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Förderung der Gartenkultur

Hier informieren wir unsere Mitglieder, aber auch interessierte Gäste zu aktuellen Fragen, Entwicklungen und Terminen des Berufsstandes: 

Die Landkreisordnung regelt die Pflichtaufgaben für die Landkreise

Die Landkreisordnung für den Freistaat Bayern in der derzeit gültigen Fassung  vom 22. August 1998 regelt die Geschäftsordnung und Aufgabenbereiche der Landkreise.

 

Im eigenen Wirkungskreis sollen demnach die Landkreise in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Einrichtungen schaffen, die für das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl ihrer Einwohner nach den Verhältnissen des Kreisgebiets erforderlich sind. Dabei ist in Artikel 51 explizit herausgehoben, dass die Belange des Natur- und Umweltschutzes zu berücksichtigen sind. 

 

Die Tätigkeit der Kreisfachberater wird in Artikel 51 Absatz 3 Punkt 3. ausdrücklich gesondert erwähnt. Dort heißt es gleichberechtigt neben dem Unterhalt der Krankenhäuser und der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser dass auch die "Gartenkultur und Landespflege unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften zu fördern" ist.

 

Wir vom Verband der Bayerischen Kreisfachberater meinen, dass wir diese Einordnung immer wieder herausstellen müssen, auch um den Stellenwert der Kreisfachberatung innerhalb der Behörde und des Verwaltungsapparates Landratsamtes deutlich zu machen. Zur Verdeutlichung wird nachfolgend der Artikel 51 der Landkreiordnung in der derzeit gültigen Fassung veröffentlicht:

 

 Landkreisordnung_für_den_Freistaat_Bayern_Pflichtaufgabe_Gartenkultur_Art.pdf

Pflichtaufgabe Gartenkultur für die Landkreise 2002 in der Diskussion

Im Zuge der Behördenreform stellte die Bayerische Staatskanzlei viele Überlegungen zur Verschlankung der Behörden an. Kurzzeitig war auch die Abschaffung der Pflichtaufgabe Gartenkultur im Focus und damit in der Diskussion.

 

Viele Unterstützer, die die wertvolle Arbeit der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege an den Landratsämtern kennen, intervenierten bei den zuständigen Stellen, insbesondere im Landtag, beim Landkreistag und in der Statskanzlei.

 

Der Berufsverband möchte an dieser Stelle ausdrücklich Dank für die gewährte Unterstützung sagen.

 

Nachfolgend veröffentlichen wir einige der vielen Schreiben und offenen Briefe, die sich für die Fachberater einsetzten und für den Erhalt der Pflichtaufgabe kämpften.

 

Offener_Brief_Landesverband_Ratgeber_zur_Pflichtaufgabe.pdf

Bayerischer_Landkreistag_PM_15.10.04_Zellner_begrueßt_Erhalt_der_Gartenfachberatung.pdf

Anfrage im Bayerischen Landtag zur Tätigkeit der Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege 2011

Die Arbeit der Kreisfachberatung wird von vielen Seiten geschätzt und unterstützt. Dies zeigt eine Antwort des Bayerischen Landtags auf eine Anfrage zur Zukunft der Fachberatung vom November 2011.

 

Landtagsantwort_Zukunft_der_Fachberatung_1_2012.pdf

Aus der Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forstenvom 15.12.2011 kann man entnehmen, dass "die vielfältigen Wohlfahrtswirkungen von Haus- oderKleingärten und kommunalen Grünbereichen unbestritten sind.

In diesem Zusammenhang räumt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Tätigkeit der Kreisfachberatung an den Landratsämtern einen hohen Stellenwert ein.

 

Die Tätigkeiten der Kreisfachberater/innen werden auch weiterhin als unverzichtbar erachtet. Die personelle Besetzungund fachliche Ausrichtung der Tätigkeiten der Kreisfachberatung liegt dabei in der Zuständigkeit der Landratsämter. Für den Fachberaterverband bedeutet dies, dass nach wie vor um die Anerkennung und den Stellenwert der Fachberatung gerungen werden muss. Nach unserer Einschätzung mit jeder Generation von Landräten, Juristen und Verwaltungsbeamten aufs neue.

 

Eine Hilfe sind dabei immer wieder die Bürgermeister , für deren Gemeinden wir viele Arbeiten erledigen, deren Bürger wir auf vielfältigste Art und Weise unterstützen. Diese sitzen in den Gremien, die letztlich für die Ausrichtung eines Landkreises entscheident sind, im Kreistag und im Kreisausschuss. Hier gilt es anzusetzen, mit dem Ziel, den Berufsstand voranzubringen.

Verband der Bayerischen Kreisfachberater Bezirk Oberpfalz
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