Nach wie vor bestimmt der Corona-Erreger Covid-19 unser aller Handeln, auch das der Gartenfreunde und der Gartenbauvereine. Eine vollständige Rückkehr zur Normalität mit Großveranstaltungen ist zum Beispiel derzeit nicht absehbar.
So fällt auch der »Tag der offenen Gartentür« am 28. Juni 2020 in weiten Teilen Bayerns aus. Definitiv abgesagt sind die Aktionen in den Bezirksverbänden: Unterfranken, Mittelfranken, Oberpfalz, Niederbayern und in Schwaben.
In den meisten Fällen wird die Aktion um 1 Jahr verschoben, d. h. die für dieses Jahr vorgesehenen Gärten öffnen dann eben erst 2021.
So wollen wir es auch im Landkreis Tirschenreuth handhaben. Absprachen mit den Gartenbesitzern und den beteiligten Vereinen sollen dies möglich machen.
Auch der Landesverband hat bereits weitreichende Entscheidungen für das aktuelle Jahr getroffen:
1. Landesverbandstagung am 26. September in Neumarkt in der Oberpfalz
Über die Durchführung der Landesverbandtagung 2020 ist sicher, dass die Landesverbandstagung nicht in der gewohnten und geplanten Form stattfinden wird. Nach der internen Abstimmung vermutlich Anfang Juli werden die Vereine über Details auf der Homepage des Landesverbandes informiert.
2. Grundlagenseminare für neue Vereinsvorsitzende
Die vier geplanten Grundlagenseminare für neue Vereinsvorsitzende im Mai, Juni und Juli sind bereits abgesagt. Die für 26. Juni angebotene Webinarreihe, welche die Themen Steuern, Recht und Versicherungen aufgreift, ist bereits ausgebucht.
Vermutlich wird so ein Online-Angebot zukünftig dauerhaft die Fortbildungsangebote des Landesverbandes ergänzen. Scheinbar hat es keinerlei Berührungsängste gegeben. Gründe könnten die Erfahrungen im Homeoffice, die von vielen Berufstätigen in den letzten Wochen gemacht wurden und die jüngere Zielgruppe, bei den für die Jugendarbeit Verantwortlichen in den Vereinen, sein.
3. Gartenpflegespezialkurse
Der Gartenpflegerspezialkurs „Kompost, Terra Preta, Bokashi & Co.“, der für 15. Mai 2020 geplant war, wird auf Herbst verschoben. Der Kurs „Gartenbilder zaubern – mit Stauden gestalten“ am 10. Juli 2020 wird inhaltlich angepasst und an einem Ersatztermin im Herbst angeboten. Der Kurs „Baumschul-Einmaleins – Autochthone Gehölze und Qualitätskriterien“ am 09.10.2020 findet voraussichtlich wie geplant statt.
4. Gartenpflegeprüfung
Die geplante Gartenpflegerprüfung im Juli 2020 findet statt. Allerdings wird das Rahmenprogramm reduziert und die Anzahl der Prüfungskommissionen erhöht, so dass die Prüfung an einem Tag, dem 11. Juli, durchgeführt werden kann.
5. Gartenpflegefortbildungskurse
Der geplante Kurs „Nordbayern“ am 17. und 18. Juli 2020 wird verschoben und voraussichtlich am 20./21. November in Veitshöchheim nachgeholt. Der geplante Kurs „Südbayern“ am 11. und 12. September 2020 in Weihenstephan wird voraussichtlich stattfinden.
Vorsichtsmaßnahmen bei den sozialen Kontakten sind nach wie vor erforderlich. Sie und auch wir wollen alle, dass wir gesund bleiben und durch diese Pandemie kommen.
Gartenarbeiten an der frischen Luft sind problemlos möglich, der Kontakt zu anderen Personen spielt dabei kaum eine Rolle. Experten raten zu dieser Dosis Frischluft. Im eigenen Garten ist dies problemlos möglich, ohne Gefahr der Infizierung oder Übertragung des Virus.
