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Infektionsschutzbelehrung

 

Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln (z. B. in der Gastronomie, in Bäckereien, Metzgereien usw.) in Berührung kommen oder in Küchen bzw. sonstigen Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung tätig werden, benötigen vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit eine Belehrung (Erstbelehrung) nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Auch für Praktika bzw. Probearbeiten in Gewerbebetrieben ist diese erforderlich.

Bei Tätigkeitsbeginn darf die Bescheinigung nicht älter als 3 Monate sein. Nur das zuständige Gesundheitsamt am Wohnort des Bürgers oder ein vom Gesundheitsamt beauftragter Arzt dürfen diese Erstbelehrung durchführen.

Sammelbelehrungen von Seiten des Gesundheitsamtes werden in unseren Räumen durchgeführt (St-Peter-Str. 33, 95643 Tirschenreuth). Belehrungstermine in der Dienststelle Kemnath werden individuell und nur nach Rücksprache unter 09631/7076-14 oder mittwochs 09642/1338 getroffen.

Die Kosten für die Sammelbelehrung betragen 14 Euro. Dauer der Belehrung ca. 60 Minuten. Die Bescheinigung erhalten Sie im Anschluss. Bitte beachten Sie, dass bei Personen unter 16 Jahren ein Erziehungsberechtigter mit anwesend sein muss.

Bei Personen mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen muss die Belehrung als Einzelbelehrung mit Dolmetscher durchgeführt werden. Für die Einzelbelehrung muss ein gesonderter Termin vereinbart werden unter 09631/7076-19. Die Kosten für einen Dolmetscher bzw. Organisation werden nicht übernommen. Kosten Einzelbelehrung 28 Euro.

Bei Fragen melden Sie sich bitte unter den Telefonnummern 09631/7076-19 (Frau Würl) oder 09631/7076-14 (Frau Prechtl) und mittwochs 09642/1338 (Dienststelle Kemnath).

 Bitte beachten Sie bei der Anmeldung folgende Punkte:

  • Füllen Sie das Formular vollständig und gewissenhaft aus.
  • Wir bitten Sie, sich rechtzeitig vor Belehrungsbeginn am Eingang des Gesundheitsamtes einzufinden (St.-Peter-Str. 33, 95643 Tirschenreuth).
  • Es besteht Maskenpflicht (FFP2) bei den Belehrungen, bitte eigene Maske mitbringen.
  • Sollten Sie erkennbare Symptome einer Atemwegserkrankung oder Fieber haben, wird die Teilnahme an der Belehrung ausgeschlossen.
  • Bitte beachten Sie, dass bei Personen unter 16 Jahren ein Erziehungsberechtigter mit anwesend sein muss.

Möchten Sie einen Termin absagen? Melden Sie sich bitte telefonisch unter 09631 7076-19 oder per E-Mail gesundheitsamt(at)tirschenreuth.de bei uns oder nutzen Sie den Link in der Anmeldebestätigung.

Gesundheitsamt
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Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
DE-Mail poststelle(at)tirschenreuth.de-mail.de

Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.