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Wichtige Termine für "Gartler" im Jahr 2020

Jahrestagung 2020 des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege Tirschenreuth e. V. wird abgesagt!

Die Jahrestagung des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege Tirschenreuth, die am 23.10.2020 im Kettelerhaus Tirschenreuth geplant war, muss abgesagt werden.

Entsprechend den ab 16.10.2020 geltenden strengeren Beschlüssen der Bayerischen Staatsregierung zu den Corona-Beschränkungen hat das Landratsamt Tirschenreuth, basierend auf einer Überschreitung des Wertes von 50 bei der 7-Tage-Inzidenzrate (Neuinfektionen binnen sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner) eine entsprechende strengere Allgemeinverfügung erlassen, die ab Freitag, 16.10.2020 bis auf weiteres gilt.

In dieser Allgemeinverfügung wird u. a. geregelt, dass private Feiern und Kontakte auf maximal fünf Personen oder zwei Haushalte begrenzt werden . Vereinsveranstaltungen in geschlossenen Räumen sind nur bis 25 Personen zulässig. Trotz unseres Hygienekonzeptes, das wir gemeinsam mit der Stadt Tirschenreuth ausgearbeitet hatten, ist es somit nicht möglich, unter dieser Voraussetzung die Tagung durchzuführen, wenn wir jedem der 30 Gartenbauvereine im Landkreis Zugang und Stimmrecht ermöglichen wollen.

Wir planen alternativ für den Mai 2021 eine Mitgliederversammlung mit Neuwahl der gesamten Vorstandschaft (die sowieso laut vierjährigem Turnus 2021 ansteht); die dort geplanten Berichte werden sich auf die beiden Geschäftsjahre 2019 und 2020 beziehen.

Der 1. Vorsitzende des Kreisverbandes, Wolfgang Lippert, bittet die Delegierten der Obst- und Gartenbauvereine um Verständnis für diese Entscheidung. Er legt den Mitgliedern der OGV nahe, auch im Alltag die Vorgaben der Allgemeinverfügung einzuhalten und so ihren Teil dazu beizutragen, eine weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie zu stoppen.

Termine 2020 - aktualisiert 1.8.2020

Jahrestagung 2020 des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege Tirschenreuth e. V. in kleinem Rahmen und mit verkürztem Ablauf

Die Jahrestagung des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege Tirschenreuth e. V. ist für den 23.10.2020 geplant. Sie sollte ursprünglich gemeinsam mit dem OGV Wernersreuth ausgerichtet werden und im Tillensaal in Bad Neualbenreuth stattfinden.

Es handelt sich um eine wichtige Veranstaltung, was die Führung des Verbandes betrifft. Der aktuelle Vorsitzende Wolfgang Lippert, der das Amt 12 Jahre innehatte, möchte bei der Versammlung den Stab an den aktuellen Landrat Roland Grillmeier - der Landrat war in Tirschenreuth in der Vergangenheit immer auch Kreisvorsitzender der Gartler - weiterreichen.

Wegen der Corona-Problematik wird die Veranstaltung als Delegiertenversammlung mit Voranmeldungen durch die Vereine im Kettelerhaus in Tirschenreuth stattfinden. Dort können die vorgeschreibenen Mindestabstände eingehalten werden.

Datum und Beginn bleiben beim Freitag 23.10.2020, 19.30 Uhr.

Das genaue Programm der Veranstaltung werden wir rechtzeitig veröffentlichen. Die Einladungen an die wahlberechtigten Vorstände werden schriftlich unter Wahrung der Fristen versandt. Es sind zwei Delegierte pro Verein zugelassen, damit die Abstandsregelungen und Sitzordnung eingehalten werden können. Es gelten die allgemeinen Verhaltensregelungen des BayStM des Innern bezüglich Corona und das vom Kreisverband für die Tagung unterzeichnete Corona-Hygienekonzept der Stadt Tirschenreuth für das Kettelerhaus.

