Vogelschutzgebiet
Die Auswahl der Vogelschutzgebiete erfolgt für die besonders bedrohten Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie. Nach Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie sind die "zahlen- und flächenmäßig geeignetsten Gebiete" zu Schutzgebieten zu erklären. Nach Artikel 4 Absatz 2 besteht zudem auch für alle nicht im Anhang I aufgeführten, regelmäßigen Zugvogelarten die Verpflichtung hinsichtlich ihrer Vermehrungs-, Mauser- und Überwinterungsgebiete sowie der Rastplätze in ihren Wanderungsgebieten entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Vogelschutzgebiete werden als besondere Schutzgebiete bzw. Special Protected Areas (SPA) bezeichnet.
Im Landkreis Tirschenreuth existiert ein Vogelschutzgebiet:
Gebietsnr. | Name des Gebiets | Größe (ha) | Bemerkungen |
6139-471 | Waldnaabaue westlich von Tirschenreuth | ca. 2258 | Weitläufige Auensenke mit naturnahen Fließgewässern, Teichen, Feuchtgrünland, Niedermoor- und Zwischenmoorkomplexen und Feuchtwäldern |
Auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz finden Sie weitere Informationen zu Vogelschutzgebieten. Insbesondere sind dort die entsprechende EU-Verordnung und Karten der Bayerischen Vogelschutzgebiete hinterlegt.