicht über die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung.

Zu den Aufgaben gehören u. a. die Beratung der Träger bei Baumaßnahmen, bei Änderung des Betreuungsangebotes und Information der Träger über rechtliche Vorgaben und finanzielle Fördermöglichkeiten. Jede Einrichtung, die regelmäßig Kinder an mindestens 3 Tagen wöchentlich und mindestens 3 Stunden täglich betreut (Krippe, Kindergarten, Hort), benötigt eine Betriebserlaubnis oder Anerkennung. Die Aufsichtbehörde erteilt diese Betriebserlaubnis oder Anerkennung und prüft, ob die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

Zudem erhalten Eltern Auskunft zu Fragen bzgl. der Kindertageseinrichtungen wie Ablauf einer Elternbeiratswahl, Höchstgruppenstärke u. ä..

Zuständiger Mitarbeiter:

Vorname, Name

Zi.-Nr.

Telefon

E-Mail

Sprechzeiten

Emil Slany

511 / 2.OG

09631/88-354

emil.slany (at) tirschenreuth.de

Mo - Fr:
8 - 12 Uhr
Do: 14 - 16 Uhr
u. nach Vereinbarung

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