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Abgeschlossenheitsbescheinigung

Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder sonstigen Räumen in das Grundbuch ist ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.

Das Bauamt bescheinigt, dass die Wohnung abgeschlossen ist. Es wird unterschieden zwischen Wohnungen und nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (Keller, Speicher usw.). Innerhalb einer jeden Wohnung muss sich eine Küche / Kochgelegenheit und ein eigenes Bad / WC befinden. Nebenräume wie z.B. Keller, Speicher- und Abstellräume können einer Wohneinheit zugeordnet werden. Gewerblich genutzte Räume und auch Garagen können separat aufgeteilt werden oder sie werden einer Wohneinheit zugeordnet.

  • Abgeschlossene Wohnungen müssen baulich vollkommen von fremden Wohnungen und anderen Räumen durch feste Wände und Decken abgeschlossen sein.
  • Wohnungs- und Teileigentum müssen einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar vom Freien oder von einem gemeinschaftlichen Treppenraum haben. Es darf keine Verbindung zwischen den Eigentumseinheiten bestehen. Gemeinschaftseigentum muss für alle Eigentümerinnen und Eigentümern erreichbar sein.
  • Aufteilungspläne müssen alle Teile des Gebäudes darstellen. Es muss ersichtlich gemacht werden, wie Gemeinschafts- und Sondereigentum zueinander liegen und voneinander getrennt sind.
  • Jede Wohnung (alle Räume, die dazugehören) erhalten im Grundriss eine Nummer (1).
  • Nicht bezeichnete Räume sind Gemeinschaftseigentum.
  • Alle Wohnungen werden fortlaufend nummeriert (1 , 2 , 3 usw.).

Antragsberechtigt

  • Grundstückseigentümer bzw. Wohnungseigentümer
  • Notariat im Auftrag des Grundstückseigentümers bzw. Wohnungseigentümers
  • Jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Bescheinigung darlegen kann
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Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.