Hoher Kontrast

poststelle@tirschenreuth.de 0 96 31 / 88 - 0

Twitter Facebook Kontakt & Öffnungszeiten Imagefilme Landkreisbuch
Barrierefreiheit

Schrift größer

Schrift kleiner

Hoher Kontrast

Afrikanische Schweinepest

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat die Gewährung der Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild auch für das Jagdjahr 2021/2022 fortgesetzt.  

Für das Jagdjahr 2021/2022 wird für jedes erlegte Stück Schwarzwild in den grenznahen Landkreisen und kreisfreien Städten zu Thüringen, Sachsen und der Tschechischen Republik 100,-- € pro Tier als Aufwandsentschädigung gewährt. In den übrigen Landkreisen 70,-- € pro Tier. 

Weitere Informationen über die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Schwarzwild können Sie dem Wildtierportal Bayern unter www.wildtierportal.bayern.de/wildtiere_bayern/185480/indes.php sowie dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz entnehmen: Schreiben des StMUV

Stand: 06.05.2022

 

 

 

 

Die ASP ist eine für Haus- und Wildschweine hochgefährliche und hochinfektiöse Seuche. Sie tritt seit 2014 in den baltischen Staaten und in Polen auf. Durch menschliche Verschleppung, vermutlich durch Fleischprodukte von infizierten Tieren, wurde die ASP nach Tschechien und Rumänien eingeschleppt. Im Jahr 2018 wurde ein Ausbruch der ASP in Belgien festgestellt. Die Vorbereitungen auf die Seuche laufen auch in Deutschland auf Hochtouren, und der Ausbruch der Schweinepest in Belgien hat endgültig klar gemacht, dass die Ausbreitung der ASP durch den Menschen über große Entfernung verbreitet wird. Es besteht die ständige Gefahr der Verschleppung innerhalb der Länder und über die Grenzen der Länder hinweg. Nach Einschätzung der Experten erscheint das Risiko, dass die ASP zunächst in die Wildschweinpopulation eingeschleppt wird, größer als ein Eintrag in die Hausschweinepopulation. Deshalb stellt die Senkung der Wildschweindichte durch intensive Bejagung ein wesentliches Instrument der Seuchenprävention statt.

Um die notwendige Bereitschaft zur Mitwirkung der Jägerschaft an dieser vorbeugenden Maßnahme zu fördern, wurde mit Beschluss des Ministerrates vom 19.12.2017 die Grundlage geschaffen, das für das Erlegen von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht der Jungtiere nicht notwendig sind, 20 € pro Tier gewährt werden. Die Auszahlung dieser Aufwandsentschädigung erfolgt, wie Sie wissen, auf Antrag durch den Bayerischen Jagdverband.

Parallel zu dieser staatlichen Prämie von 20 € pro Tier hat der Kreisausschuss des Landkreises Tirschenreuth am 16.09.2019 beschlossen, wegen der heranrückenden ASP einen zusätzlichen finanziellen Anreiz zur Intensivierung der Schwarzwildbejagung für die Jägerschaft zu schaffen. Für das Erlegen von Frischlingen gewährt der Landkreis Tirschenreuth auf Antrag und rückwirkend ab dem 01.04.2019 für das laufende Jagdjahr 2019/2020 und für das Jagdjahr 2020/2021 für das Erlegen von Frischlingen eine Prämie von 30 € pro Tier. Die Aufwandsentschädigung wird nicht für verendet aufgefundene Wildschweine gezahlt.

Nach Ablauf des Jagdjahres, spätestens bis zum 10. April, hat der Revierinhaber die mit dem 31. März abgeschlossene und unterschriebene Streckenliste der unteren Jagdbehörde vorzulegen. Falls eine Aufwandsentschädigung für das Erlegen von Frischlingen beantragt wird, ist das angefügte Antragsformular auszufüllen, zu unterschreiben und der Streckenliste beizufügen. Die Auszahlung der 30 € pro Frischling erfolgt dann durch das Landratsamt. Die Weitergabe der Aufwandsentschädigung an Jagdgäste oder Begehungsscheininhaber liegt in der Eigenverantwortung der Jagdausübungsberechtigten.

