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Aufbewahrung

Aufbewahrungsvorschriften für Schusswaffen und Munition im privaten Bereich

Seit 5. Juli 2017 gilt das Zweite Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (2. WaffRÄndG). Mit dem Gesetz werden unter anderem die Anforderungen an die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition sowie das Sicherheitsniveau angehoben und an aktuelle technische Standards angepasst.

Nachweis der Aufbewahrung

Waffenbesitzer haben die getroffenen Maßnahmen zur sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition der zuständigen Behörde nachzuweisen (§ 36 Abs. 3 S. 1 WaffG).

Der Nachweis kann insbesondere durch die Vorlage eines Kaufvertrages bzw. einer Rechnung für das erforderliche Aufbewahrungsverhältnis erfolgen, aus der sich zweifelsfrei ergeben muss, dass das Behältnis die Anforderungen erfüllt. Können die oben genannten Nachweise nicht erbracht werden, sind auch Bilder vom Waffenschrank im geöffnetem Zustand und vom Typenschild möglich. 

Sicherheitsklassen

  • verschlossenes Behältnis: erlaubnisfreie Waffen oder erlaubnisfreie Munition
  • Stahlblechbehältnis mit Schwenkriegelschloss: erlaubnispflichtige Munition
  • Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 unter 200 kg: Langwaffen unbegrenzt und bis zu 5 Kurzwaffen und Munition 
  • Widerstandsgrad 0 nach EN 1143-1 ab 200 kg: Langwaffen unbegrenzt und bis zu 10 Kurzwaffen sowie Munition
  • Widerstandsgrad I nach EN 1143-1: Lang- und Kurzwaffen unbegrenzt sowie Munition.

Aufbewahrung in nicht dauernd bewohnten Gebäuden 

In einem nicht dauern bewohnten Gebäude dürfen nur bis zu 3 erlaubnispflichtige Langwaffen in einem Sicherheitsbehältnis, welches mind. den Widerstandsgrad I entspricht, aufbewahrt werden.

Besitzstand / Bestandsschutz

Waffenschränke der Sicherheitsstufe A und B, die vor dem 06.07.2017 angeschafft und bei der zuständigen Behörde angezeigt wurden, dürfen vom bisherigen Besitzer weiter genutzt werden. 

 

Weitere Informationen des Bayerischen Landeskriminalamtes über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition finden Sie unter nachfolgendem Link: 

Broschüre des Bayerischen Landeskriminalamtes Sichere Aufbewahrung von Waffen und Munition

Waffenrecht
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Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
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Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

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