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Abfall-Arten

Restmüll

Sollte einmal mehr Restmüll anfallen als die Restmülltonne aufnehmen kann, so besteht die Möglichkeit, einen zusätzlichen Müllsack zu erwerben. Seit 01. Januar 2009 kostet dieser 3,00 € und ist bei jeder Gemeinde oder in Tirschenreuth beim Landratsamt in der Mähringer Straße 7, Amtsgebäude I in der Kreiskasse erhältlich.

Der Landkreis erlässt nur bei Eigentümerwechsel oder Änderungen im Gefäßbestand (An-, Ab-, Ummeldung) einen neuen Gebührenbescheid für die Müllgebühren. Der vorliegende Bescheid ist deshalb solange gültig, bis für das betreffende Grundstück Änderungen schriftlich gemeldet werden.

Aus diesem Grund sollten Grundstückseigentümer, die bisher noch nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, darauf achten, dass die Müllgebühren jedes Jahr jeweils am 31.01. (für Januar bis Juni) und 31.07. (für Juli bis Dezember) unter Angabe der Kunden- und Bescheid nummer auf ein Konto des Landratsamtes (siehe Gebührenbescheid) eingegangen sein müssen.

Bei Teilnehmern am Lastschriftverfahren werden die fälligen Gebühren von dem gemeldeten Konto abgebucht. Sollte sich seit der letzten Abbuchung die Kontoverbindung geändert haben, muss dies bitte umgehend dem Landratsamt Tirschenreuth, Abfallwirtschaftszentrum, schriftlich gemeldet werden. Bei einer nicht ausführbaren Abbuchung können zusätzlich Bankgebühren anfallen!

Anschlusspflicht an die öffentliche Abfallentsorgung!
Trotz Abfallvermeidung und Wertstofftrennung fällt in jedem Haushalt Restmüll an. Aus diesem Grund muss auf jedem bewohnten Grundstück mindestens eine Mülltonne in ausreichender Größe bereitstehen, damit der in zwei Wochen anfallende Restmüll dort untergebracht und entsorgt werden kann. Beispiele für Restmüll: Disketten, Zigarettenkippen, Tapetenreste, Geschirr, Glühbirnen, Schreibartikel, Windeln, Dispersionsfarbreste, Musikkassetten, kleines Spielzeug, Fahrradschläuche, Videokassetten, verschmutztes Papier, Staubsaugerbeutel, Putzlappen, Handtaschen, Tennisbälle, Porzellan, kohlenasche, Zahnbürsten, Lumpen, …

Altpapier

Die grünen Papiertonnen werden durch den Landkreis den Grundstücksbesitzern leihweise zur Verfügung gestellt und über eine An- bzw. Änderungsmeldung über das Landratsamt ausgeliefert. Da die Papiertonnen grundstücksbezogen ausgegeben werden, verbleiben diese auch nach einem Umzug (Mieterwechsel) auf dem jeweiligen Grundstück.

Behandeln Sie die Ihnen zur Verfügung gestellte Papiertonne sorgsam. Beschädigungen können zu Schadensersatzansprüchen führen. Achten Sie bei jeder Bereitstellung der Altpapiertonne darauf, dass die Gebühren-Kontroll-Marke noch gut sichtbar und lesbar auf der Papiertonne aufgeklebt ist.

Papiertonnen ohne gültige Dauermarke werden nicht entleert! Papier und Kartonagen, die neben der Papiertonne bereitgestellt sind, werden nicht mit abgefahren!

Zusätzliche Altpapiertonne
Seit dem 01.01.2002 können gegen eine Extra-Gebühr weitere Papiertonnen angemeldet werden. Dieses Angebot richtet sich vor allem an Gewerbetreibende, die zwar mit dem kleinsten Restmüllgefäß auskommen, bei denen jedoch verstärkt Papier und Kartonagen anfallen und somit eine Altpapiertonne nicht ausreicht.

Biomüll

Bioabfälle getrennt zu sammeln ist echter Ressourcen- und Klimaschutz. Durch die Kompostierung der Abfälle können torffreie Kompost- und Erdenprodukte hergestellt werden. Als Vergärungsmaterial stellt das Biogut darüber hinaus einen wichtigen Baustein der Energiewende dar, indem aus den Abfällen klimafreundliches Biogas erzeugt wird.

Bioabfälle sind zu wertvoll, um gemeinsam mit dem Restmüll verbrannt zu werden!

Verschimmelte Brotreste, Zitronenschalen oder Apfelbutzen will zwar keiner essen, aber diese Bioabfälle sind noch von Wert. Denn diese organischen Abfälle enthalten Nährstoffe und Energie, die im Zuge einer fachgerechten Verwertung (Kompostierung / Vergärung) genutzt werden können.

Sowohl durch Kompostierung Ihrer Bioabfälle im Garten als auch der Nutzung einer Biotonne entlasten Sie die Umwelt!

