Hoher Kontrast

poststelle@tirschenreuth.de 0 96 31 / 88 - 0

Facebook Instagram Kontakt & Öffnungszeiten Imagefilme Landkreisbuch
Barrierefreiheit

Schrift größer

Schrift kleiner

Hoher Kontrast

Allgemeines

Seit 01.01.2005 unterscheiden sich die Sozialleistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zwei und Zwölf (SGB II und XII) nach folgenden einzelnen Hilfearten mit folgenden anspruchsberechtigten Personen:

Hartz IV (auch Grundsicherung für Arbeitssuchende o. Arbeitslosengeld II genannt) nach dem SGB II:

Diese Hilfe ist seit Beginn des Jahres 2005 im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Träger der Sozialleistung sind sowohl die Bundesagentur für Arbeit wie auch die kreisfreien Städte und Landkreise. Mit der einheitlichen Wahrnehmung der Aufgaben ist das Jobcenter Tirschenreuth betraut.

Anspruchsberechtigt sind alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zwischen 15 und 65 Jahren (schrittweise Anhebung bis 67 Jahre entsprechend der Regelaltersgrenze) und die mit ihnen in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen, soweit sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen decken können.

Der Landkreis Tirschenreuth ist in seiner Eigenschaft als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende für Leistungen für Unterkunft und Heizung, einmalige Bedarfe (z.B. Erstausstattung Wohnung, Erstausstattung Bekleidung) und für Leistungen zur Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben (z.B. Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung, Suchtberatung, Betreuung minderjähriger oder behinderte Kinder und häusliche Pflege von Angehörigen) zuständig.

 

Link zu Hartz IV

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII:

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII) ist eine Sozialleistung für Menschen, die das 65. Lebensjahr (schrittweise Anhebung bis 67 Jahre entsprechend der Regelaltersgrenze) vollendet haben oder für Volljährige, die dauerhaft und von der Arbeitsmarktlage unabhängig voll erwerbsgemindert sind. Anspruch auf diese Leistungen haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkommen und Vermögen bestreiten können.  

Link zu Grundsicherung im Alter

Link zu Grundsicherung bei Erwerbsminderung

Hilfe um Lebensunterhalt nach dem SGB XII:

Die Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) wird für die Personen gewährt, welche weder unter den Personenkreis der Grundsicherung für Arbeitssuchende noch unter dem Personenkreis der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung fallen (i.d.R. Personen mit einer Erwerbsminderung auf Zeit) und hilfebedürftig sind (Einkommen und Vermögen reicht zur Deckung des Lebensunterhalts nicht aus).  

Link zu Hilfe zum Lebensunterhalt 

Hilfen nach den Kapiteln 5 - 9 SGB XII:

Zu diesen Hilfen zählen die Hilfen zur Gesundheit, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die Hilfe zur Pflege, die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie die Hilfe in anderen Lebenslagen. Auf diese Hilfe besteht ein Anspruch, wenn die einkommens- und vermögensrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind und keine anderer Sozialleistungsträger (z.B. Krankenkasse, Pflegekasse, Rentenkasse, etc.) hierfür vorrangig zuständig sind.  

Link zu Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Link zu Hilfe zur Pflege

Link zu Hilfen zur Gesundheit

Sozialamt
Siegel Barrierefreiheit

Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
DE-Mail poststelle(at)tirschenreuth.de-mail.de

Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.