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Hilfe zum Lebensunterhalt

Kurzbeschreibung:

Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen bis 65 Jahre (schrittweise Anhebung bis 67 Jahren entsprechend der Regelaltersgrenze), die zeitweise nicht erwerbsfähig sind (z.B. wegen vorgezogener Altersrente, Erwerbsminderung auf Zeit, etc.) und hilfebedürftig sind.

Nicht erwerbsfähig ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften (Arbeitskraft) und Mitteln (Einkommen und Vermögen) beschaffen kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen (Angehörige, weitere Sozialleistungsträger, etc.) erhält.

Es werden hier laufende und einmalige Leistungen gewährt.

Die laufende Leistung beinhaltet die Regelleistung, evtl. Mehrbedarfe (z.B. wegen Alleinerziehung) und die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung.
Einmalige Leistungen werden gewährt für Erstausstattung der Wohnung, Erstausstattung für Bekleidung, Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt, mehrtätige Klassenfahrten und für zusätzliche Leistungen für die Schule.

Die zu gewährende laufende Leistung errechnet sich als Unterschiedsbetrag zwischen dem Bedarf (Regelsatz + Mehrbedarfszuschläge + Unterkunft und Heizung) und dem anrechenbaren Einkommen und einzusetzenden Vermögen.

Ansprechpartner Ukraine

Jana Lindner

09631/88-334

jana.lindner@tirschenreuth.de

Ansprechpartner

Marion Frank

09631/88-299

marion.frank@tirschenreuth.de

Hilfearten
Siegel Barrierefreiheit

Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
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Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.