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Formulare

Hier finden Sie sämtliche Formulare der Abfallwirtschaft zum Ausfüllen und Ausdrucken.

Formblätter

Verlustmeldung von Gebührenkontrollmarke/n

Wenn Ihre Gebührenkontrollmarke auf Ihrem Müllgefäß nicht mehr vorhanden ist, geben Sie bitte eine Verlustmeldung ab. Das ausgefüllte Formular können Sie gerne per E-Mail an die abfallwirtschaft(at)tirschenreuth.de senden.
Sie erhalten von uns die entsprechende/n Gebührenkontrollmarke/n.

Verlustmeldung-Gebührenkontrollmarke

Ab- und Anmelden von Müllgefäßen oder Eigentümerwechsel

Antragsberechtigt sind nur Grundstückseigentümer und beauftragte Hausverwaltungen.

Diese müssen unverzüglich alle wesentliche Umstände zur Abfallentsorgung bzw. Gebührenerhebung dem Landratsamt (Sachgebiet 440 - Abfallwirtschaftszentrum) mitteilen.

Ein Verstoß gegen die Mitteilungs- und Auskunftspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld geahndet werden.

Eine Änderung des Bescheides kann erst zum Zeitpunkt des dokumentierten Eingangs Ihres Antrages beim Landratsamt  veranlasst werden. Stichtag ist hier nach der Satzung der letzte Tag eines Monats. Nachträgliche Änderungen sind nicht möglich!

Antrag - Änderungsmeldung

Änderung und Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

Nutzen Sie dieses Formular, wenn sich Ihre Kontoverbindung ändert oder Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten.

Bitte beachten Sie: Gebührenschuldner ist nach der Abfallwirtschaftssatzung der Eigentümer des Objekts. Ein SEPA-Lastschriftverfahren vom Mieter ist nicht möglich. Für jedes Objekt ist nur ein SEPA-Lastschriftmandat möglich!

Antrag - SEPA-Lastschriftmandat

 

 

 

Ersatz-Gebührenkontrollmarke/n beantragen

Wenn Ihre Gebührenkontrollmarke auf dem Abfallgefäß nicht mehr lesbar ist, lösen Sie diese bitte von Ihrer Mülltonne ab und kleben die Gebührenkontrollmarke auf den Antrag. Den Antrag senden Sie uns bitte auf dem Postweg zu.
Sie erhalten von uns wiederum eine neue Gebührenkontrollmarke zugestellt.

Antrag Ersatz-Gebührenkontrollmarke

Anschluss von Neubauten an die öffentliche Abfallentsorgung

Dieses Formular ist nur bei Neubauten zu verwenden! Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig vor Bezug Ihres Neubaus.

Für den Postweg, die Antragsbearbeitung und insb. die Gefäßauslieferung/en (Papier- und ggf. Biotonnen) ist mit einer gewissen Vorlaufzeit zu kalkulieren.

Hinweis: Restmüllgefäße sind vom Eigentümer selbst zu beschaffen.

Antrag - Neuanmeldung

Sperrmüllabholung beantragen

Anmeldungen von Sperrmüll können sowohl durch Grundstückseigentümer als auch Mieter erfolgen.

Der Abholtermin wird dem Antragsteller durch das beauftragte Abfuhrunternehmen schriftlich mitgeteilt.

Bitte beachten Sie: Nachträgliche Änderungen von Anzahl oder Art der angemeldeten Sperrmüllgegenstände und haushaltsüblichen Elektroaltgeräten sind rechtzeitig dem Landratsamt unter 09633/923193-20 anzuzeigen.

Ihren ausgefüllten Antrag können Sie gerne per E-Mail an die abfallwirtschaft(at)tirschenreuth.de senden.

Antrag - Sperrmüllabholung

Sperrmülldirektanlieferungen auf der Wertstoffsammelstelle

Ihre haushaltsüblichen Elektroaltgeräte und Ihren Haushaltssperrmüll können Sie ohne telefonische Voranmeldung auf der Wertstoffsammelstelle anliefern.