Um Probleme in der Anlagentechnik zu vermeiden, müssen deshalb auch diese Folienbeutel vor Beginn der Verwertung aufwendig und kostenintensiv aussortiert werden.     

Kompostierbare Folienbeutel – Nichts für die Biotonne!

Bitte beachten sie: „Kompostierbare“ Biomüllbeutel aus Plastik, aus Maisstärke oder dergleichen, dürfen nicht in die Biotonne, da sie schwer abbaubar sind und mind. 3 Monate brauchen bis sie verrotten.

Das Verwenden von solchen Tüten scheint zwar auf den ersten Blick die praktischste Lösung zu sein, jedoch zersetzen sich die kompostierbaren Folienbeutel nur unzureichend bei der Bioabfallverwertung.                  

Das gesammelte Biogut wird in einer Vergärungsanlage verwertet.

Tipps für die Biotonne im Sommer

  • Die Tonne in den Schatten stellen. Deckel immer geschlossen halten. Binden Sie die Feuchtigkeit in der Tonne, legen Sie den Boden mit Küchen-oder Zeitungspapier aus.
  • Essensreste und feuchtes Biogut immer in Zeitungspapier oder Papiertüten einwickeln.
  • Rasenschnitt in der Sonne antrocknen lassen, bevor er in der Biotonne entsorgt wird. So reduzieren Sie Geruchsbildung.
  • Bei Madenbefall: Streichen Sie den inneren und oberen Tonnenrand mit Essigwasser oder reinem Essig ein. Geben Sie Lavendelzweige oder ein paar Tropfen ätherisches Zitronenöl in die Tonne. Das können die Maden nicht leiden.
  • Sie können die Maden mit Algenkalk (keinen Branntkalk!!), Gesteinsmehl oder Salz bestreuen. Das entzieht den Maden Feuchtigkeit und sie trocknen aus.  
  • Die Biotonne sollte gelegentlich gereinigt und der Rand stets sauber gehalten werden

 

 

Gelber Sack

Mit der Sammlung von Verkaufsverpackungen haben die Dualen Systeme im Landkreis Tirschenreuth die Fa. Magnitz beauftragt. Die Abfuhr erfolgt einmal im Monat. Die Abfuhrtermine für Ihre Gemeinde entnehmen Sie bitte der Seite 50-51 (bis Jahresende aufbewahren!). Platzieren Sie die „Gelben Säcke“ bitte am jeweiligen Abfuhrtermin um 6 Uhr morgens an der Stelle, an der Sie sonst die Restmülltonne bereitstellen. Binden Sie die Gelben Säcke nicht an die Papiertonne!

Was darf in den „Gelben Sack“? (S.49)
Der „Gelbe Sack“ ist kein Sammelsystem für Plastik allgemein! Er erfasst nur restentleerte Verkaufsverpackungen aus Leichtstoffen!

Kunststoff: Becher (Aludeckel abtrennen), Flaschen, Folien, Schalen, Tragetaschen, Styroporverpackungen, Farbeimer (Dispersionsfarbe)

Verbundmaterial: Milch- und Safttüten (z. B. Tetrapak), Verbundverpackungen diverser anderer flüssiger Lebensmittel, Vakuumverpackungen für Kaffee

Aluminium: Lose Deckel von Joghurt- und Sahnebechern, Alufolien und -schalen, Aluminium aus Schokoladenverpackungen, papier- oder kunststoffbeschichtetes Alu wie Bonbonpapier oder Tablettenverpackungen

Was darf Nicht in den „Gelben Sack“ (S.49)
Kunststoffe, die nicht als Verpackungen dienten und somit in die Mülltonne gehören (z. B. Plastikeimer und –wannen, Spielzeug, Badeschuhe, Abdeckfolien, Styroporplatten aus Isolierung oder Deckenverkleidungen, Gießkannen, Kunststoffschläuche, Schaumstoffmatten, Schnüre)

Wertstoffe, die über andere Sammelsysteme erfasst werden (z. B. Dosen und Kronkorken, Papier und Kartonagen, Behälterglas, Grüngut, Problemabfälle wie Batterien oder Spraydosen mit Inhalt)

Restmüll, der in die Mülltonne gehört (z. B. verschmutztes Papier, Gummi, Speiseabfälle, Glühbirnen, PVC-Reste, Windeln, Disketten und Videokassetten)

Ölkanister (Motoröle): Ausgetropfte Ölkanister aus Kunststoff stellen eine Ausnahme von der Verpackungsverordnung dar und dürfen einzeln (verschlossen) über die Restmülltonne entsorgt werden.

Wo erhalte ich „Gelbe Säcke“?
Die „Gelben Säcke“ erhalten Sie bei allen Gemeinden im Landkreis, beim Landratsamt und im Abfallwirtschaftszentrum auf der Deponie Steinmühle.

