Hoher Kontrast

poststelle@tirschenreuth.de 0 96 31 / 88 - 0

Twitter Facebook Kontakt & Öffnungszeiten Imagefilme Landkreisbuch
Barrierefreiheit

Schrift größer

Schrift kleiner

Hoher Kontrast

Gaststättenerlaubnis

Wann ist eine Gaststättenerlaubnis erforderlich?

Sollten Sie alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verkaufen und der Betrieb für jedermann oder einen bestimmten Personenkreis zugänglich sein, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 2 GastG.

 

Eine Erlaubnis ist nicht nötig, wenn Sie nur alkoholfreie Getränke oder Speisen anbieten, unentgeltliche Kostproben zur Verfügung stellen oder Getränke und Speisen nur für Gäste Ihres Beherbergungsbetriebes anbieten.

Wie ist ein Antrag auf Gaststättenerlaubnis zu stellen?

  • Antragsformblatt vollständig ausfüllen und bei der Betriebssitzgemeinde einreichen
  • Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei der Wohnsitzgemeinde beantragen (jeweils zur Vorlage bei einer Behörde)
  • Vorlage eines Nachweises über die Unterrichtung im Gaststättengewerbe der IHK oder eines anerkannten Ausbildungsnachweises im Lebensmittelhandwerk
  • Vorlage eines Gesundheitszeugnisses nach dem Bundesseuchengesetz oder Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Vorlage des Pachtvertrages
  • Grundriss- und Lageplan von den gewerblichen Räumen mit Angabe der Quadratmeter und der Anzahl der Gastplätze
  • Formblatt für Freischankflächen
  • Barrierefreiheit: Seit 2002 müssen neu errichtete oder wesentlich geänderte Gaststätten so gestaltet sein, dass die Gasträume und Toiletten barrierefrei von Menschen mit Behinderung genutzt werden können.
  • Bei Antragstellung einer juristischen Person (GmbH, AG, e.V.):

    -       Vorlage eines aktuellen beglaubigten Handelsregisterauszug bzw. des Vereinsregisterauszug

    -       Führungszeugnis, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, Unterrichtsnachweis und Gesundheitszeugnis für jeden Geschäftsführer bzw. Vorstand

    -      Vorlage des Gesellschaftsvertrags bzw. der Satzung

 

Hinweis: Eine Gaststättenerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn eine aktuelle Baugenehmigung vorliegt. Bitte wenden Sie sich deshalb bei einer eventuellen Nutzungsänderung vorab an das Bauamt.

 

Den Gaststättenantrag als Download finden Sie hier.

Gaststättenrecht
Siegel Barrierefreiheit

Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
DE-Mail poststelle(at)tirschenreuth.de-mail.de

Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.