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Lernförderung

Kurzbeschreibung:

Mit der außerschulischen Lernförderung werden im Ausnahmefall die von den Schulen und schulnahen Trägern (z. B. Fördervereine) organisierten Förderangebote ergänzt. Diese in der Regel kostenfreien Angebote sind vorrangig zu nutzen. Nur wenn das Erreichen der nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele (im Regelfall die Versetzung in die nächste Klassenstufe, aber auch z. B. elementare Kulturtechniken wie Lesen und Schreiben, ein ausreichendes deutsches Sprachniveau bzw. fehlende Ausbildungsreife) gefährdet ist und eine Verbesserung nur mit Hilfe einer außerschulischen Lernförderung kurzfristig erreicht werden kann, kommt diese Leistung in Betracht. Für das Erreichen einer besseren Schulartenempfehlung (z. B. Übertritt auf ein Gymnasium) kann keine außerschulische Lernförderung gewährt werden. 

Die Notwendigkeit der Lernförderung muss durch die Schule bestätigt werden.

Überweisungen erfolgen in der Regel auf das Konto des Leistungsanbieters!

Zuständigkeit/Ansprechpartner:

Für Kinder, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, ist das Jobcenter Tirschenreuth zuständig.

Jobcenter Tirschenreuth

Kornbühlstraße 28

95643 Tirschenreuth

09631/7034-1700

 

Für Kinder, die SGB XII-Leistungen, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, ist das Landratsamt Tirschenreuth zuständig.

Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Str. 9

95643 Tirschenreuth

09631/88-468

Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder
Siegel Barrierefreiheit

Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
DE-Mail poststelle(at)tirschenreuth.de-mail.de

Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.