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Infektionsschutz

Täglich begegnen wir Viren und Bakterien, die Krankheiten auslösen können. Doch nicht jeder Kontakt führt zu einer Krankheit. Meistens wird die körpereigene Abwehr mit den Angreifern alleine fertig. Vor einigen Infektionskrankheiten bieten Impfungen wirksamen Schutz. Zudem helfen einfache Tricks, eine Ansteckung zu vermeiden: Etwa hält gründliches Händewaschen viele Erreger häufig schon in Schach!  

Aufgabe des Infektionsschutzes ist es, "übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern". Dies umfasst sowohl den Schutz des Einzelnen als auch der Allgemeinheit. Es ist eine zentrale Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Bevölkerung vor dem Gefährdungspotential durch Infektionserreger zu schützen. Hierzu sind zuverlässige Meldeverfahren, optimale Kommunikationssysteme auf regionaler und überregionaler Ebene sowie eine enge Zusammenarbeit der staatlichen Gesundheitsbehörden mit Forschungseinrichtungen, diagnostischen Zentren und in der Patientenversorgung tätigen Akteuren unabdingbare Voraussetzungen für effektive infektionshygienische Verhütungs- und Bekämpfungsmaßnahmen.  

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) trat am 01.01.2001 in Kraft und stellte das System der meldepflichtigen Krankheiten in Deutschland auf eine neue Basis. Das IfSG regelt, welche Krankheiten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod und welche labordiagnostischen Nachweise von Erregern meldepflichtig sind. Weiterhin legt das Gesetz fest, welche Angaben von den Meldepflichtigen gemacht werden und welche dieser Angaben vom Gesundheitsamt weiter übermittelt werden. Zusätzlich werden die Meldewege dargestellt.  

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