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Mietangebote Asyl

Sehr geehrte Damen und Herren,

anerkannte Asylsuchende und Flüchtlinge benötigen dringend Wohnungen. Nachdem diese Personen den Anerkennungsbescheid erhalten haben, müssen sie baldmöglichst aus den staatlichen Unterkünften (Gemeinschaftsunterkünfte oder dezentrale Unterkünfte) ausziehen. Der Fachbereich Asyl des Sozialamtes im Landratsamt Tirschenreuth möchte die Betroffenen hierbei unterstützen und bittet um Mietangebote. 

Hier erhalten Sie Informationen zu den Rahmenbedingungen für die Vermietung und Sie finden ein Formblatt zur Einstellung Ihres Mietangebotes. Das Angebot von Wohnungen in unseren Städten und Gemeinden ist ein wichtiger Baustein zur Integration von anerkannten Asylbewerbern und Flüchtlingen. Helfen Sie durch Ihr Mietangebot mit, diese Integration zu ermöglichen. 

Nachfolgende Ausführungen gelten nur im Gebiet des Landkreises Tirschenreuth. Bei Mietobjekten in einem anderen Landkreis sind die dortigen Träger zu kontaktieren.

Sollten Sie in Betracht ziehen, Wohnraum an anerkannte Flüchtlinge zu vermieten, ist es wichtig, dass die möglichen Mieter vor Abschluss des Mietvertrages die Angemessenheit der Unterkunft vom Jobcenter prüfen lassen.

Die Angemessenheit ist abhängig von der Personenzahl, der Gesamtfläche, des Heizenergieträgers und der Region.

Um die Angemessenheit prüfen zu können, sind folgende Angaben erforderlich:

 

 

Formular Mietangebote für Asylbewerber und Flüchtlinge

Zur Orientierung hier die im Landkreis Tirschenreuth geltenden, angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft:

Die Beträge in folgenden Tabellen beinhalten den Mietzins (Kaltmiete) einschließlich der Betriebskosten ohne die Kosten der Heizung und Warmwasser (= sog. Bruttokaltmiete) für die Zeit ab 01.05.2022

 

Anzahl Personen angemessene Wohnungsgröße angemessene Brutto-kaltmiete
1 Person ≤ 50 m² 318,50 € / Monat
2 Personen 50 ≤ 65 m² 355,55 € / Monat
3 Personen 65 ≤ 75 m² 418,50 € / Monat
4 Personen 75 ≤ 90 m² 470,70 € / Monat
5 Personen 90 ≤ 105 m² 589,05 € / Monat
für jeden weiteren Haushaltsangehörigen + 15 m²   75,75 € / Monat

Angemessene Heizkosten

Die angemessenen monatlichen Grenzwerte im Landkreis Tirschenreuth entnehmen Sie bitte folgender Tabelle:

Angemessene mtl. Grenzwerte für Heizung (ohne Warmwasserbereitung):
Stand: 01.01.2023

Monatlich angemessene Kosten für Heizung (ohne Warmwasserbereitung) in Euro  
                     
  Öl Gas Strom Holz Holzpellets (lose) Fernwärme Wärmepumpe   Fernwärme angemessener Verbrauch im Jahr in kWh:   
1 Person 118 128 156 98 75 104 149,54   11.250  
2 Personen 153 167 203 130 97 135 194,40   14.625  
3 Personen 177 192 234 152 112 155 224,31   16.875  
4 Personen 212 231 280 184 134 186 269,175   20.250  
weitere Person 35 38 47 33 22 31 44,86   3.375  
   nach Bundesheizkostenspiegel
Kosten in €/m² 
 Grundversorgung Heizstrom - getr. Messung, Stand: 13.12.2022, 1 kWh  = 0,16 Euro Arbeitspreis brutto + 8,03 Euro mtl. Grundpreis brutto   130 €/Ster  nach Bundeshkspiegel
Kosten in €/m²
nach Bundeshkspiegel
Kosten in €/m²
nach Bundeshkspiegel
Kosten in €/m²
  Bundeshkspiegel
Verbrauch in kWh/m²
 

 Angemessene mtl. Grenzwerte für Heizung (mit Warmwasserbereitung):
 Stand: 01.01.2023

Monatlich angemessene Kosten für Heizung (mit Warmwasserbereitung) in Euro  
                     
  Öl Gas Strom Holz Holzpellets (lose) Fernwärme Wärmepumpe    Fernwärme angemessener Verbrauch im Jahr in kWh:   
1 Person 129 140 172 108 85 111 165,17   12.450  
2 Personen 167 182 223 141 111 145 214,72   16.185  
3 Personen 193 210 258 173 128 167 247,75   18.675  
4 Personen 232 252 309 206 154 200 297,30   22.410  
weitere Person 39 42 52 33 26 33 49,55   3.735  
   nach Bundesheizkostenspiegel
Kosten in €/m² 
 Grundversorgung Heizstrom - getr. Messung, Stand: 13.12.2022, 1 kWh  = 0,16 Euro Arbeitspreis brutto + 8,03 Euro mtl. Grundpreis brutto   130 €/Ster  nach Bundeshkspiegel
Kosten in €/m²
nach Bundeshkspiegel
Kosten in €/m²
nach Bundeshkspiegel
Kosten in €/m²
  Bundeshkspiegel
Verbrauch in kWh/m²
 

 

Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration gefördert.

Sozialamt
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Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
DE-Mail poststelle(at)tirschenreuth.de-mail.de

Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.