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Termine

Termine 2. Halbjahr 2022 - aktualisiert 1.8.2022

Termine 2. Halbjahr 2022 - Gartenkultur im Landkreis Tirschenreuth

Die Jahrestagung des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege Tirschenreuth e. V. wird am Mittwoch 30.09.2022 um 19.00 Uhr im Jugendheim in Leonberg durchgeführt.

Weitere Infos zur Veranstaltung ........

 

Die Jahrestagung des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege Tirschenreuth e. V. wird am Mittwoch 29.09.2021 um 19.30 Uhr in Bad Neualbenreuth durchgeführt.

Weitere Infos zur Veranstaltung ........

Jahrestagung des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege Tirschenreuth e. V. wird nochmals auf Herbsttermin 29.09.21 verschoben

Die Jahrestagung des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege Tirschenreuth, die bereits auf den 21.05.2021 verschoben war, wird nochmal verlegt.

Die Corona-Einschränkungen machen es leider erforderlich, dass die Verantwortlichen sich entschieden haben, die Jahrestagung des Kreisverbandes am 29.09.2021 abzuhalten. Dei Tagung aus 2020 entfällt damit ersatzlos.

Da die im Infektionsschutzgesetz verankerten Regelungen unter anderem vorsehen, dass private Feiern und Kontakte auf maximal fünf Personen oder zwei Haushalte begrenzt werden  und Vereinsveranstaltungen in geschlossenen Räumen nur bis 25 Personen zulässig sind bleibt nichts anderes übrig. Die Mitgliederversammlung 2021 wird beim Herbsttermin hoffentlich im üblichen Rahmen mit Vortrag und musikalischer Umrahmung stattfinden können und so wieder ein Stück Normalität auch zu den Gartenbauvereinen zurückkehren.

Wichtigster Tagesordnungspunkt der Tagung 2021 wird die Neuwahl der gesamten Vorstandschaft (die laut vierjährigem Turnus 2021 ansteht) sein; die Berichte der Vorstandschaft und der Kassenbericht werden sich auf die beiden Geschäftsjahre 2019 und 2020 beziehen.

Der 1. Vorsitzende des Kreisverbandes, Wolfgang Lippert, bittet die Delegierten der Obst- und Gartenbauvereine erneut um Verständnis für diese Entscheidung.

Landesverbandstagung 2020 wird in München stattfinden

Bild: Bayerischer Landesverband für Gartenbau und Landespflege e. V.

Aufgrund der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Hygiene- und Sicherheitsregeln muss der Landesverband die für den 26. September 2020 in Neumarkt geplante Landesverbandstagung mit öffentlichem Festakt, Festvortrag und externen und internen Gästen in diesem Jahr leider absagen.
Stattdessen planen der LV – vorausgesetzt, dass dies nach der dann geltenden Infektionsschutzmaßnahmenverordnung möglich ist, und natürlich unter Einhaltung der sich daraus ergebenden Vorgaben – die diesjährige Mitgliederversammlung als reine Versammlung der stimmberechtigten Delegierten durchzuführen. Die Veranstaltung ist geplant für Samstag, den 26. September 2020, von 10.00 Uhr bis ca. 12.30 Uhr. Abweichend von den ursprünglichen Planungen haben man sich entschieden, als Tagungsort München festzulegen.

Die offizielle Einladung mit den detaillierten Informationen zur Tagung wird den Delegierten fristgerecht wie üblich per Post zugehen.

 

"Vielfaltmacher" - Unterstützen Sie die Aktion des Gartenbau-Landesverbandes mit einem Bild aus ihrem Garten!

Bild: Bayerischer Landesverband für Gartenbau und Landespflege e. V.

Die Aktion Vielfaltmacher beim Landesverband ist relativ neu und soll zeigen, das der Landesverband und damit die OGV sich kompetent und kreativ mit naturnaher Gartengestaltung und –pflege auseinandersetzen.

Es gibt dazu eine eigene, frech und  frisch gestaltete Homepage ( https://www.vielfaltsmacher.de/), die auch jüngere Bevölkerungsgruppen ansprechen soll. Dort werden viele Beispiele von Gartenbesitzern/innen gezeigt, die sich und ihre Gartenparadiese vorstellen. Es gibt aktuelle Tipps zum naturnahen Gärtnern.

In Corona-Zeiten, in denen die persönlichen und gesellschaftlichen Kontakte zurückgefahren werden müssen, ist es eine gute Idee den Garten allein und mit einem Fotoapparat oder Handy ausgerüstet  aus einer ganz anderen Perspektive zu entdecken. Dazu animiert der Foto-/Bastelwettbewerb des Landesverbandes zum Thema „Vielfaltmacher“. Einsendeschluss für Beiträge beim Landesverband ist der 21. Mai 2020 (siehe mail unten).

Weitere Infos:

 

 

 

Corona-Informationen für OGV

Die Entwicklungen in der Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Beschränkungen des öffentlichen Lebens treffen auch die Arbeit des Bayerischen Landesverbandes für Gartenbau und Landespflege e. V. und seiner Vereine.  Die aktuellen Regelungen und Empfehlungen haben wir hier zusammengefasst.

Jahresmeldung 2019 an den Landesverband

Wir bitten die OGV wie alle Jahre, die Mitgliederlisten zu aktualisieren und die aktuelle Mitgliederliste termingerecht an den Landesverband zu schicken.

Natürlich sollen auch die Mitgliedsbeiträge pünktlich abgeführt werden. Idealerweise stimmen Mitgliederliste und die Anzahl der Mitglieder, für die Beitrag abgeführt wird, überein.  

