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Kaminkehrer

Der Landkreis Tirschenreuth ist in insgesamt 11 Kehrbezirke eingeteilt, welche von je einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger verwaltet werden. Den für Sie zuständigen Schornsteinfeger finden Sie auf der Internetseite der Kaminkehrer-Innung Oberpfalz (http://www.schornsteinfeger-innung-oberpfalz.de).

Seit dem 01.01.2013 können die vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten (sogenannte „freie“ Tätigkeiten), die im Feuerstättenbescheid festgelegt sind, durch andere Schornsteinfegerbetriebe oder Handwerker, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind, ausgeführt werden. Ob ein Betrieb berechtigt ist, Schornsteinfegerarbeiten auszuführen, kann im Schornsteinfegerregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/sf-suche/) nachgesehen werden.

Weiterhin ist der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (Kehrbezirksinhaber) für die hoheitlichen Tätigkeiten ausschließlich zuständig. Hierzu gehören:

  • Führung des Kehrbuches,
  • Durchführung der Feuerstättenschau,
  • Erstellung des Feuerstättenbescheides,
  • Abnahme von Feuerungsanlagen,
  • Durchführung von anlassbezogene Überprüfungen.

Die Höhe der Gebühren ist seit 2013 nur noch für die hoheitlichen Tätigkeiten in der Kehr- und Überprüfungsordnung geregelt. Alle anderen Kosten unterliegen dem freien Wettbewerb.

Die Eigentümer sind auch künftig verpflichtet, ihre kehr- und überprüfungspflichtigen Anlagen fristgerecht kehren und überprüfen sowie die nach der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen -1. BImSchV- vorgeschriebene Messungen durchführen zu lassen. Eine Selbstvornahme einzelner Schornsteinfegerarbeiten durch den Eigentümer ist und bleibt unzulässig.

Wenn die vorgeschriebenen Arbeiten nicht durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden, ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die ordnungsgemäße Durchführung der Kehr- und Überprüfungsarbeiten dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Frist, die im Feuerstättenbescheid festgelegt ist, nachzuweisen.

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Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
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Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.