Die Pauschale von 30 € pro erlegten Frischling stellt eine freiwillige Leistung des Landkreises Tirschenreuth dar. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Aufwandsentschädigung ist nicht ableitbar.

 

Das Antragsformular zum Download finden Sie hier: Erstattungsantrag

 

 

Die ASP tritt seit 2014 in den baltischen Staaten und in Polen sowie seit 2017 in der Tschechischen Republik auf. Es besteht die ständige Gefahr der Verschleppung innerhalb der Länder und über die Grenzen der Länder hinweg. Nach Einschätzung der Experten erscheint das Risiko, dass die ASP zunächst in die Wildschweinpopulation eingeschleppt wird, größer als ein Eintrag in die Hausschweinepopulation. Deshalb stellt die Senkung der Wildschweindichte durch intensive Bejagung ein wesentliches Instrument der Seuchenprävention dar. Um die notwendige Bereitschaft zur Mitwirkung der Jägerschaft an dieser vorbeugenden Maßnahme zu fördern, wurde mit Beschluss des Ministerrats vom 19.12.2017 die Grundlage geschaffen, dass für das Erlegen von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht der Jungtiere nicht notwendig sind, 20 € pro Tier gewährt werden können. Für das Jagdjahr 2017/2018 wird die Jagdstrecke ab dem 19.12.2017 bis einschließlich Ende des Jagdjahres (31.03.2018) berücksichtigt. Die Auszahlung an die Jagdausübungsberechtigten (JAB) wird der Landesjagdverband Bayern e. V. (BJV) übernehmen und ist unabhängig von der Mitgliedschaft beim BJV.  

Mit LMS vom 05.02.2018, Az.: 46a-G8750-2017/7-250, hat das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aktuelle Vollzugshinweise zur Abwicklung der Aufwandsentschädigung zur Reduktion der Wildschweinedichte bekannt gegeben.

Für die Abwicklung der Auszahlung der Aufwandsentschädigung wurde folgendes Verfahren etabliert:

  • Die JAB legen ihre Streckenliste des Jagdjahres 2017/2018 der unteren Jagdbehörde vor.
  • Die unteren Jagdbehörden bestätigen den Erhalt der Streckenliste mit den Angaben zu den erlegten Wildschweinen.
  • Von der bestätigten Streckenliste wird eine Kopie für den JAB angefertigt.  

Die JAB können bis zum 15.05.2018 ihre Erstattungsanträge für das Jagdjahr 2017/2018 mit Eigenerklärung beim BJV einreichen. Zusammen mit dem Erstattungsantrag müssen die von der unteren Jagdbehörde bestätigten Streckenlisten in Kopie vorgelegt werden. Es steht den JAB frei, für die Erstattung nicht relevante Daten auf der Streckenliste zu schwärzen.  

Die Pauschale in Höhe von 20,- € pro erlegtem Tier (Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht der Jungtiere nicht notwendig) stellt eine freiwillige staatliche Leistung dar. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Aufwandsentschädigung ist nicht ab-leitbar und kann nicht für Mitarbeiter/Bedienstete der Bayerischen Staatsforsten in Ausübung ihres Dienstgeschäfts gewährt werden.   Das LMS vom 05.02.2018 und das Antragsformular für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung können Sie unten herunterladen.

Stand: 15.02.2018

Erstattungsantrag mit Eigenerklärung

LMS vom 05.02.2018

 

Verhaltensmaßnahmen für Jäger

Das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung bittet um Wachsamkeit und Vorbeugung.

Nähre Informationen finden Sie hier:  Afrikanische Schweinpest - Verhaltensmaßnamen für Jäger

Jagdrecht
Siegel Barrierefreiheit

Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
DE-Mail poststelle(at)tirschenreuth.de-mail.de

Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.