Bitte denken Sie auch daran, die Kinder und Jugendlichen im Verein schon wegen des Versicherungsschutzes offiziell aufzunehmen und sowohl in der Liste als auch bei der Beitragsabführung zu berücksichtigen.

 

Nicht schön für die Vereinsarbeit, aber notwendig: Datenschutz-Grundverordnung

Als hätten Ehrenamtliche nicht bereits genug zu beachten. Nun kommt mit der Datenschutzgrundverordnung nochmal ein Bürokratiemonster hinzu. So scheint es zumindest auf den ersten Blick. Dabei ist alles gar nicht so kompliziert.  

Die Beispiele Facebook und Whatsapp zeigen es deutlich, wie sorglos bisher in weiten Bereichen mit den Daten von Kunden, Geschäftspartnern und allgemein uns Bürgern umgegangen wird. Deshalb ist es unbestritten, dass eine gesetzliche Regelung erforderlich war, die mit der Datenschutzgrundverordnung europaweit einheitlich seit 25.05.2018 in Kraft gesetzt wurde.  

Der Einzelne soll nach dem Willen des Gesetzgebers als Individuum darüber bestimmen können, ob und welche Informationen über ihn verarbeitet und welche Informationen durch Dritte gespeichert werden sollen. Die informationelle Selbstbestimmung wurde durch das Bundesverfassungsgericht in den Stand der Grundrechte erhoben.

Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.  

Vereine und Verbände sind daher – genauso wie Unternehmen – verpflichtet, ihren Datenverarbeitungsprozess (Umgang mit den Daten der Mitglieder den gesetzlichen Vorschriften anzupassen und zu dokumentieren.  

Dazu sind 4 Teilaspekte wichtig:  

·         Zustimmungserklärung des Mitgliedes zur Datenverarbeitung einholen  

Neumitglieder durch Unterschrift im Aufnahmeantrag auf die Zustimmung zur Datenerhebung im Rahmen der Vereinssatzung festlegen

Bestandsmitglieder: nachträgliche Zustimmung einholen  

·         Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO (Verfahrensverzeichnisse) erstellen:  

Welche?          Verarbeitungstätigkeit: Benennung:                _____________________

Wer?               Verantwortlicher/ Ansprechpartner:               _____________________

Was?               Zwecke der Verarbeitung (Art. 30 Abs. 1 S. 2 lit b) :    ________________

Wie?               Name des eingesetzten Verfahrens:                _____________________    

·         Datenschutzbeauftragten bestimmen, wenn erforderlich  

Vereine und Verbände haben die Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind. Dies ist bei Gartenbauvereinen in der Regel nicht der Fall, da die Arbeit meist bei den beiden Vorsitzenden, Kassier und Schriftführer verbleibt.  

·         Internet-Homepage anpassen (falls vorhanden):  

Datenschutzerklärung auf der Internetseite integrieren

Impressum der Vereinsinternetseite anpassen

 

 

Beispiel für Zustimmungserklärung für Mitglieder  

Name Mitglied: ______________________ Ich willige ein, dass der Verein/ Verband ___________________________

als verantwortliche Stelle, die in der Beitrittserklärung erhobenen personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Funktion im Verein und Bankverbindung ausschließlich zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, des Beitragseinzuges und der Übermittlung von Vereinsinformationen durch den Verein verarbeitet und genutzt werden.

Eine Übermittlung von Daten an Kreis-, Bezirks- und/oder Landesverbände findet nur im Rahmen der in der Satzung festgelegten Zwecke statt.

Diese Datenübermittlungen sind notwendig zum Zwecke der Organisation. Eine Datenübermittlung an Dritte außerhalb der Kreis-, Bezirks- und/oder Landesverbände findet nicht statt. Eine Datennutzung für Werbezwecke findet ebenfalls nicht statt.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden die personenbezogenen Daten gelöscht, soweit sie nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt werden müssen.

Jedes Mitglied hat im Rahmen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes/Datenschutzgrundverordnung das Recht auf Auskunft über die personenbezogenen Daten, die zu seiner Person bei der verantwortlichen Stelle gespeichert sind. Außerdem hat das Mitglied, im Falle von fehlerhaften Daten, ein Korrekturrecht.

­­­­­­­­­­­­­­________________________

Ort, Datum, Unterschrift

 

 

Beispiel für Eintrittserklärung, die sowohl Datenschutzbestimmungen als auch Zustimmung zur Veröffentlichung von Fotos enthält:

2. Vorstandschaftssitzung 2018

Die 2. Vorstandschaftssitzung des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege Tirschenreuth e. V. findet am Donnerstag, 13. September 2018 um 19.00 Uhr beim OGV Bärnau im Gasthof zur Post in Bärnau, Marktplatz statt.

Tagesordnung Vorstandschaftssitzung 2/2018 zum download

1. Vorstandschaftssitzung 2018

Die 1. Vorstandschaftssitzung des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege Tirschenreuth e. V. findet am Dienstag, 13. März 2018 um 19.00 Uhr beim OGV Ebnath im Gasthof Bergblick, Gregnitzweg 5, 95683 Ebnath statt.

Tagesordnung Vorstandschaftssitzung 1/2018 zum download

Termine 2017

2. Vorstandschaftssitzung 2017

Die 2. Vorstandschaftssitzung des Kreisverbandes für Gartenbau und Landespflege Tirschenreuth e. V. findet am Montag, 18. September 2017 um 19.00 Uhr  in der Gaststätte Helgert, Meinauweg 7, 92681 Erbendorf statt.

Nähere Hinweise zu den einzelnen Aktionen:

Datum / Ort

Veranstaltung / Aktion

Kontakt / Ansprechpartner

Kreisverband für Gartenbau und Landespflege Tirschenreuth
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Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
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Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

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