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Qualitätsanforderungen

Die Bayerische Badegewässerverordnung schreibt für Badegewässer Gütekriterien vor, deren Einhaltung durch regelmäßige mikrobiologische und physikalisch-chemische Untersuchungen während der Badesaison überwacht wird. Die Bewertung der Untersuchungsergebnisse orientiert sich dabei an sog. Leit- und Grenzwerten.

Die Einhaltung der Leitwerte signalisiert hervorragende Wasserverhältnisse. Grenzwertüberschreitungen sind dagegen in der Regel deutliche Warnsignale für eine verschlechterte Wasserqualität. Bei der Festlegung dieser Werte wurden erhebliche Sicherheitsfaktoren einkalkuliert. Grenzwerte sind daher Vorsorgewerte. Gelegentliche Überschreitungen nicht allzu großen Ausmaßes haben noch keine Gesundheitsbeeinträchtigung der Badenden zur Folge und machen gewöhnlich noch kein Badeverbot erforderlich.

Im Vordergrund der Anforderungen steht der Schutz vor Gesundheitsgefahren durch Krankheitserreger. Die Tabelle zeigt die Leit- und Grenzwerte für die intestinalen Enterokokken und Escherichia coli. Diese sind die wichtigsten Indikatoren für unerwünschte Keimbelastungen im Gewässer und werden deshalb regelmäßig überprüft.

Tabelle: Bakteriologische Leit- und Grenzwerte nach der Bayerischen Badegewässerverordnung.

Badegewässer
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