Abfallwirtschaft im Landkreis Tirschenreuth

Abfallwirtschaft im Landkreis Tirschenreuth

Gemäß des Bayerischen Abfallwirtschafts- und Altlastengesetzes nehmen Landkreise die Entsorgung von Abfällen als Pflichtaufgabe wahr. Für Abfälle aus Haushaltungen wurde die getrennte Überlassung nach Abfallarten in der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Tirschenreuth geregelt.

Abfallwirtschaftssatzung (AWS) und Abfallwirtschafts-Gebührensatzung

1.Restmüllabfuhr

Im Landkreis Tirschenreuth wird die Restmüllabfuhr im 14-tägigen Rhythmus durchgeführt.

A) Anschluß und Benutzungszwang

Die Grundstückseigentümer im Kreisgebiet sind verpflichtet, ihre Grundstücke an die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung (Restmüllabfuhr) des Landkreises anzuschließen. Neben dem Anschlußzwang besteht auch noch die Pflicht zur Benutzung der Restmüllabfuhr, d.h., daß auf dem Grundstück anfallender Restmüll über die Restmülltonne der Müllabfuhr übergeben werden muß. Somit hat der Grundstückseigentümer eine ausreichend große und mit einer gültigen Gebühren-Kontroll-Marke versehene Restmülltonne bereitzuhalten. Restmülltonnen, die nicht mit einer solchen Kontrollmarke versehen sind, werden nicht entleert.

B) Zugelassene Restmüllbehältnisse

Im Landkreis Tirschenreuth sind zur Zeit folgende Behältergrößen zugelassen: 50 Liter Haushaltseimer, 60, 80, 120 und 240 Liter Müllgroßbehälter. Für Grundstücke mit Mehrfamilienhäusern sind auch Müllgroßbehälter mit 770 und 1.100 Litern Füllraum zugelassen. Die für das jeweilige Grundstück notwendigen Restmüllbehälter hat der Grundstückseigentümer eigenverantwortlich zu beschaffen.

C) Restmüllsäcke

Die im Landkreis zugelassenen Restmüllsäcke dienen nur zur Entsorgung kurzzeitig anfallender größerer Restmüllmengen und sind bei allen Landkreisgemeinden und beim Landratsamt Tirschenreuth in der Kreiskasse, Mähringer Str. 7 in Tirschenreuth erhältlich. Die Restmüllentsorgung allein mit Restmüllsäcken ist nicht zulässig.

D) Mindestbehälterkapazität

Für jeden Bewohner eines anschlusspflichtigen Grundstückes soll für Restmüll eine Mindestbehälterkapazität von 5 Litern pro Woche zur Verfügung stehen, mindestens jedoch muß pro Grundstück ein 50 Liter Restmüllbehälter vorgehalten werden.

E) Bereitstellung der Restmüllbehälter

Die Restmüllbehältnisse sind am Abfuhrtag morgens ab 6.00 Uhr so aufzustellen, daß sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust vom Müllfahrzeug abgeholt werden können. Fußgänger und Fahrzeuge dürfen durch die Aufstellung nicht behindert oder gefährdet werden. Die Restmüllgefäße sind stets geschlossen zu halten. Sie dürfen nur soweit gefüllt werden, daß sich der Deckel noch schließen läßt und die Entleerung ohne weiteres möglich ist. Einstampfen und Einschlämmen des Restmülls ist nicht erlaubt.

2. Papiertonne

Jedes an die Restmüllabfuhr angeschlossene Grundstück im Landkreis Tirschenreuth erhält eine vom Unternehmer bereitgestellte Papiertonne. Die Entleerung der Papiertonne erfolgt einmal monatlich, wobei die Abfuhrtermine rechtzeitig jeweils zu Jahresbeginn bekanntgegeben werden. In die Papiertonne dürfen nur einwandfrei sauberes Papier, Pappmaterial und Kartonagen eingegeben werden (Aufkleber auf der Papiertonne beachten). Papiertonnen, die andere als die dafür zugelassenen Stoffe enthalten, werden nicht entleert.

Zur Bereitstellung: siehe Punkt 1 E.