Verhaltensregeln für geladene Delegierte

Praxisorientiertes Seminar des Bezirksverbandes Gartenbau Oberpfalz für Kinder- und Jugendleiter/innen im Walderlebniszentrum Regensburg "Vielfalt in Wald und Hecke" am Samstag, 12.09.2020

Der Bezirksverband Oberpfalz für Gartenbau und Landespflege bietet in Kooperation mit dem Kreisverband Regensburg am Samstag den 12. September 2020 ein praxisorientiertes Seminar im Walderlebniszentrum Regensburg an.

Im Vordergrund dieses weiteren Seminars im Rahmen des Arbeitsschwerpunktes „Biologische Vielfalt in Dorf, Stadt und Landschaft“ steht die Vielfalt in Wald und Hecke.

Flyer mit  Programm / Tagesordnung:

Anmeldungen zum Seminar bitte an die Geschäftsstelle des Kreisverbandes für Gartenbau Regensburg ( mit dem Formular im Flyer).

Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmer/innen, die in der Einladung beschriebenen Corona-Auflagen einzuhalten.

 

Wird Corona-bedingt abgesagt: Obstbörse in Waldsassen am 27. September 2020

Gemeinsam mit der Umweltstation Waldsassen haben wir coronabedingt die Obstbörse 2020, wie so viele andere Veranstaltungen auch, absagen müssen.

Corona bringt dieses Jahr alles durcheinander. Schweren Herzens haben wir bereits im Juni entschieden, die Obstbörse 2020 abzusagen, da einfach zu viele Besucher in der engen Budenstraße im Naturerlebnisgarten zu erwarten gewesen wären. Die Auflagen, die wegen Corona einzuhalten sind, sind in der Form, wie die Veranstaltung bisher angeboten wurde, nicht machbar. Eine Versorgung der Besucher mit allerlei Köstlichkeiten durch das Team der Umweltstation wäre auch nicht möglich gewesen.

Hoffen wir mal, das wir 2021 die Veranstaltung wieder mit den üblichen Angebot, wie zum Beispiel einem Obstverkauf durch die Gartenbauvereine, einer Sortenschau durch die Kreisfachberatung, Apfelsaftpressen für die Kinder durch die Umweltstation, Sortenbestimmung durch den Pomologen und vieles mehr, durchführen können.

Für die Absage dieses Jahr hoffen wir auf Ihr Verständnis und bitten Sie, 2021 die dann mittlerweile 16. Apfelbörse zu besuchen!

 

Corona-Regelungen für die Beratung durch die Kreisfachberater

Die Amtsleitung des Landkreises Tirschenreuth hat entschieden, dass im Landkreis Tirschenreuth eine Beratung durch die Kreisfachberatung vor Ort möglich ist, natürlich unter Einhaltung der entsprechenden Sicherheitsauflagen.

Die derzeit gültige Dienstanweisung für die Beschäftigten des Landkreises Tirschenreuth beschränkt den Publikumskontakt der Mitarbeiter allerdings auf das unbedingt Notwendige. Diese Kontakte sind vorwiegend telefonisch oder per Mail oder Post durchzuführen. Daran sind auch die Kreisfachberaterinnen und Kreisfachberater gebunden.

Terminvereinbarungen für Außendiensttermine mit der Kreisfachberatung können aber telefonisch angefragt werden; wir werden dann entscheiden, welche Form der Beratung angebracht ist. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Ihre Kreisfachberater Manuela Pappenberger und Harald Schlöger 

Seminar der Bayerischen Gartenakademie in Großbüchlberg entfällt

Das am 17.06.2020 in Großbüchlberg geplante Seminar der Bayerischen Gartenakademie zum "Biologischen Obst- und Gemüseanbau" entfällt und wird wahrscheinlich im Sommer 2021 erneut angeboten. Die angemeldeten Teilnehmer werden direkt von der Bayerishcen Gartenakademie über die Absage informiert.

Corona-Regelungen für die Vereine

Nach wie vor bestimmt der Corona-Erreger Covid-19 unser aller Handeln, auch das der Gartenfreunde und der Gartenbauvereine. Eine vollständige Rückkehr zur Normalität mit Großveranstaltungen ist zum Beispiel derzeit nicht absehbar.

