Hoher Kontrast

poststelle@tirschenreuth.de 0 96 31 / 88 - 0

Facebook Instagram Kontakt & Öffnungszeiten Imagefilme Landkreisbuch
Barrierefreiheit

Schrift größer

Schrift kleiner

Hoher Kontrast

Was ist Betreuung?

Zum 01. Januar 1992 wurde das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte fast 100 Jahre alte Vormundschafts- und Pflegschaftsrecht durch Einführung des Betreuungsgesetzes (BtG) abgeschafft.

Der Vormundschaft ging eine Entmündigung voraus, die Betroffene entrechtete. Gebrechlichkeitspflegschaften waren überwiegend Zwangspflegschaften, die in der Regel ohne Einwilligung der Betroffenen angeordnet wurden. Ein Ausschluss vom Rechtsverkehr wurde bei Pflegschaften zwar nicht formell ausgesprochen, die Anordnung setzte aber voraus, dass das Gericht die Betroffenen für geschäftsunfähig hielt.

Die Pflegschaft hatte in der Praxis daher ähnliche Auswirkungen wie eine Entmündigung. Bei Konflikten war stets der Wille des Vormunds/Pflegers ausschlaggebend. Vormundschaften/Pflegschaften dauerten meistens lebenslang; Vorschriften für Überprüfungen gab es nicht. Nach dem Betreuungsrecht hat das Gericht jetzt spätestens nach 7 Jahren zu prüfen, ob die Betreuung aufzuheben oder zu verlängern ist.

Voraussetzung für eine Betreuung ist, dass Betroffene ihre Angelegenheiten aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht allein oder durch andere Hilfen regeln können. Gegen den freien Willen der Betroffenen darf ein Betreuer nicht bestellt werden (§ 1896 BGB). 

Die Bestellung eines Betreuers hat nicht zur Folge, dass Betreute geschäftsunfähig werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Erklärungen beurteilt sich wie bei allen anderen Menschen allein danach, ob sie deren Bedeutung und Tragweite einsehen und danach handeln können. Ist eine solche Einsicht nicht (mehr) vorhanden, sind die Betreuten im natürlichen Sinn -unabhängig von der Betreuerbestellung- geschäftsunfähig. Betreuer dürfen daher immer nur in ihren konkret vom Vormundschaftsgericht festgelegten Aufgabenkreisen tätig werden. Insoweit haben sie die Stellung von gesetzlichen Vertretern.

Sollte sich über die angeordnete Betreuung hinaus weiterer Handlungsbedarf ergeben, muss sich ein Betreuer an das Betreuungsgericht wenden, damit die Betreuung erweitert wird.Für besonders schwerwiegende ärztliche Maßnahmen, Unterbringung, Fixierungen, Kündigungen von Wohnraum enthält das Betreuungsgesetz besondere Vorschriften, die das Handeln von Betreuern an bestimmte Voraussetzungen bindet und einer Pflicht zur gerichtlichen Genehmigung unterwerfen.

Betreuungen erschöpfen sich nicht im zivilrechtlichen Vertretungsverhältnis. Ein wichtiger Teil ist vielmehr der persönliche Kontakt. Selbst wenn keine Gespräche (mehr) möglich sind, müssen sich Betreuer regelmäßig einen persönlichen Eindruck verschaffen und versuchen Bedürfnisse und Wünsche ihrer Betreuten festzustellen.

Betreuungsrecht
Siegel Barrierefreiheit

Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
DE-Mail poststelle(at)tirschenreuth.de-mail.de

Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.