Wasserrecht

Zu den Aufgaben der Unteren Wasserbehörde zählen:

  • Die Genehmigung, Erlaubnis und Überwachung von Wasserbenutzungen (Entnehmen, Aufstauen, Absenken von Grund- und Oberflächenwasser), Wasserkraftnutzung, Fischteiche, Anlagen an Gewässern (Brücken, Stege, Ufermauern, Gewässerkreuzungen), Gewässerausbauten, Kläranlagen, Kanalisationen, Regenwasserbehandlungen und der Lagerung wassergefährdender Stoffe.
  • Die Ausweisung von Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten.
  • Die Abgabe von Stellungnahmen zu Bauleitplanungen und zu Bauvorhaben.
  • Die Beratung bei Fragen rund ums Wasser und Abwasser und die Vermittlung von Ansprechpartnern.

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