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FAQ

Wer ist betroffen?

Freie Träger der Jugendhilfe und Vereine, die Mitglied im Kreisjugendring sind und/oder aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe von einem Jugendhilfeträger (Kreisjugendamt, Kreisjugendring, Gemeinden) finanziert werden. Ehrenamtliche bzw. nebenamtlich Tätige bei diesen Trägern oder Vereinen müssen ein erweitertes Führungszeugnis zur Einsicht vorlegen, sofern sie Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen bzw. ausbilden oder in einem vergleichbaren Kontakt zu Kindern und Jugendlichen stehen. Die Entscheidung über die Vorlagepflicht ist mit Bezug auf Art, Intensität und Dauer des durch die Tätigkeit entstehenden Kontakts zu fällen.

 

Wer bekommt das Führungszeugnis zugestellt?

Ehrenamtliche benötigen ein erweitertes Führungszeugnis für Privatpersonen. Dieses Führungszeugnis wird grundsätzlich den Antragssteller*innen persönlich zugesandt.

 

Wo muss das Führungszeugnis nach Erhalt vorgelegt werden?

Nach Erhalt des erweiterten Führungszeugnisses können Sie dieses bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zur Einsichtnahme vorlegen. Sofern das Führungszeugnis keinen Eintrag gem. § 72a Abs. 1 SGB VIII aufweist, erstellt die Gemeinde eine Bestätigung, dass kein Tätigkeitsausschluss gem. 72a Abs. 1 SGB VIII vorliegt. Diese Bescheinigung dient bei sämtlichen freien Trägern im Landkreis innerhalb und außerhalb Ihrer Wohnsitzgemeinde, bei denen Sie sich engagieren als Nachweis, dass gegen Sie kein Tätigkeitsausschluss vorliegt.

 

An wen können Sie sich bei Fragen zu dem Thema wenden?

  • an Ihre Gemeindeverwaltung, sowie
  • an das Kreisjugendamt Tirschenreuth - Kommunale Jugendarbeit

 

Welchen Schutz bietet das erweiterte Führungszeugnis?

Die alleinige Einsichtnahme von erweiterten Führungszeugnissen bietet keinen Schutz, kann aber einen wichtigen Beitrag leisten. Vereine werden gebeten, weiterhin mit Sensibilität und Engagement darauf zu achten, dass die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendliche in der für die Gesellschaft so wichtigen sozialen Arbeit der Vereine geschützt sind.

 

Wie lange gilt das erweiterte Führungszeugnis?

Das erweiterte Führungszeugnis (bzw. analog die Bescheinigung der Gemeinde) gilt ab dem Ausstellungsdatum des eFZ drei Monate zur Vorlage beim Vereinsvorsitzenden. Nach Ablauf dieser drei Monate ist bei Aufnahme einer neuen Tätigkeit bei einem anderen Jugendhilfeträger erneut ein eFZ zu beantragen und vorzulegen. Die Einsichtnahme ist alle 5 Jahre zu wiederholen.

Führungszeugnis Ehrenamtliche
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Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.