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Neugeborenenscreening

Früherkennung von Stoffwechselerkrankungen

Das Neugeborenen-Screening ist eine Vorsorgeuntersuchung auf angeborene Stoffwechselerkrankungen. Dabei werden dem Säugling einige Tropfen Blut aus der Ferse entnommen. Dieses Screening wird generell am 3. Lebenstag des Säuglings in der Kinder- oder Geburtsklinik durch einen Arzt oder Hebamme durchgeführt. Durch die Früherkennung von Stoffwechselerkrankungen können unter Umständen schwere Behinderungen abgewendet werden.

Die Teilnahme ist kostenlos und setzt die Einwilligung der Eltern des Neugeborenen voraus.

Das Gesundheitsamt vergleicht die vom Screeningzentrum gemeldeten Listen der gescreenten Kinder mit der Geburtenliste des Einwohnermeldeamtes. Auf diese Weise können nicht untersuchte Kinder herausgefiltert werden. Anschließend werden die Eltern der Kinder, die nicht auf der Screeningliste gemeldet sind, vom Gesundheitsamt angeschrieben und auf die Wichtigkeit des Neugeborenen-Stoffwechselscreenings aufmerksam gemacht. Um Rückmeldung der Eltern wird gebeten. Ein frankierter Briefumschlag wird beigelegt.

http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/praevention/kindergesundheit/neugeborenenscreening/index.htm

Neugeborenen-Hörscreening

Ein Neugeborenen-Hörscreening ist notwendig, um frühzeitig Hörstörungen zu erkennen und therapieren zu können.

Etwa 1 von 1000 Neugeborenen in Deutschland wird mit einer therapiebedürftigen beidseitigen Hörstörung geboren. Bleibt eine solche Hörstörung monate- oder gar jahrelang unentdeckt, kann sich dies auf die gesamte Entwicklung des Kindes negativ auswirken. Das Hörscreening sollte idealerweise um den 3. bis 4. Lebenstag oder aber vor Entlassung aus der Geburts- oder Kinderklinik erfolgen.

Wie bei der Früherkennung von Stoffwechselerkrankungen erhält das Gesundheitsamt vom Screeningzentrum eine Liste der gescreenten Kinder, die mit den Geburtenmitteilungen vom Einwohnermeldeamt abgeglichen wird. Eltern nicht gescreenter Kinder werden vom Gesundheitsamt angeschrieben und auf die fehlende Vorsorgeuntersuchung aufmerksam gemacht. Ebenso wird um Rückmeldung der Eltern gebeten.

Das fehlende Hörscreening kann bei Kinder- oder HNO-Ärzten, die mit einem dafür benötigten, speziellen Hörtestgerät (TEAO oder BERA) ausgestattet sind, sowie in der Kinderklinik durchgeführt werden. 

Ausführliche Informationen dazu:

http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/praevention/kindergesundheit/neugeborenen_hoerscreening/index.htm

Flyer "Neugeborenen-Hörscreening" LGL

 

 

Kinder & Jugendgesundheit
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