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Waffenbesitzkarte

Grüne Waffenbesitzkarte

Wenn Sie sich eine Waffe zulegen wollen, benötigen Sie dazu eine Waffenbesitzkarte. Diese stellt die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen dar.

Die Waffenbesitzkarte beinhaltet keine Erlaubnis, die Waffe in der Öffentlichkeit mit sich zu führen.

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres (Sonderbestimmungen für Sportschützen bis zum 25. Lebensjahr).

  • Mitgliedschaft in einem Sportschützenverein – mindestens seit 12 Monaten und Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband. 
    Erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung  (wird durch das Landratsamt geprüft).

  • Waffenrechtliche Sachkunde

  • Bedürfnis
    Ausnahme: Bei Erben werden keine Sachkunde- (§ 7 WaffG) und Bedürfnisnachweise gefordert. 

  • Sichere Aufbewahrung der Waffen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Waffenbesitzkarte 

    • Sportschützen:  Sachkundenachweis und Bedürfnisbescheinigung des anerkannten schießsportlichen Verbandes mit Angaben über die Mitgliedschaft in einem schießsportlichen Verein 
    • Jäger: gültiger Jagdschein
    • Erben: Erbnachweis und ggf. Verzichtserklärung der übrigen Erben

  • Reisepass / Personalausweis
  • Nachweis über die Aufbewahrung der Waffe(n) (Rechnung mit ausgewiesener Sicherheitsstufe oder Foto des Tresors mit lesbaren Typenschild)

Formular(e)

Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte

Anzeige über den Erwerb oder das Überlassen von Schusswaffen

Gelbe Waffenbesitzkarte für Sportschützen

Die gelbe Waffenbesitzkarte berechtigt Sportschützen folgende Waffen zu erwerben:

Einzellader mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, einläufige Einzellader – Kurzwaffen für Patronenmunition und mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Mitgliedschaft in einem anerkannten Schützenverein seit mind. 12 Monaten
  • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung (wird vom Landratsamt geprüft)
  • Waffenrechtliche Sachkunde
  • Bedürfnis
  • Sichere Aufbewahrung der Waffen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Sachkundenachweis
  • Bedürfnisbescheinigung eines anerkannten schießsportlichen Vereins mit Angaben über die Mitgliedschaft in einem schießsportlichen Verein für Sportschützen
  • Nachweis über die sichere Aufbewahrung der Waffen
  • Personalausweis oder Reisepass
Waffenrecht
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Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
DE-Mail poststelle(at)tirschenreuth.de-mail.de

Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.