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Elterliche Sorge

Die elterliche Sorge beinhaltet das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder (Art. 6 GG, § 1 Abs. 2 SGB VIII) und umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge) (§ 1626 Abs. 1 BGB).

elterliche Sorge bei Kindern verheirateter Eltern

Im Falle der Trennung oder Scheidung der Eltern besteht das Sorgerecht für die Kinder fort, es sei denn, dass das Familiengericht eine andere Entscheidung trifft und das Sorgerecht nur einem Elternteil zuspricht.

Weitere Beratung und Unterstützung insbesondere bei Trennung und Scheidung bietet Ihnen der Allgemeine Sozialdienst des Kreisjugendamtes Tirschenreuth.

elterliche Sorge bei Kindern nicht verheirateter Eltern

Für Kinder, deren Eltern nicht verheiratet sind fällt das Sorgerecht grundsätzlich der Mutter zu. Sie kann aber mit dem Vater ein gemeinsames Sorgerecht begründen, wenn beide in öffentlich beurkundeter Form (vor dem Jugendamt oder einem Notar) Sorgeerklärungen abgeben. Wird eine derartige Erklärung beurkundet, so haben beide Elternteile das Sorgerecht inne.

Wenn eine Mutter bei der Geburt eines Kindes nicht verheiratet ist, und für dieses Kind keine Erklärungen über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben wurde und keine Entscheidung des Familiengerichts über die gemeinsame Sorge vorliegt, hat die Mutter die alleinige Sorge.
Sie kann hierüber eine Bescheinigung, dass keine Eintragung im Sorgeregister vorliegen, vom Jugendamt bekommen (sogenanntes Negativattest).

Vaterschaft, Sorgerecht, Unterhalt
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Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

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