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Anmeldung - Außerbetriebsetzung

Infos von A wie Außerbetriebsetzung bis Z wie Zulassung

Neues Fahrzeug anmelden

Fabrikneues Fahrzeug
Fahrzeuge (auch Anhänger) dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie zugelassen sind und ein amtliches Kennzeichen haben.

Voraussetzungen:

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz im Landkreis Tirschenreuth gemeldet
  • bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden:
    im Landkreis Tirschenreuth ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
  • Sie haben bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
    Wenn nicht, beachten Sie bitte die Informationen zur Anmeldung eines ausländischen Kfz

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen:
    Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbe-anmeldung
  • bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss, ein Gerichtsurteil oder eine „Negativbescheinigung“ des Jugendamtes nachzuweisen
  • bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten":
    Betreuerausweis
  • bei Vertretungen:
    schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
  • Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen
  • SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • EG-Übereinstimmungserklärung (COC) bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)

Besonderheiten:

  • Sie haben die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren
  • Internetbasierte Fahrzeugzulassung
    Seit dem 01. Oktober 2019 können Bürgerinnen und Bürger alle Standardzulassungsvorgänge im Internet abwickeln. Mit Inkrafttreten der „Vierten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ wurde die internetbasierte Abwicklung aller Standardzulassungsvorgänge für Privatpersonen ermöglicht – für ausgewählte Fälle auch vollautomatisiert. In einem weiteren Schritt ist die Ausweitung der internetbasierten Kfz-Zulassung auf juristische Personen vorgesehen. Insbesondere Unternehmen sollen hiervon profitieren.
    Weitere detaillierte Informationen zu den verschiedenen Zulassungsarten finden Sie unter www.bmvi.de - Internetbasierte Fahrzeugzulassung.

Gebührenrahmen: ab 27 Euro

Zulassung Fahrzeuge aus EU- / Nicht-EU-Ausland

Voraussetzungen:

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz im Landkreis Tirschenreuth gemeldet
  • bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden:
    im Landkreis Tirschenreuth ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)

Hinweis:
Fahrzeuge aus dem Ausland müssen vor der Zulassung und vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II identifiziert werden.
Sollte das in Ihrem Fall noch nicht erfolgt sein, müssen Sie das Fahrzeug mitbringen und vor Ort durch die Zulassungsbehörde identifizieren lassen.
Die Identifizierung kann auch von jeder anderen deutschen Zulassungsbehörde, von amtlich anerkannten Sachverständigen, von Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr oder von Prüfingenieuren einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorgenommen werden (Nachweis im Original).
Von einer Identifizierung kann abgesehen werden, wenn für das Fahrzeug eine Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO, ein Gutachten nach § 21 StVZO oder eine Begutachtung nach § 13 EG-FGV positiv abgeschlossen wurde.


Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen:
    Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
  • bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
    Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss, ein Gerichtsurteil oder eine „Negativbescheinigung“ des Jugendamtes nachzuweisen
  • bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten":
    Betreuerausweis
  • bei Vertretungen:
    schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
  • Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen
  • SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Prüfbericht über eine gültige HU von einer deutschen Prüfstelle (falls erforderlich)
  • Kaufvertrag oder Originalrechnung mit ausgewiesener deutscher MwSt.
  • EG-Übereinstimmungserklärung (COC)
  • in Einzelfällen ist zusätzlich die Vorlage eines Datenblattes eines amtlich anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV, DEKRA etc.) oder des Herstellers erforderlich, zum Beispiel beim Fehlen des nationalen, deutschen Emissionswertes (Angabe unter Ziffer 47 des COC)
  • liegt kein COC vor, ist eine Datenbestätigung des Fahrzeugherstellers oder ein Vollgutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen zusammen mit den bisherigen Fahrzeugpapieren vorzulegen

Wenn das Fahrzeug bereits im Ausland zugelassen war:

  • ausländische Kraftfahrzeugpapiere oder internationale Zulassungspapiere (im Original)
  • Kennzeichenschilder oder eine Bestätigung der Zulassungsbehörde, dass das Fahrzeug abgemeldet ist und die Kennzeichen eingezogen wurden

Wenn das Fahrzeug bereits vorher in Deutschland zugelassen war:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder den alten Fahrzeugbrief
  • falls die deutschen Papiere von einer ausländischen Fahrzeugbehörde eingezogen wurden, die Bestätigung dieser Behörde, dass die Papiere eingezogen wurden

bei Neufahrzeugen:

  • Ursprungspapiere (im Original, falls vorhanden)
  • die Identifizierung kann vorgenommen werden: von jeder deutschen Zulassungsbehörde, von anerkannten Sachverständigen, von Prüfern für den Kraftfahrzeugverkehr oder von Prüfingenieuren einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation

Bei Fahrzeugen aus dem Nicht-EU-Ausland:

  • Verzollungsnachweis
  • Vollgutachten (§21 StVZO) durch den deutschen TÜV, Dekra etc. Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen oder Übersetzungen benötigt werden

Gebührenrahmen: ab 40 Euro (wenn besondere Unterlagen / Ausnahmen erforderlich sind - bis zu ca. 250 Euro)

Fahrzeug umschreiben innerhalb des Landkreises Tirschenreuth

Eine Umschreibung des Fahrzeugs (auch Anhänger) ist notwendig, wenn Sie der neue Halter eines Fahrzeuges sind, das bereits im Landkreis Tirschenreuth zugelassen ist.

