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Entsorgung von Elektrogeräten/Nachtspeicheröfen

Entsorgung von Elektrogeräten

Foto Nachtspeicherofen: Dimplex / www.hea.de

Am 24.03.2006 trat in Deutschland das Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Seit diesem Tag dürfen Elektroaltgeräte nicht mehr zusammen mit dem Restmüll entsorgt werden – sie müssen getrennt erfasst und einer Verwertung zugeführt werden.

Wenn Sie Altgeräte einer getrennten Sammlung zuführen, entlasten Sie die Umwelt in doppelter Weise: Erstens helfen Sie, Ressourcen zu sparen und zweitens tragen Sie dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektroaltgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber.

ENTSORGUNG ÜBER SPERRMÜLL

Ausgediente, haushaltsübliche Elektrogeräte können über die Sperrmüllabfuhr abgeholt oder selbst auf der Wertstoffsammelstelle Steinmühle angeliefert werden (siehe Sperrmüll). Diese Regelung gilt für alle elektrisch betriebenen, haushaltsüblichen Geräte vom Elektrorasierer und der elektrischen Uhr über PCs und Fernseher bis hin zum Kühlschrank oder E-Herd.

Nachtspeicheröfen

Nachtspeicheröfen sind elektrische Speicherheizgeräte, die hauptsächlich in den 50er bis 70er Jahren als Alternativen zu Öl- und Kohleöfen, in den Wohnungen eingebaut wurden. Aufgrund des Alters und der mittlerweile Unwirtschaftlichkeit der Nachtspeichergeräte wird in vielen Haushalten die Heizung auf energiesparendere Systeme umgestellt.

Bis Ende der 70er Jahre wurden in vielen Nachtspeicheröfen asbesthaltige Bauteile verwendet. Deshalb sollten diese Geräte nur von sachkundigen Firmen zerlegt werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass Asbestfasern unkontrolliert freigesetzt werden und die Wohnung kontaminieren.

Aber auch asbestfreie Nachtspeicheröfen sollten nur über zugelassene Fachfirmen abgebaut werden. Denn deren Speichersteine sind – wie die von asbesthaltigen Nachtspeicheröfen auch – in der Regel mit Chrom (VI) belastet. Chrom (VI) wird als krebserzeugend und erbgutverändernd eingestuft und ist seit 2006 in Elektrogeräten verboten. Ebenso enthalten Geräte bis 1990 oft mit PCB gefüllte Kapillarrohrregeler.

Die Anlieferung von Nachtspeicheröfen ist unbedingt vorher telefonisch anzumelden, Tel: 09631-7001-13.

ACHTUNG

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen werden nur bei Direktanlieferung auf der Wertstoffsammelstelle oder in geringen Mengen (5 Stück) bei den Problemabfallsammlungen (ohne Verpackung & nicht gebündelt) angenommen! Eine Abholung über die Sperrmüllabfuhr ist wegen der Bruchgefahr nicht möglich!

Was kann man nicht bei Haushaltssperrmüll bzw. Elektroschrott anmelden? Nicht im Sinne des ElektroG sind (Beispiele)

  • Stationär betriebene Anlagen und Geräte wie eingebaute Klimaanlagen
  • Mit Blut in Kontakt gekommene medizinische Geräte wie Blutzuckermessgräte
  • Glühbirnen, Halogenbirnen
  • Auto, Autozubehör (fallen unter AltfahrzeugV)
  • Batterien (fallen unter BattV)
  • Geräte, die typischerweise nicht in Privathaushalten anfallen (z. B. Kühltheken, Standkopierer)
Infothek/FAQ
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Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.