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Grundsicherung bei Erwerbsminderung

Kurzbeschreibung:

Grundsicherung bei Erwerbsminderung erhalten Personen zwischen dem 18. und 65. Lebensjahr (schrittweise Anhebung bis 67 Jahre entsprechend der Regelaltersgrenze), die unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage voll erwerbsgemindert sind und bei denen unwahrscheinlich ist, dass die volle Erwerbserminderung behoben werden kann. Zusätzlich müssen diese Personen hilfebedürftig sein.

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln (Einkommen und Vermögen) beschaffen kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen (Angehörige, weitere Sozialleistungsträger, etc.) erhält.

Es werden hier laufende und einmalige Leistungen gewährt.

Die laufende Leistung beinhaltet die Regelleistung, evtl. Mehrbedarfe (z.B. für kostenaufwändige Ernährung) und die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Einmalige Leistungen werden gewährt für Erstausstattung der Wohnung, Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt.

Die zu gewährende laufende Leistung errechnet sich als Unterschiedsbetrag zwischen dem Bedarf (Regelsatz + Mehrbedarfszuschläge + Unterkunft und Heizung) und dem anrechenbaren Einkommen und einzusetzenden Vermögen.

Ansprechpartner

Personen mit Wohnsitz in Bärnau, Falkenberg, Konnersreuth, Leonberg, Mähring, Neualbenreuth, Plößberg, Reuth b. Erbendorf, Tirschenreuth und Waldsassen:

Fabian Weinberger

09631/88-479

fabian.weinberger@tirschenreuth.de

 

Personen mit Wohnsitz in Brand, Ebnath, Erbendorf, Friedenfels, Fuchsmühl, Immenreuth, Kastl, Kemnath, Krummennaab, Kulmain, Mitterteich, Neusorg, Pechbrunn, Pullenreuth, Waldershof und Wiesau:

Christine Deubzer

09642/707-764

christine.deubzer@tirschenreuth.de

Hilfearten
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Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
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Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.