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Jugendschutz

Das Kreisjugendamt Tirschenreuth berät Eltern und Veranstalter zu Fragen des Jugendschutzes. Die Aufgaben erstrecken sich von präventiven Maßnahmen bis zur Kontrolle, insbesondere bei der Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen, dem Umgang mit Alkohol, Tabakwaren oder sonstigen Suchtmitteln bis hin zum Jugendmedienschutz. Das Kreisjugendamt erteilt Genehmigungen für Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen oder ahndet Verstöße gegen Jugendschutzbelange.

Das Jugendschutzgesetz

Zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit findet das Jugendschutzgesetz Anwendung. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak und Alkohol und die Abgabe von Filmen und Computerspielen - zum Beispiel Verkauf und Verleih. Der Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen wie beispielsweise in Diskotheken ist ebenfalls hier geregelt.

Informationen und Links:

Jugendschutzgesetz (NEU seit 1.5.2021!)

Jugendschutztabelle (NEU seit 1.5.2021!)

ZBFS - Zentrum Bayern Familie und Soziales

Aj - Aktion Jugendschutz Landesarbeitsstelle Bayern e. V.

Jugendschutzseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

 

"Vom Starkbierfest bis zur Maiandacht" - Jugendschutz auf Festen

Kummer, Ärger und Stress sind nur einige Gründe für übermäßigen Alkoholkonsum. Besonderer Schutz gilt hierbei für Jugendliche. Für die Einhaltung der Verordnungen und Gesetze haben Veranstalter von Festen jede Menge Aufgaben.

Bereits bei der ersten Durchführung in Kemnath erzielte die Informationsveranstaltung „Vom Starkbierfest bis zur Maiandacht“ des Kreisjugendamtes, Gesundheitsamtes sowie der Kriminalpolizei Weiden große Resonanz. Mit knapp 100 Besuchern war auch zwei Tage später der Panoramasaal des Seenarios Tirschenreuth fast bis zum letzten Platz besetzt.

"Die Veranstaltung solle Hilfestellung leisten, um geplante Feste in Bezug auf die Vorschriften des Jugendschutzes möglichst reibungslos durchführen zu können und keines Falls abzuschrecken", so Jugendamtsleiter Emil Slany. Jugendpflegerin Sabine Frank führte die Anwesenden in Tirschenreuth anschließend fachlich in die Thematik ein und erklärte die Hintergründe der Begrenzung von Alkoholkonsum im jugendlichen Alter. Beispielsweise leide die Gehirnentwicklung bei Alkoholismus und Unfälle oder Gewaltdelikte nähmen unter Alkoholeinfluss stark zu. Durch die Zielsetzung, Trinkgelegenheiten für Jugendliche in der Öffentlichkeit zu begrenzen, sowie einen verantwortungsvollen mit Umgang mit Alkohol zu erlernen, könne dem entgegengewirkt werden. Das Jugendschutzgesetz dient hierbei als Richtschnur für Jugendliche, Eltern und Veranstalter.

"Der Veranstalter wird im Falle des Falles gnaden- und schonungslos zur Verantwortung gezogen." Das Jugendschutzgesetz sei nicht nur auszuhängen, sondern auch strikt einzuhalten. Unabhängig etwaiger Auflagen empfiehlt es sich, den Barbereich sichtbar abzutrennen und dessen Zugang zu überwachen. Zum Veranstaltungsbereich zählten auch nahe gelegene Parkplätze und das nähere Umfeld, die ebenfalls mit beaufsichtigt werden müssen. "Die Verantwortung bleibe generell beim Veranstalter und den Verantwortlichen selbst."

Meist könnten durch gewissenhafte Planung im Vorfeld von Veranstaltungen schon viele Risiken ausgeschlossen werden, so Neumeier abschließend.

Referentin Andrea Neumeier
Nahezu jeder Platz war besetzt bei der Informationsveranstaltung im Panoramasaal im Seenario Tirschenreuth.
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