Hoher Kontrast

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Hoher Kontrast

Beratung und Unterstützung in Erziehungsfragen und bei Familienkonflikten

1. Beratung und Vermittlung von Hilfen

  • in Not- und Problemlagen
  • für Alleinerziehende
  • während der Schwangerschaft
  • in Erziehungsfragen
  • in Trennungs- und Scheidungssituationen
  • in Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes
  • für Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr

2. Erziehungsbeistandschaft (EBS)

Der Allgemeine Sozialdienst vermittelt Betreuung im Rahmen einer Erziehungsbeistandschaft gemäß § 30 SGB VIII als ambulante Erziehungshilfe zur Unterstützung von Eltern bzw. sonstigen Sorgeberechtigten sowie Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei:

  • Schwerwiegenden Erziehungsproblemen
  • Entwicklungsstörungen
  • Eltern-/Kind-Konflikten
  • Krisensituationen
  • Begleitung bei notwendiger Ablösung und Verselbständigung

3. Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Der Allgemeine Sozialdienst vermittelt Betreuung im Rahmen einer Sozialpädagogischen Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII.

Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine intensive sozialpädagogische Hilfe für Familien in schwierigen und belastenden Lebenslagen mit dem Ziel die Selbsthilfekräfte zu fördern und zu stärken.

Der Ansatz dieser Hilfe ist mehrdimensional und orientiert sich am gesamten Familiensystem und an dessen sozialen Netz mit seinen Erziehungs-, Beziehungs-, sozialen und materiellen Problemen und Ressourcen.

4. Vermittlung und sozialpädagogische Begleitung von Erziehungshilfen

  • Erziehungsbeistandschaft gemäß § 30 SGB VIII
  • Sozialpädagogische Familienhilfe gemäß § 31 SGB VIII
  • Erziehung in einer Tagesgruppe/heilpädagogische Tagesgruppe gem. § 32 SGB VIII
  • Unterbringung in einer Pflegefamilie gemäß § 33 SGB VIII
  • Unterbringung in einem Internat, einer Heimeinrichtung oder einer betreuten Wohnform gemäß § 34 SGB VIII
  • Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche in Einrichtungen gemäß § 35 a SGB VIII
  • Unterbringung in einer Eltern-/Kind-Einrichtung gemäß § 19 SGB VIII
  • Hilfen für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr gemäß § 42 SGB VIII

  

5. Versorgung von Kindern in Notsituationen

Stehen Eltern aufgrund von Erkrankung oder sonstigen Notfällen vorübergehend nicht zur Versorgung der Kinder zur Verfügung, vermitteln wir geeignete Betreuung und Hilfe.

6. zuständige Mitarbeiter

Beratungsangebote und Hilfen
Siegel Barrierefreiheit

Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
DE-Mail poststelle(at)tirschenreuth.de-mail.de

Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.