So fällt auch der »Tag der offenen Gartentür« am 28. Juni 2020 in weiten Teilen Bayerns aus. Definitiv abgesagt sind die Aktionen in den Bezirksverbänden:  Unterfranken, Mittelfranken, Oberpfalz, Niederbayern und in Schwaben.

In den meisten Fällen wird die Aktion um 1 Jahr verschoben, d. h. die für dieses Jahr vorgesehenen Gärten öffnen dann eben erst 2021.

So wollen wir es auch im Landkreis Tirschenreuth handhaben. Absprachen mit den Gartenbesitzern und den beteiligten Vereinen sollen dies möglich machen.

 

Auch der Landesverband hat bereits weitreichende Entscheidungen für das aktuelle Jahr getroffen:

1. Landesverbandstagung am 26. September in Neumarkt in der Oberpfalz

Über die Durchführung der Landesverbandtagung 2020 ist sicher, dass die Landesverbandstagung nicht in der gewohnten und geplanten Form stattfinden wird. Nach der internen Abstimmung vermutlich Anfang Juli werden die Vereine über Details auf der Homepage des Landesverbandes informiert.

2. Grundlagenseminare für neue Vereinsvorsitzende

Die vier geplanten Grundlagenseminare für neue Vereinsvorsitzende im Mai, Juni und Juli sind bereits abgesagt. Die für 26. Juni angebotene Webinarreihe, welche die Themen Steuern, Recht und Versicherungen aufgreift, ist bereits ausgebucht.

Vermutlich wird so ein Online-Angebot zukünftig dauerhaft die Fortbildungsangebote des Landesverbandes ergänzen. Scheinbar hat es keinerlei Berührungsängste gegeben. Gründe könnten die Erfahrungen im Homeoffice, die von vielen Berufstätigen in den letzten Wochen gemacht wurden und die jüngere Zielgruppe, bei den für die Jugendarbeit Verantwortlichen in den Vereinen, sein.

3. Gartenpflegespezialkurse

Der Gartenpflegerspezialkurs „Kompost, Terra Preta, Bokashi & Co.“, der für 15. Mai 2020 geplant war, wird auf Herbst verschoben. Der Kurs „Gartenbilder zaubern – mit Stauden gestalten“ am 10. Juli 2020 wird inhaltlich angepasst und an einem Ersatztermin im Herbst angeboten. Der Kurs „Baumschul-Einmaleins – Autochthone Gehölze und Qualitätskriterien“ am 09.10.2020 findet voraussichtlich wie geplant statt.

4. Gartenpflegeprüfung

Die geplante Gartenpflegerprüfung im Juli 2020 findet statt. Allerdings wird das Rahmenprogramm reduziert und die Anzahl der Prüfungskommissionen erhöht, so dass die Prüfung an einem Tag, dem 11. Juli, durchgeführt werden kann.

5. Gartenpflegefortbildungskurse

Der geplante Kurs „Nordbayern“ am 17. und 18. Juli 2020 wird verschoben und voraussichtlich am 20./21. November in Veitshöchheim nachgeholt. Der geplante Kurs „Südbayern“ am 11. und 12. September 2020 in Weihenstephan wird voraussichtlich stattfinden.

Vorsichtsmaßnahmen bei den sozialen Kontakten sind nach wie vor erforderlich. Sie und auch wir wollen alle, dass wir gesund bleiben und durch diese Pandemie kommen.

Gartenarbeiten an der frischen Luft sind problemlos möglich, der Kontakt zu anderen Personen spielt dabei kaum eine Rolle. Experten raten zu dieser Dosis Frischluft. Im eigenen Garten ist dies problemlos möglich, ohne Gefahr der Infizierung oder Übertragung des Virus.

6. Pflege von Vereinsanlagen

Ehrenamtliche Maßnahmen zur Instandsetzung und Pflege von Vereinsanlagen sind nach den neuen Festsetzungen ebenfalls wieder möglich. Nach Auskunft der Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung werden Vereinsanlagen von Gartenbauvereinen (z.B. Vereinslehrgärten) in diesem Fall Sportanlagen gleichgesetzt.