Hinweise:

  • wenn das Fahrzeug im Landkreis Tirschenreuth noch zugelassen ist, können Sie das Kennzeichen mit Einverständnis des Vorbesitzers behalten
  • wenn das Fahrzeug derzeit nicht in Betrieb (abgemeldet) ist, benötigen Sie in der Regel ein neues Kennzeichen
  • Sie haben die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu beantragen

Voraussetzungen:

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz im Landkreis Tirschenreuth gemeldet
  • bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: im Landkreis Tirschenreuth ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen:
    Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
  • bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
    Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss, ein Gerichtsurteil oder „Negativbescheinigung“ des Jugendamtes nachzuweisen
  • bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten":
    Betreuerausweis
  • bei Vertretungen:
    schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
  • Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen
  • SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
  • bisherige Kennzeichen sind grundsätzlich mitzubringen; Ausnahmen unter „Besonderheiten“

Besonderheiten:

Das Kennzeichen müssen Sie in folgenden Fällen nicht mitbringen:

  • das Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt (abgemeldet)
  • das Fahrzeug ist noch zugelassen und Sie wollen das bisherige Kennzeichen beibehalten

Gebührenrahmen: ab 16,70 Euro

Fahrzeug umschreiben von außerhalb in den Landkreis Tirschenreuth

Eine Umschreibung des Fahrzeugs (auch z. B. Anhänger) ist notwendig,

  • wenn Sie der neue Halter eines Fahrzeuges sind, das bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen war (=Umschreibung mit Halterwechsel)
  • wenn Sie in den Landkreis Tirschenreuth umziehen und Ihr Fahrzeug mitbringen
    (=Umschreibung ohne Halterwechsel)

Voraussetzungen:

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz im Landkreis Tirschenreuth gemeldet
  • bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: im Landkreis Tirschenreuth ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen:
    Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
  • bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss, ein Gerichtsurteil oder eine „Negativbescheinigung“ des Jugendamtes nachzuweisen
  • bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten":
    Betreuerausweis
  • bei Vertretungen:
    schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
  • Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen
  • SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
  • bisherige Kennzeichen (nur, wenn Fahrzeug noch zugelassen ist). Siehe auch „Besonderheiten“

Besonderheiten:

  • Behalten des Kennzeichens bei Umzug:
    Wenn Sie von einem anderen Zulassungsbezirk in den Landkreis Tirschenreuth umziehen, dürfen Sie bei der Umschreibung das bisherige Kennzeichen beibehalten, wenn der Fahrzeughalter gleich bleibt und das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Umzugs angemeldet ist.
    Die Kennzeichen müssen Sie in diesem Fall nicht mitbringen.
    Ist dies nicht der Fall, sind die Kennzeichen vorzulegen.
  • Sie haben die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren.

Gebührenrahmen: ab 27 Euro

Wiederzulassung gleicher Halter

Wiederzulassung (auf gleichen Halter wieder anmelden) Das Fahrzeug (auch Anhänger) war abgemeldet und soll wieder auf denselben Fahrzeughalter zugelassen werden.

Voraussetzungen:

  • das Fahrzeug war nicht länger als sieben Jahre abgemeldet
  • Sie sind mit Hauptwohnsitz im Landkreis Tirschenreuth gemeldet
  • bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden:
    im Landkreis Tirschenreuth ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen:
    Handels- oder Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
    Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies gesondert nachzuweisen (durch ein Gerichtsurteil, einen Sorgerechtsbeschluss oder eine „Negativbescheinigung“ des Jugendamtes)
  • bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten":
    Betreuerausweis
  • bei Vertretungen:
    schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
  • Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen
  • SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung
  • die alten Kennzeichenschilder, falls diese wieder verwendet werden sollen

Besonderheiten:

  • wenn Sie bereits ein Euro-Kennzeichen haben, können Sie das „alte Kennzeichen“ wieder verwenden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn Sie dieses Kennzeichen beim Abmelden für sich reserviert haben ("Verbleibsreservierung")
  • Sie haben die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren

Gebührenrahmen: ab 12,40 Euro

Außerbetriebsetzung / Abmeldung

Fahrzeug außer Betrieb setzen
Wer sein Fahrzeug abmelden will, kann es für einen Zeitraum bis zu sieben Jahren außer Betrieb setzen.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist nur bei Verlust der Zulassungsbescheinigung I vorzulegen
  • Kennzeichenschilder
  • bei Verschrottung:
    Verwertungsnachweis (diesen erhalten Sie vom Verwertungsbetrieb, bei dem Sie das Fahrzeug entsorgt haben.)

