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Beratung von Denkmaleigentümern

Wenn Sie Maßnahmen an einem Denkmal durchführen wollen oder müssen, sind Fragen fachlicher, rechtlicher und finanzieller Art zu klären. Die Beratung der Denkmaleigentümer gehört zu den Aufgaben des Landratsamtes als Untere Denkmalschutzbehörde.

Voraussetzungen

Die Denkmalbehörden, insbesondere die Unteren Denkmalschutzbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte und Große Kreisstädte) und das Landesamt für Denkmalpflege haben die Aufgabe, Sie umfassend zu beraten.

Die Beratung beschränkt sich nicht nur auf fachliche Angelegenheiten (z. B. Restaurierungsmethoden), sondern erstreckt sich auch auf die Erlaubnis- oder Baugenehmigungsverfahren und alle Fragen der Förderung durch Zuschüsse oder Darlehen der öffentlichen Hand oder durch Steuervorteile.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich in allen Fällen grundsätzlich zunächst an uns. Wir koordinieren die Termine mit dem Landesamt für Denkmalpflege.

Nehmen Sie das Beratungsangebot möglichst frühzeitig in der Planungsphase, auf jeden Fall aber mindestens sechs Wochen vor Maßnahmebeginn in Anspruch.

Die Beratung soll in geeigneten Fällen vor Ort, d. h. am oder im Denkmal stattfinden.

Für die Baudenkmalpflege haben sich die so genannten Sprechtage des Landesamtes für Denkmalpflege sehr bewährt.

Einmal pro Monat kommt der Referent des Landesamtes für Denkmalpflege in unseren Landkreis und besucht zusammen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landratsamtes diejenigen Denkmaleigentümer, die um Beratung gebeten haben oder bei denen konkrete Maßnahmen anstehen oder gerade durchgeführt werden.

Je nach Lage des Einzelfalls kommen aber auch Ortseinsichten außerhalb von Sprechtagen oder Besprechungen am Sitz der Unteren Denkmalschutzbehörde oder im Landesamt für Denkmalpflege in Betracht. Für die Bodendenkmäler findet eine Besprechung nach Bedarf statt.

Erforderliche Unterlagen

Wir teilen Ihnen rechtzeitig mit, welche Unterlagen Sie zu Ihrem Beratungstermin mitbringen sollten.

Kosten

Die Beratung ist kostenlos.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

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Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

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Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.