6. Pflege von Vereinsanlagen
Ehrenamtliche Maßnahmen zur Instandsetzung und Pflege von Vereinsanlagen sind nach den neuen Festsetzungen ebenfalls wieder möglich. Nach Auskunft der Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung werden Vereinsanlagen von Gartenbauvereinen (z.B. Vereinslehrgärten) in diesem Fall Sportanlagen gleichgesetzt.
Zu beachten ist, dass die allgemeine Kontaktbeschränkung und das allgemeine Abstandsgebot dabei eingehalten werden müssen. Arbeiten auf Vereinsflächen und im Vereinsgebäude dürfen – wenn an verschiedenen Stellen gleichzeitig gearbeitet wird – innerhalb der einzelnen Arbeitsgruppen nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands stattfinden. Der Abstand muss – soweit möglich – eingehalten werden und die einzelnen Arbeitsgruppen sollten nicht durchmischt werden.
Sollten Sie eine private Fahrgemeinschaft bilden bzw. eine Mitfahrgelegenheiten wahrnehmen, um zu Ihrem Arbeitseinsatz zu gelangen, beachten Sie bitte: Private Fahrgemeinschaften sind nur mit Angehörigen eines weiteren Hausstands möglich. Sie dürfen aber unabhängig hiervon mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie und Geschwistern zusammen im Auto fahren.
7. Vereinsräume
Vereinsräume müssen nicht mehr generell geschlossen sein und dürfen damit unter Berücksichtigung der allgemeinen Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum, des Allgemeinen Abstandsgebots und des Verbots von Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen genutzt werden.
8. Vereinsversammlungen /-veranstaltungen:
Neuregelung ab dem 22. Juni 2020:
Üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angebotene oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besuchte Veranstaltungen, insbesondere auch Vereinssitzungen, sind ab 22. Juni 2020 mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich.
Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben untersagt. Es bleibt beim Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020.
Die Mustersatzung für die Obst- und Gartenbauvereine schreibt eigentlich vor (auch im Bürgerlichem Gesetzbuch so vorgesehen), dass Mitgliederversammlungen mindestens einmal jährlich stattfinden müssen.
Laut aktueller 5. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bleiben größere Veranstaltungen und Versammlungen (im Moment) landesweit untersagt. Die behördliche Anordnung stellt somit einen dringenden Grund dar, der die Nichteinberufung der satzungsgemäßen Mitgliederversammlung rechtfertigt. Eine Verschiebung kann dem Vorstand nicht zum Vorwurf gemacht werden, da er insofern ohne jegliches Verschulden handelt.
Wann diese Vorgabe endet, ist von Seiten des Landesverbandes nicht absehbar. Daher können/sollten die Vereine im Moment auch keine derartigen größeren Veranstaltungen planen. Erst wenn dieses Verbot fällt, können die Vereine ihre Versammlungen planen und sind auch grundsätzlich dazu angehalten, diese noch in diesem Jahr stattfinden zu lassen.
Dies gilt auch für den Kreisverband, der seine Jahrestagung ,die am 23.10.2020 in Bad Neualbenreuth stattfinden soll, somit erst kurzfristig organisieren kann. Die Vereine werden rechtzeitig informiert.
Registerrechtlich hat die fehlende Einladung zur jährlichen Mitgliederversammlung keine Folgen, da das Registergericht des jeweiligen Vereinsregisters nicht prüft, ob Satzungsklauseln (wie die Pflicht, jährlich eine Mitgliederversammlung einzuberufen) eingehalten wurden.
10. Allgemeine Kontaktbeschränkung:
Die Regelungen zur allgemeinen Kontaktbeschränkung werden ab dem 17. Juni 2020 erweitert. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen gestattet.
Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen des eigenen Haushalts, Familienangehörigen oder Personen eines weiteren Haushalts treffen.
Bei privaten Zusammenkünften zu Hause gilt keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder eine zahlenmäßige Beschränkung, stattdessen soll dort die Personenzahl unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze (Mindestabstand) begrenzt werden.
Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen bleiben unverändert. In geschlossenen Räumen soll für ausreichend Belüftung gesorgt werden.
(Quelle: Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 16. Juni 2020)