Vollzeitpflege
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf Erziehung durch Ihre Eltern (Art. 6 GG). Wenn allerdings Schwierigkeiten auftreten und die Eltern sich nicht mehr in der Lage sehen, die Erziehung ihrer Kinder sicherzustellen, haben Sie Anspruch auf Hilfe.
Die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bietet hier eine Möglichkeit für eine kurzfristige oder auf Dauer angelegte Hilfestellung.
Entsprechend des Alters und des Entwicklungsstandes des Kindes oder Jugendlichen, sowie unter Berücksichtigung seiner persönlichen Bindungen, wird das Kind oder der Jugendliche in einer anderen Familie untergebracht.
Der Pflegekinderdienst des Kreisjugendamtes unterstützt und begleitet die Pflegefamilie und die Herkunftsfamilie während des gesamten Hilfeverlaufs.
Zuständige Mitarbeiterin:
Vorname, Name | Zi.-Nr. | Telefon | Sprechzeiten | |
Anne Zeitler | 500 / 2.OG | 09631/88-286 | Mo - Do: |