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Bauleitplanung

Gemeinden wird die kommunale Planungshoheit verfassungsrechtlich garantiert. Sie können Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufstellen.

 

Man unterscheidet zwei Arten von Bauleitplänen:

  • Der Flächennutzungsplan umfasst in der Regel das gesamte Gemeindegebiet, trifft aber als vorbereitender Bauleitplan noch keine verbindlichen Festsetzungen.
  • Der Bebauungsplan beschränkt sich auf Teile des Gemeindegebiets und enthält verbindliche Regelungen, wie die Grundstücke bebaut werden können.

Diese Bauleitpläne werden von den Gemeinden in eigener Verantwortung aufgestellt. Daneben haben die Gemeinden noch die Möglichkeit, ihre städtebauliche Entwicklung durch den Erlass verschiedener städtebaulicher Satzungen (z. B. Innen- und Außenbereichssatzungen, örtliche Bauvorschriften) zu lenken.

 

Aufgabe des Landratsamtes

Aufgabe des Landratsamtes ist die Beratung und Unterstützung der Gemeinde bei der Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen. Das Landratsamt überwacht ferner die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen. In bestimmten Fällen sind Flächennutzungspläne und Bebauungspläne bzw. deren Änderung durch das Landratsamt zu genehmigen. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen liegt die Bauleitplanung ausschließlich in der Planungshoheit der Gemeinde.

Die geltenden Bauleitpläne können bei der Gemeinde eingesehen werden, viele Gemeinden stellen sie auch im Internet bereit.

 

 

Oberste Baubehörde

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

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95643 Tirschenreuth

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Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

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Mi 8.00 - 12.00 Uhr
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14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

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KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

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