Tagespflege
Soweit die Angebote der Kinderbetreuungseinrichtungen im Landkreis (Krippe, Kindergarten, Hort) in den jeweiligen Gemeinden nicht ausreichen den Betreuungsbedarf der Eltern für ihre Kinder abzudecken, kann das Kreisjugendamt eine Betreuung im Rahmen einer qualifizierte Tagespflege vermitteln.
Durch die Zusammenarbeit der Tagespflegepersonen mit dem Kreisjugendamt wird sichergestellt, dass nur ausgewählte und geeignete Kräfte zur Betreuung der Kinder eingesetzt werden.
Für die Betreuung in Tagespflege wird ein Kostenbeitrag erhoben. Im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe kann Eltern mit geringem Einkommen auf Antrag der Kostenbeitrag ganz oder zum Teil erlassen werden. Vertrauensvolles Zusammenwirken aller Beteiligten und auch Diskretion im Interesse von Eltern und Kindern ist oberste Prämisse
Zuständige Mitarbeiter:
Vorname, Name | Zi.-Nr. | Telefon | Sprechzeiten | |
Emil Slany | 511 / 2.OG | 09631/88-354 | Mo - Fr: |