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Barrierefreiheit

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Wohnraumanpassung

Wohnraumanpassung

Die meisten Menschen wünschen sich ein möglichst langes Wohnen zu Hause. Oftmals kommt es vor allem im Alter zu Situationen, das kann ein Sturzereignis oder ein Schlaganfall sein, die uns zwingen schnell zu handeln. Eine Lösung muss dann rasch gefunden werden, damit der Betroffene wieder nach Hause kommen kann.
Es ist sinnvoll über ein komfortables Wohnen in jeder Lebensphase nachzudenken. Schon in jungen Jahren, bei der Planung des Eigenheimes, können die Grundlagen für ein barrierefreies Wohnen gelegt werden. So wird für alle Altersgruppen eine gute Basis geschaffen, den Wohnraum vollumfänglich, z. B. für Kinder mit dem Bobby-Car oder für Großeltern mit dem Rollstuhl, zu nutzen. Zusätzlich wird druch einen schwellenfreien Zugang die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützt. Gerade im Alter, wenn die Kinder und Enkel nicht in der Nähe leben, wird dieser Aspekt wichtig.

Der folgende Fragenkatalog möcht Sie ermuntern, einmal mit einem anderen Blick durch Ihre Wohnung oder Ihr Haus zu gehen. Diese Checkliste soll Ihnen zur Anregung und Sensibilisierung für den eigenen Wohnbereich dienen.
Checkliste für Barrierefreies Wohnen Prüfliste/Kriterien für Barrierefreies Wohnen

Für die notwendige Wohnraumanpassung können von verschiedenen Stellen Zuschüsse und/oder Darlehen beantragt werden. Meistens wird eine "Bausteinfinanzierung" notwendig werden, wie bspw. Zuschüsse von Krankenkasse (SGB V), Pflegeversicherung/-kasse (SGB XI) zu Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen (§ 40,4 SGB XI) oder Leistungsfreie Baudarlehen aus Fördermitteln des Sozialen Wohnungsbau (abhängig von Einkommensgrenzen). 
Finanzielle Hilfen werden in der Regel nur dann gewährt, wenn sie vor Beginn einer Maßnahme beantragt und genehmigt wruden. Verträge sollten daher immer erst dann abgeschlossen werden, wenn die Finanzierung verbindlich zugesagt ist.
Ansprechpartner für Bayerisches Wohnungsbauprogramm zur Förderung der Anpassung von bestehendem Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung:

Monika Härtl, Telefon 09631/88-263 und Markus Siller, Telefon 09631/88-264


Persönliche und indivieduelle Beratung und Unterstützung können Sie bei 
Frau Isolde Guba, zertifizierte Wohnberaterin, erhalten. Sie ist telefonisch erreichbar unter Tel. 09631/88-427 oder per E-Mail unter isolde.guba(at)tirschenreuth.de 

 

 

 

Kommunale Wohnberatungsstelle
Siegel Barrierefreiheit

Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
DE-Mail poststelle(at)tirschenreuth.de-mail.de

Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.