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Europäischer Feuerwaffenpass

Für Reisen in oder durch andere Staaten der Europäischen Union, bei denen Sie Schusswaffen oder Munition mitnehmen wollen, z. B. Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

In einigen Mitgliedstaaten der EU ist vor der Einreise die vorherige Zustimmung der jeweils zuständigen Stelle des Staates, in den Sie einreisen möchten, erforderlich und in den Feuerwaffenpass einzutragen. Sie sollten sich daher vor Antritt der Reise über die genauen Bedingungen bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat) erkundigen.

Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedstaaten gewisse Erleichterungen.

Der Feuerwaffenpass ersetzt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte.

Ein Europäischer Feuerwaffenpass kann nur für Personen ausgestellt werden, die zum Besitz der Waffen berechtigt sind, die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen.  

Der Europäische Feuerwaffenpass hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren. Die Geltungsdauer kann zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Waffenbesitzkarte in der die Waffe eingetragen ist, die mitgeführt werden soll
  • Passbild
  • Personalausweis / Reisepass

Kosten

Die Ausstellung, Änderung oder Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses ist kostenpflichtig. Für die Ausstellung werden derzeit Gebühren in Höhe von 50 Euro erhoben.

Formular(e):

Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Europäischen Feuerwaffenpasses 

Waffenrecht
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Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.