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Verfahrensablauf & Erforderliche Unterlagen

Schaubild Verfahrensablauf:

1. Der/Die Vereinsvorsitzende entscheidet nach Abwägung bestimmter Kriterien, wer ein erweitertes Führungszeugnis (eFZ) nach § 72 a SGB VIII vorzulegen hat.

2. Der/Die Vereinsvorsitzende fordert den/die Ehrenamtliche/n zur Vorlage des eFZ auf und bestätigt ihm/ihr die ehren-bzw. nebenamtliche Tätigkeit. Dieser Antrag wird bei der Wohnsitzgemeinde, gemeinsam mit dem Personalausweis, vorgelegt und somit das erweiterte Führungszeugnis beantragt.

3. Das eFZ wird dem/der Antragsteller/in persönlich zugestellt.

4. Es erfolgt eine Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses bei der Wohnsitzgemeinde. So kann der Datenschutz aufgrund der sog. Amtseinsicht (Einsicht durch einen der Verschwiegenheit verpflichteten Person) gewährleistet werden. Die Gemeinde erstellt eine Bescheinigung der Einsichtnahme in das vorgelegte, erweiterte Führungszeugnis und bestätigt somit "Es liegt kein/ein Tätigkeitsausschluss nach 72a SGB VIII vor."

5. Der/Die Ehrenamtliche legt diese Bescheinigung bei dem/der Vereinsvorsitzenden vor.

6. Der/Die Vereinsvorsitzende vermerkt sich die Vorlage. Das eFZ bzw. die Bescheinigung verbleiben bei dem/der Ehrenamtlichen.

7. Nach fünf Jahren muss, bei Fortbestand der ehrenamtlichen Tätigkeit, erneut Einsicht in das eFZ genommen werden.  

Bitte beachten: Das eFZ und somit auch die Bescheinigung der Gemeinde gilt ab dem Ausstellungsdatum des eFZ drei Monate für eine Vorlage beim Verein oder anderen Trägern der freien Jugendhilfe. Nach Ablauf dieser drei Monate ist für die Vorlage bspw. bei einer neuen Tätigkeit bei einem anderen Verein ein erweitertes Führungszeugnis einzuholen.

 

Erforderliche Unterlagen:

Bei der Gemeindeverwaltung sind vorzulegen

  • Pass oder Personalausweis
  • Bestätigung des Vereins zur Vorlage beim Einwohnermeldeamt für die Beantragung eines eFZ gem. § 30a Abs. 2 BZRG

 

Führungszeugnis Ehrenamtliche
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Mi 8.00 - 12.00 Uhr
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