Anlieferungen sind nur innerhalb der Öffnungszeiten montags bis freitags (täglicher Annahmeschluss: 11:45 Uhr sowie 15:45 Uhr) und unter Einhaltung der unten angeführten Vorschriften möglich.

Bitte haben Sie Verständnis,  die nachfolgenden Vorschriften zwingend zu beachten sind:

  • Den Weisungen des Betriebspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Das Formular „Direktanlieferung“ ist bereits ausgefüllt (unbedingt Müllmarkennummer eintragen) mitzubringen.

Eine telefonische Voranmeldung bei Sperrmülldirektanlieferungen nach wie vor erforderlich bei:

  • Direktanlieferungen von „Großkunden“ (z.B. Möbel- oder Elektrohändler im Auftrag ihrer Kunden)
    Diese Anlieferungen sind vorher schriftlich bei der Abfallwirtschaft anzumelden. Das gesonderte Formular erhalten Sie bei der Abfallwirtschaft!
  • Anlieferungen von mehr als 15 Elektrogroßgeräten (z.B. Kühlschrank, Waschmaschine)
    Diese sind aufgrund des beschränkten Platzangebotes unbedingt vorab abzusprechen!
  • Anlieferungen von Nachtspeicheröfen und Photovoltaikmodulen 

Antrag - Sperrmülldirektanlieferung

Zuschussantrag für Mehrwegwindeln

Der Landkreis Tirschenreuth unterstützt als Abfallvermeidungsmaßnahme die umweltfreundliche Ausstattung für Ihr Baby (selbstgewählte Ausstattung von Mehrwegwickelutensilien, auch Leihpakete) einmalig mit einem Zuschuss von 50% der Anschaffungskosten, maximal jedoch mit 100 Euro pro Kind.

Erstattungsfähig sind nur Kosten, die ab dem 01.01.2021 angefallen sind.

Eine Antragstellung ist bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes möglich.

Voraussetzungen:              

  • Ihr Hauptwohnsitz ist im Landkreis Tirschenreuth,
  • Ihr Wohngrundstück ist an die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Tirschenreuth (Restmüllabfuhr) angeschlossen.

Bitte fügen Sie dem Antrag eine Kopie der Geburtsurkunde sowie die Originalrechnung(en) über den Kauf / die Leihe von Mehrwegwickel-Systemen bei und senden uns diese auf dem Postweg zu. Bitte beachten Sie insb. die Unterzeichnung der Einwilligungserklärung, andernfalls kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Hinweis: Beim Kauf gebrauchter Gegenstände ist zumindest eine handschriftliche Quittung über die Höhe des Kaufpreises, des käuflich erworbenen Gegenstands und mit Unterschrift des Verkäufers und des Käufers beizulegen.

Zuschussantrag für Mehrwegwickelutensilien

Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an: 09633/923193-22.

Hinweise zum Datenschutz

Unsere Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit dem Anschluss an die öffentliche Abfallentsorgungseinrichtung & der Erhebung der Abfallentsorgungsgebühr  finden Sie hier.

Unsere Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit Sammlung von Haushaltssperrmüll und Elektroaltgeräten finden Sie hier.

Unsere Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Förderung von Mehrwegwickelutensilien finden Sie hier.

 

WICHTIG!

Nur Grundstückseigentümer sind berechtigt und verpflichtet, Änderungen vorzunehmen. Auch bei einem Mieterwechsel ist es die Aufgabe des Vermieters, Restmüll- und Altpapiertonnen ab- oder anzumelden. Änderungen wie z.B. Eigentümerwechsel, müssen vom alten und neuen Besitzer unverzüglich dem Landratsamt mitgeteilt werden.

Eine Änderung des Gebührenbescheides ist erst zum Zeitpunkt der Bekanntgabe möglich. Hierbei können in Absprache die für das Grundstück angemeldeten Gefäße übernommen werden. Ein Verstoß gegen die Mitteilungs- und Auskunftspflicht ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeld geahndet werden.

Abfall & Entsorgung
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Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
DE-Mail poststelle(at)tirschenreuth.de-mail.de

Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.