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Sprengstoffrecht

Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz

Die Sprengstofferlaubnis gem. § 27 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) berechtigt zum Erwerb, zum Befördern, zur Aufbewahrung, zum Verwenden und zur Vernichtung von:

  • Nitrocellulosepulver zum Wiederladen
  • Schwarzpulver zum Vorderladerschießen
  • Böllerpulver zum Böllerschießen 

innerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes.

Die Erlaubnis ist maximal fünf Jahre gültig.

Die sprengstoffrechtliche Zuverlässigkeit wird durch die Behörde geprüft.

Erforderliche Unterlagen

  • Bedürfnisnachweis (Bescheinigung des Schützen- bzw. Böllervereines)
  • Lehrgangszeugnis
  • Bestätigung der Gemeinde bei gemeindlichen Böllerschützen
  • gültiger Jagdschein bei Wiederladern 

 

Kosten

Erstausstelllung: 100,00 bis 140,00 Euro

Verlängerung: 90,00 Euro

Unbedenklichkeitsbescheinigung: 80,00 Euro

 

Formulare

Antrag auf Erteilung / Verlängerung einer Erlaubnis nach § 27 SprengG

Bedürfnisbescheinigung des Vereins

Antrag Unbedenklichkeitsbescheinigung   

Datenschutz

Informationsblatt zu Datenschutzhinweisen im Zusammenhang mit der Bearbeitung sprengstoffrechtlicher Vorgänge und Anträge ( Art. 13 DSGVO)

Sicherheit & Ordnung
Siegel Barrierefreiheit

Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
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Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.