Zu beachten ist, dass die allgemeine Kontaktbeschränkung und das allgemeine Abstandsgebot dabei eingehalten werden müssen. Arbeiten auf Vereinsflächen und im Vereinsgebäude dürfen – wenn an verschiedenen Stellen gleichzeitig gearbeitet wird – innerhalb der einzelnen Arbeitsgruppen nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern sowie Angehörigen eines weiteren Hausstands stattfinden. Der Abstand muss – soweit möglich – eingehalten werden und die einzelnen Arbeitsgruppen sollten nicht durchmischt werden.

Sollten Sie eine private Fahrgemeinschaft bilden bzw. eine Mitfahrgelegenheiten wahrnehmen, um zu Ihrem Arbeitseinsatz zu gelangen, beachten Sie bitte: Private Fahrgemeinschaften sind nur mit Angehörigen eines weiteren Hausstands möglich. Sie dürfen aber unabhängig hiervon mit Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie und Geschwistern zusammen im Auto fahren.

7. Vereinsräume

Vereinsräume müssen nicht mehr generell geschlossen sein und dürfen damit unter Berücksichtigung der allgemeinen Kontaktbeschränkung im öffentlichen Raum, des Allgemeinen Abstandsgebots und des Verbots von Veranstaltungen, Versammlungen und Ansammlungen genutzt werden.

8. Vereinsversammlungen /-veranstaltungen:

Neuregelung ab dem 22. Juni 2020:

Üblicherweise nicht für ein beliebiges Publikum angebotene oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besuchte Veranstaltungen, insbesondere auch Vereinssitzungen, sind ab 22. Juni 2020 mit bis zu 50 Gästen innen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich.

Öffentliche Festivitäten oder einem größeren, allgemeinen Publikum zugängliche Feiern bleiben untersagt. Es bleibt beim Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020.

Die Mustersatzung für die Obst- und Gartenbauvereine schreibt eigentlich vor (auch im Bürgerlichem Gesetzbuch so vorgesehen), dass Mitgliederversammlungen mindestens einmal jährlich stattfinden müssen.

Laut aktueller 5. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bleiben größere Veranstaltungen und Versammlungen (im Moment) landesweit untersagt. Die behördliche Anordnung stellt somit einen dringenden Grund dar, der die Nichteinberufung der satzungsgemäßen Mitgliederversammlung rechtfertigt. Eine Verschiebung kann dem Vorstand nicht zum Vorwurf gemacht werden, da er insofern ohne jegliches Verschulden handelt.

Wann diese Vorgabe endet, ist von Seiten des Landesverbandes nicht absehbar. Daher können/sollten die Vereine im Moment auch keine derartigen größeren Veranstaltungen planen. Erst wenn dieses Verbot fällt, können die Vereine ihre Versammlungen planen und sind auch grundsätzlich dazu angehalten, diese noch in diesem Jahr stattfinden zu lassen.

Dies gilt auch für den Kreisverband, der seine Jahrestagung ,die am 23.10.2020 in Bad Neualbenreuth stattfinden soll, somit erst kurzfristig organisieren kann. Die Vereine werden rechtzeitig informiert.
Registerrechtlich hat die fehlende Einladung zur jährlichen Mitgliederversammlung keine Folgen, da das Registergericht des jeweiligen Vereinsregisters nicht prüft, ob Satzungsklauseln (wie die Pflicht, jährlich eine Mitgliederversammlung einzuberufen) eingehalten wurden.

10. Allgemeine Kontaktbeschränkung:

Die Regelungen zur allgemeinen Kontaktbeschränkung werden ab dem 17. Juni 2020 erweitert. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist künftig in der Familie sowie mit Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstands oder in einer Gruppe von bis zu zehn Personen gestattet.

Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen des eigenen Haushalts, Familienangehörigen oder Personen eines weiteren Haushalts treffen.

Bei privaten Zusammenkünften zu Hause gilt keine Beschränkung auf einen festen Personenkreis oder eine zahlenmäßige Beschränkung, stattdessen soll dort die Personenzahl unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze (Mindestabstand) begrenzt werden.

Das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen bleiben unverändert. In geschlossenen Räumen soll für ausreichend Belüftung gesorgt werden.

(Quelle: Pressemitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 16. Juni 2020)

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