Vogelschutzgebiet

Die Auswahl der Vogelschutzgebiete erfolgt für die besonders bedrohten Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie. Nach Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie sind die "zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete" zu Schutzgebieten zu erklären. Nach Artikel 4 Absatz 2 besteht zudem auch für alle nicht im Anhang I aufgeführten, regelmäßigen Zugvogelarten die Verpflichtung hinsichtlich ihrer Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebiete sowie der Rastplätze in ihren Wanderungsgebieten entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vogelschutzgebiete werden als besondere Schutzgebiete bzw. Special Protected Areas (SPA) bezeichnet.

Im Landkreis Tirschenreuth existiert ein Vogelschutzgebiet:

Gebietsnr.
Natura 2000

Name des Gebiets

Größe (ha)

Bemerkungen

6139-471

Waldnaabaue westlich von Tirschenreuth

ca. 2258

Weitläufige Auensenke mit naturnahen Fließgewässern, Teichen, Feuchtgrünland, Niedermoor- und Zwischenmoorkomplexen und Feuchtwäldern

Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen zu Vogelschutzgebieten. Insbesondere sind dort die entsprechende EU-Verordnung und Karten der Bayerischen Vogelschutzgebiete hinterlegt. 

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