Oder Sie befestigen am „Gelben Sack“ bei Abholung einen Zettel mit der Aufschrift: „brauche neue Säcke“. Dieser Haushalt wird dann mit neuen Säcken versorgt.

Sperrmüll

Sperrmüll fällt unregelmäßig in allen Haushaltungen an. Deshalb gibt es im Landkreis Tirschenreuth die Sperrmüllentsorgung nach Bedarf und so oft Sie wollen. Zum Sperrmüll gehören Haushaltsgegenstände, die man bei einem Umzug mitnehmen würde (also die nicht fest mit der Wohnung verbunden sind) und die zu groß für die Restmülltonne sind.

Waschbecken, Türen, Fensterrahmen, Tapeten, Teppiche, PVC-Beläge oder der Laminatboden gehören daher nicht zum Sperrmüll, sondern sind Bauabfälle. Auch Autoteile, mit Kleinteilen gefüllte Säcke oder Kartons gehören nicht dazu.

1. Die Sperrmüll-Direktanlieferung
Der  Haushaltssperrmüll kann auch selbst bei der Wertstoffsammelstelle auf der Reststoffdeponie Steinmühle angeliefert werden und braucht, nicht mehr wie früher, telefonisch angemeldet werden. Im Abfallwegweiser oder auf dieser Homepage finden Sie das nötige Formular, welches Sie mit  Ihren Namen, Adresse, Müllmarken-Nummer und die zu entsorgenden Gegenstände aufgefüllt zur Wertstoffsammelstelle mitbringen müssen. Die Reststoffdeponie Steinmühle befindet sich zwischen Mitterteich und Waldsassen, direkt an der Bundesstraße 299.  

2. Die Sperrmüll-Abholung
Bei der Abholung von Sperrmüll brauchen wir die Anmeldung Ihrer Haushaltsgegenstände schriftlich. Den genauen Abholtermin bekommen Sie dann per Postkarte vom Abfuhrunternehmen mitgeteilt. Am Tage der Abholung müssen die zu entsorgenden Sperrmüllsachen an einem Platz vor oder auf Ihrem Grundstück bereitgestellt werden, der von dem Abfuhrfahrzeug gut anfahrbar ist.  

Um eine reibungslos funktionierende  und ärgerfreie Sperrmüllabholung oder Anlieferung zu ermöglichen, beachten Sie bitte folgende Punkte
Sperrmüll sind Gegenstände aus dem Hausrat, die wegen Ihrer Größe nicht in die Mülltonne passen (z.B. Matratzen, Elektro-Altgeräte, usw.)

Gegenstände und Abfälle, die bei Bau-, Umbau- und Renovierungsarbeiten anfallen (z.B. Teppiche, PVC-Beläge, Waschbecken, WC-Schüsseln, Spülkästen, Türen, Fenster, usw.) zählen nicht zum Sperrmüll und werden nicht an- oder mitgenommen!

Abfälle aus dem KFZ-Bereich (Reifen, Kotflügel, Kofferraumabdeckungen, Dachgepäckträger etc.) sind kein Haushaltssperrmüll!

Abfälle, die nur wegen ihrer Menge nicht in die Mülltonne passen (z.B. Tapeten, Videokassetten, Säcke mit Hausmüll, Textilien usw.) sind kein Sperrmüll und werden nicht an- oder mitgenommen!

Das Abfall ABC (auch im Abfallwegweiser abgedruckt, (Seite 57-64) gibt Ihnen dazu Auskunft.

Am Abholtag müssen Sie Ihren Sperrmüll dann an einem Platz vor oder auf Ihrem Grundstück bereitstellen, der von dem Abfuhrfahrzeug gut angefahren werden kann.

Stellen Sie den Sperrmüll rechtzeitig bereit. Vermeiden Sie es, Ihren Sperrmüll bereits Tage vor der Abfuhr bereit zu stellen. Dies verführt zu Sperrmüllfledderei mit all ihren unangenehmen Folgen; auch wenn Ihnen Gegenstände dazu gestellt werden, die dann nicht abgeholt werden! 

ACHTUNG:
Bis zur Abfuhr durch die Fa. Magnitz bleibt der Sperrmüll im Eigentum und in der Haftung des jeweiligen Besitzers. Außerdem hat der Anmelder nach der Abfuhr für eine Säuberung des Stellplatzes zu sorgen. Sollte sich Ihre Sperrmüllmenge bis zur Abholung verändern, so rufen Sie uns bitte rechtzeitig unter der Sperrmüll Hotline an und melden die Sperrmüllsachen nach. Es werden nur Gegenstände, die unter den Begriff „Haushaltssperrmüll“ fallen und angemeldet wurden, mitgenommen!

Die Sperrmüllentsorgung ist gebührenfrei und kann je nach Bedarf in Anspruch genommen werden! Eine angemeldete Restmülltonne ist jedoch Voraussetzung!

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Wertstoffsammelstelle Steinmühle

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12.30 - 15.45 Uhr

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