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Führungszeugnis Ehrenamtliche

Infoveranstaltung zum §72a SGB VIII – Führungszeugnis auch für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit –

Aktuell sind keine Infoveranstaltungen geplant, jedoch bei Interesse an solch einer oder bei Fragen hinsichtlich dieser Thematik wenden Sie sich bitte an:

Kommunale Jugendarbeit, Kreisjugendamt Tirschenreuth, Mähringer Str. 9, 95643 Tirschenreuth,

Tel.: 09631/88-284 oder 09631/88-381, Fax: 09631/88-444

Der Bundesgesetzgeber hat zum 01.01.2012 das sog. Bundeskinderschutzgesetz erlassen. Damit wurde geregelt, dass u.a. Ehrenamtliche, die Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben, ein sog. "erweitertes Führungszeugnis" vorzulegen haben.

 

Grund für die Einführung:

Anliegen des Gesetzgebers war es, das erweiterte Führungszeugnis (eFZ) als Element eines umfassenden Präventions- und Schutzkonzeptes zur Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu etablieren.

Es handelt sich hierbei nicht um einen "Generalverdacht" gegen die in der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Personen, deren Engagement essentiell für die Kinder- und Jugendhilfe und daher nicht hoch genug zu schätzen ist. Vielmehr soll die Regelung des § 72a SGB VIII als Anstoß zu einem neuen Verständnis von präventivem Kinderschutz und zur Entwicklung eines allgemein akzeptierten und durch geeignete sonstige Maßnahmen flankierenden Präventionskonzeptes verstanden werden.

Zur Sicherstellung, dass auch ehrenamtlich Tätige dem Verein bzw. Träger ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, schließt das Kreisjugendamt Tirschenreuth mit allen Trägern der freien Jugendhilfe, also auch mit den betreffenden Vereinen, Vereinbarungen, die die Einsichtnahme in die erweiterten Führungszeugnisse und die gesamte Umsetzung regeln.

 

"Konzepte des Landkreises Tirschenreuth zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des Erweiterten Führungszeugnisses für Ehrenamtliche nach § 72a SGB VIII"

Führungszeugnis Ehrenamtliche
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Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
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Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

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KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

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