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Kaufpreissammlung

Der Gutachterausschuss beim Landratsamt führt eine Kaufpreissammlung. Dazu erhält die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses durch die Notare sämtliche Verträge bzw. durch die Gerichte sämtliche Mitteilungen über Zwangsvollstreckungen, durch welche Eigentum an einem Grundstück (bebaut oder unbebaut) übertragen wird. Die darin enthaltenen Grundstücksdaten werden ausgewertet und in anonymisierter Form statistisch erfasst.

Die Kaufpreissammlung ist geheim zu halten. Auskünfte dürfen nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird. Auf Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelt der Gutachterausschuss u. a. die Bodenrichtwerte und veröffentlicht diese in einer Bodenrichtwertübersicht (siehe unter Bodenrichtwerte).

Voraussetzungen

Für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung muss ein berechtigtes Interesse nachwiesen werden. Vom Vorliegen eines berechtigten Interesses ist in der Regel auszugehen, wenn die Auskunft von

  • mit der Wertermittlung an Grundstücken befassten Behörden oder
  • öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, die mit der Wertermittlung von Grundstücken befasst sind,

beantragt wird.

Die Auskünfte dürfen nur anonymisiert erteilt werden, soweit sie zum Zweck einer Wertermittlung erforderlich sind. Sie dürfen nur für den Zweck verwendet werden, zu dessen Erfüllung sie erteilt wurden. Eine unbefugte Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig.

(im Vergleich dazu kann ein Bodenrichtwertauskunft auch ohne berechtigtes Interesse an jedermann erfolgen).

Verfahrensablauf

Antrag formlos schriftlich bzw. per E-Mail. Das berechtigte Interesse muss nachgewiesen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftliche Anfrage (formlos) bzw. per E-Mail
  • Kopie des Auftrages zur Wertermittlung
  • bei Gerichtsaufträgen eine Kopie des Beweisbeschlusses bzw. der Schätzungsanordnung

Kosten

  • Einzelauskunft: die Gebühr für jeden Wert beträgt 20,00 Euro

Abrechnung erfolgt in der Regel über Rechnung.

Rechtsgrundlagen

Formulare

Antrag auf Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung ist derzeit in Vorbereitung.

Informationen des Bayerischen Behördenwegweisers

Gutachterausschuss
Siegel Barrierefreiheit

Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
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Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.