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Kfz-Zulassung und Online Termin-Vereinbarung

Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung:

Tirschenreuth:

Mo., Mi., Fr.: 07.30 Uhr - 12.00 Uhr

Di., Do.: 07.30 Uhr - 16.00 Uhr durchgehend

 

Termine und Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

BITTE NUTZEN SIE DIE ONLINE-TERMINVEREINBARUNG UNTER: www.kreis-tir.de

In Ausnahmefällen telefonisch von Montag - Freitag, 07.30 Uhr - 12.00 Uhr

 

Hier finden Sie die Online-Zulassungsbehörde.

 

Kemnath:

Die Zulassungsstelle Kemnath ist ebenfalls nur nach vorheriger Terminvereinbarung (siehe oben) von MO, DI, MI, und Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und am Donnerstag von 08.00 Uhr - 13.00 Uhr geöffnet.

Tel.: 09642-707760

Fahrzeugzulassung allgemein

Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometer und deren Anhänger müssen bis auf wenige Ausnahmen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein, sobald sie im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
Beschreibung:
Die Kennzeichen teilt die Zulassungsbehörde zu, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben (bei Firmen oder Vereinen: Betriebs- oder Vereinssitz). Aus der ersten Buchstabengruppe eines amtlichen Kennzeichens lässt sich der jeweilige Zulassungsbezirk herauslesen. Danach folgt die individuelle Erkennungsnummer, die aus Buchstaben und Ziffern besteht.
Bei einem Umzug innerhalb von Deutschland können Sie bei einem zugelassenen Fahrzeug das bisherige Kennzeichen beibehalten. Sie können aber auch ein Kennzeichen des neuen Zulassungsbezirks beantragen. In beiden Fällen müssen Sie jedoch die Fahrzeugummeldung beantragen.
Ändert sich die Person, die das Fahrzeug hält, müssen Sie bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks ein neues Kennzeichen beantragen.
Amtliche Kennzeichen müssen, bis auf wenige Ausnahmen, mit einer Stempelplakette der Zulassungsbehörde versehen sein.
Beachten Sie, dass Sie ein Wunschkennzeichen zu Beginn des Zulassungsverfahrens beantragen können. Eine nachträgliche Änderung (Umkennzeichnung) ist nur mit erheblichem Aufwand und anfallenden Gebühren für Sie möglich.
Die Ausgestaltung von Kennzeichen und ihre Anbringung am Fahrzeug sind gesetzlich vorgeschrieben.
Alle neu zugelassenen oder umgemeldeten Fahrzeuge erhalten ein Kennzeichen mit Euro-Feld.

Hinweis zur Fahrzeugidentifizierung bei der Zulassung:
Die Identifizierung der Fahrzeuge ist nach der EG-Richtlinie über Zulassungsdokumente Teil der Zulassung.
Deshalb müssen die Fahrzeuge vor der Zulassung identifiziert werden (siehe auch § 6 Abs. 8 Fahrzeugzulassungs-Verordnung - FZV). Dazu führen Sie das Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsbehörde vor oder legen eine Identifizierungsbescheinigung eines amtlich anerkannten Sachverständigen (z.B. TÜV, Dekra usw.) oder einer anderen Zulassungsbehörde vor.
Die Identifizierung ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn

  • für das Fahrzeug eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) des Herstellers vorhanden ist,
  • das Fahrzeug zuvor in Deutschland zugelassen war oder
  • für ein importiertes Fahrzeug ein Gutachten nach § 21 StVZO (Vollgutachten) erstellt wurde bzw. einem Einzelgenehmigungsverfahren nach § 13 EG-FGV unterzogen wurde


Die nachfolgenden Informationen enthalten Hinweise zur den gängigsten Zulassungsvorgängen und sollen einen Überblick insbesondere über erforderliche Antragsunterlagen geben.
Bei Unklarheiten oder sonstigen Rückfragen in Kfz-Zulassungsangelegenheiten stehen wir gerne zur Verfügung:

Zulassungsbehörde Tirschenreuth, 09631-880 bzw. -88289
Zulassungsbehörde Dienststelle Kemnath, 09642-707760

Kraftfahrzeugkennzeichen - allgemeine Information

Die Zuteilung des Kfz.-Kennzeichens für das jeweilige Fahrzeug, umgangssprachlich auch „Nummernschild“ genannt, ist die Entscheidung der Zulassungsbehörde.
Wird auf Antrag ein Wunschkennzeichen zugeteilt, ist gem. Gebührenordnung eine zusätzliche Gebühr (10,20 € - 12,80 €) zu erheben.

Beschreibung:
Das Kraftfahrzeugkennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk und einer Erkennungsnummer. Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter internationaler Organisationen erhalten besondere Kennzeichen; Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben. Das Kennzeichen kann in der Zulassungsbescheinigung mit und ohne Trennstrich geschrieben sein. Beide Schreibweisen sind gleichberechtigt gültig. Die Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern sind mit schwarzer Beschriftung auf weißem, schwarz gerandetem Grund auf ein Kennzeichenschild aufgebracht ("normale" Nummernschilder). Die Kennzeichenschilder dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein. Zudem dürfen sie nicht zusätzlich mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein. Kennzeichenschilder müssen reflektierend sein sowie auf der Vorderseite das Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen.
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:

  • einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm,
  • zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm,
    bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm,
  • Kraftradkennzeichen: Mindest-/Größtmaß der Breite: 180 mm/220 mm, Höhe: 200 mm und
  • verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm

Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder, sowie für land- oder forstwirtschaftliche (lof) Zugmaschinen nach der Richtlinie 2003/37/EG und deren Anhängern vorgesehen. Keine verkleinerten Kennzeichen erhalten sogenannte Quads, da diese, selbst wenn sie als lof Zugmaschine verschlüsselt sind, nicht der Richtlinie 2003/37/EG entsprechen.
Kennzeichen müssen an der Vorder- und Rückseite des Kraftfahrzeugs fest angebracht sein. Bei einachsigen Zugmaschinen genügt das Kennzeichen an der Vorderseite, bei Anhängern und Krafträdern an der Rückseite.
Hintere Kennzeichen müssen beleuchtet sein.

Kfz-Zulassung und Online Termin-Vereinbarung
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Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
DE-Mail poststelle(at)tirschenreuth.de-mail.de

Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.