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Gleichstellungsstelle

Bild: Pixabay

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

(Art. 3 Abs. 2 GG, Art. 118 Abs. 2 BV)

Um diesen verfassungsrechtlichen Auftrag zu erfüllen, hat der Freistaat Bayern das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG) erlassen, das zum 1. Juli 1996 in Kraft getreten ist.

Ziel des Gesetzes ist es u.a.,

  • die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern,
  • die Anteile von Frauen in Bereichen zu erhöhen, in denen sie in erheblich geringerer Zahl beschäftigt sind als Männer, um eine ausgewogene Beteiligung von Frauen zu erreichen,
  • auf eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit für Frauen und Männer hinzuwirken,
  • für alle Beschäftigen, besonders in Vorgesetzten- und Leitungsfunktionen, die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern,
  • auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken,
  • die Chancengleichheit in allen Aufgabenbereichen als durchgängiges Leitprinzip zu stärken.

Die Gleichstellungsstelle des Landkreises Tirschenreuth ist Anlaufstelle sowohl für alle Mitarbeiter*innen der Landkreisverwaltung als auch für alle Menschen, die im Landkreis Tirschenreuth leben.

Sie informiert, koordiniert, initiiert, berät, unterstützt und vermittelt weiter – in allen Fragen der Gleichberechtigung und Chancengleichheit.

Gleichstellungsbeauftragte:

Karin Hauser-Dötterl
Amtsgebäude I, 1. Stock, Zimmer 111
Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Tel. 09631/88-234
Karin.Hauser-Doetterl(at)tirschenreuth.de

 

Zum 01.01.2002 trat das so genannte Gewaltschutzgesetz in Kraft, mit dem Opfer häuslicher Gewalt gestärkt und Täter stärker zu Verantwortung gezogen werden können.

Vor diesem Hintergrund wurde der "Runde Tisch Gewaltschutzgesetz" ins Leben gerufen, mit dem Ziel die lokalen und regionalen Akteure beim Thema häusliche Gewalt zu vernetzen und ins Gespräch zu bringen. Die Federführung beim "Runden Tisch" obliegt der Gleichstellungsstelle der Stadt Weiden in enger Abstimmung und Kooperation mit den Landkreisen Neustadt und Tirschenreuth.

Mindestens einmal pro Jahr werden relevante Akteure wie Polizei, Staats-anwaltschaft, Frauenhaus, Beratungsstellen, Jugendämter und andere an einen Tisch gebracht.

2020 hat der "Runde Tisch“ seine Bezeichnung in "Netzwerk gegen Gewalt Nordoberpfalz" geändert, da die Anliegen und Ziele mittlerweile über das Gewaltschutzgesetz hinausgehen.

Hilfe bei Gewalterfahrungen - ihr Weg in ein Leben ohne Gewalt

Das "Netzwerk gegen Gewalt Nordoberpfalz" hat im Jahr 2021 eine neue Broschüre veröffentlicht, die regionale Anlaufstellen und Hilfen bei Gewalterfahrung sowie auch einige überregionale Hilfsangebote beinhaltet.

Diese Broschüre finden Sie hier. 

Landratsamt
Siegel Barrierefreiheit

Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
DE-Mail poststelle(at)tirschenreuth.de-mail.de

Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.