3. Sperrmüllabfuhr

Im Landkreis Tirschenreuth wird die Sperrmüllabfuhr auf Abruf durchgeführt. Mit einer Anforderungskarte, die in jeder Gemeindeverwaltung, bei allen Müllfahrzeugen und beim Landratsamt erhältlich ist, ist der Sperrmüll beim Landratsamt, Abt. Bauwesen/Abfallwirtschaft, Mitterteicher Str. 49 in Tirschenreuth anzumelden. Der Abholtermin wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Bei der Bereitstellung des Sperrmülls ist zu beachten:

  • Der Sperrmüll muß ebenerdig und an einem für das Müllfahrzeug gut zugänglichen Platz auf Ihrem Grundstück bereitgestellt werden.
  • Bei der Übergabe des Sperrmülls müssen Sie selbst oder ein von Ihnen Beauftragter (z.B. Nachbar) anwesend sein.

Darüber hinaus ist auch eine Direktanlieferung nach Genehmigung durch das Landratsamt Abt. Bauwesen/Abfallwirtschaft, Mitterteicher Str. 49, 95643 Tirschenreuth möglich. Bitte beachten Sie, daß über die Sperrmüllabfuhr nur ausrangierte Haushaltsgegenstände, die wegen ihrer Größe nicht in die zugelassenen Restmüllbehälter passen oder die das Entleeren dieser Behälter erschweren, so z.B. Matratzen, Sessel, Tische, Fernseher, Kommoden, Waschmaschinen, Fahrräder usw. abgefahren werden. Nicht unter Sperrmüll fallen Abfälle, die bei Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen am Hause anfallen, z.B. Fenster, Sanitärkeramik, Badewannen, Heizkörper, Dachrinnen, Abfälle aus dem Kfz-Bereich etc.

4. Problemabfallsammlung

In allen Gemeinden des Landkreises Tirschenreuth finden im Frühjahr und im Herbst Problemabfallsammlungen aus Haushaltungen statt. Die genauen Sammeltermine werden hierbei rechtzeitig bekanntgegeben. Die jeweiligen Anlieferungszeiten sind genau einzuhalten, da sie vom Umweltmobil nicht überschritten werden können. Um eventuellen Gefahren vorzubeugen, müssen die Problemabfälle direkt einem Bediensteten im Umweltmobil übergeben werden. Das unerlaubte Abstellen vor oder nach der Sammelzeit ist unverantwortlich, gefährdet Menschen und die Umwelt und wird nach den Abfallvorschriften streng geahndet. Beachten Sie bitte auch hierzu die Veröffentlichungen in der Presse.

5. "Gelber Sack" DSD

Durch die Duale System Deutschland GmbH bzw. die von ihr beauftragte Unternehmergemeinschaft Magnitz / Bergler / Hegen wurde der "Gelbe Sack" für die Sammlung von Aluminium, Kunststoffen und Verbundstoffen aus Haushaltungen eingeführt. Die "Gelben Säcke" sind bei o. g. Firmen, bei jedem Müllfahrzeug und in vielen Gemeindeverwaltungen erhältlich. Gemäß der Abstimmungsvereinbarung wird der "Gelbe Sack" monatlich bei allen Haushaltungen abgeholt, wobei die Abfuhrtermine jährlich bekanntgegeben werden. "Gelbe Säcke", die andere als die dafür zugelassenen Stoffe enthalten, werden nicht abgefahren (Aufschrift auf dem "Gelben Sack" beachten).

Die "Gelben Säcke" sind am Abfuhrtag morgens ab 6.00 Uhr so aufzustellen, daß sie ohne Schwierigkeiten und Zeitverlust vom Müllfahrzeug abgeholt werden können.

6. "Altglas- und Weißblechcontainer" DSD

Im Landkreis Tirschenreuth existiert ein gut ausgebautes Containernetz für Altglas und Weißblech. Auskünfte über Containerstandplätze sind bei der Fa.. Magnitz, Tirschenreuth und bei Ihrer Gemeinde erhältlich. Hierbei ist zu beachten:

  • Die auf den Containern angegebenen Einwurfzeiten sind einzuhalten. 
  • Das Ablagern von Abfällen jede Art und auch von Transportbehältnissen neben den Containern ist verboten.

7. Grünabfallsammlung

Die Sammlung von Gartenabfällen wurde durch Rechtsverordnung jeder Gemeinde im Landkreis übertragen. Die Organisation der Sammlung obliegt somit der Gemeinde und ist durch eine Satzung geregelt. Bei Fragen zur Grünabfallsammlung (Annahmestelle, Gebühr, etc.), wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Gemeinde.

Sollten Sie weitere Fragen zur Abfallwirtschaft haben, steht Ihnen das Landratsamt, Abt. Bauwesen/Abfallwirtschaft, Mitterteicher Str. 49, 95643 Tirschenreuth gerne zur Verfügung.

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