Besonderheiten:

  • Sie müssen die gestempelten Kennzeichen mitbringen. Diese werden nach erfolgter Außerbetriebsetzung entwertet
  • Sie können auch ein Fahrzeug mit einem auswärtigen Kennzeichen abmelden. Dazu müssen Sie die gleichen Unterlagen wie bei der Abmeldung eines „Tirschenreuther“ Fahrzeugs mitbringen
  • es besteht die Möglichkeit, das bestehende Kennzeichen für eine spätere Wiederinbetriebnahme (selbes Fahrzeug auf selben Halter, als “Verbleibskennzeichen“ zu reservieren (max. 12 Monate).
    Dies müssen Sie zwingend bei der Abmeldung beantragen.
    Die Gebühr von 2,60 Euro für die Reservierung wird bei der Außerbetriebsetzung mit verrechnet.  

Info:
Eine Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen ist auch bei der Stadt Waldsassen zu den dortigen Öffnungszeiten möglich. Weitere Zulassungsangelegenheiten sind bei der Stadt Waldsassen nicht möglich! (09632-88122 oder www.waldsassen.de)

Saisonkennzeichen

Saisonkennzeichen
Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, können ein Saisonkennzeichen erhalten. Dazu kann ein fester Zeitraum im Jahr festgelegt werden, für den die Zulassung jährlich wiederkehrend gelten soll. Dieser Zeitraum kann zwischen zwei und elf Monaten betragen. Der gewünschte Zeitraum wird auf das Kennzeichen geprägt und in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen. Die Zulassung gilt jeweils für volle Monate und beginnt ab dem ersten Tag eines Monats und endet am letzten Tag eines Monats. Eine Aufsplittung in mehrere kürzere Zulassungszeiträume pro Jahr ist dabei nicht zulässig.
Einmal so zugelassen, können die Kraftfahrzeuge in jedem Jahr im festgelegten Betriebszeitraum verwendet werden, ohne dass die Zulassungsbehörde erneut aufgesucht werden muss. In den Ruhezeitraum fallende Hauptuntersuchungen können im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums nachgeholt werden. In der restlichen Zeit des Jahres dürfen die Fahrzeuge nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegt oder abgestellt werden.

Voraussetzungen:

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz im Landkreis Tirschenreuth gemeldet
  • bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden:
    im Landkreis Tirschenreuth ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen:
    Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
  • bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.
    Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss, ein Gerichtsurteil oder eine „Negativbescheinigung“ des Jugendamtes nachzuweisen
  • bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten":
    Betreuerausweis
  • bei Vertretungen:
    schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
  • Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen
  • SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung für den neuen Versicherungszeitraum)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein), falls vorhanden
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichenschilder (nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist)
  • Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung

Besonderheiten:

  • Sie haben die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren
  • das Fahrzeug darf nur innerhalb der auf dem Kennzeichen angegebenen Zeit betrieben oder auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden
  • wenn das Fahrzeug verkauft wird, muss dies der Zulassungsbehörde gemeldet werden, unabhängig davon ob der Zeitpunkt des Verkaufs innerhalb oder außerhalb der Saisonzulassung liegt

Gebührenrahmen: Ab 27 Euro

Oldtimer - "H"-Kennzeichen

Zuteilung Oldtimerkennzeichen
Historische Kraftfahrzeuge finden immer mehr Freunde. Doch wie bringt man die geliebten Oldtimer auf die Straße? Vom beabsichtigten Verwendungszweck und von der Zahl der Fahrzeuge hängt es ab, wie dies geschehen soll. 

Beschreibung:
Ein Kraftfahrzeug, das vor dreißig Jahren erstmals in den Verkehr gekommen ist und das geeignet ist, einen Beitrag zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts zu leisten, kann (ausschließlich) zur Teilnahme an solchen Veranstaltungen nach den Bestimmungen des § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) mit einem roten Kennzeichen gefahren werden.
Möglich ist auch die Durchführung von Probe- und Überführungsfahrten. Mit dem Kennzeichen können auch mehrere Fahrzeuge bewegt werden.
Für die Fahrzeuge wird von der Zulassungsbehörde bei Vorliegen der Voraussetzungen ein besonderer Fahrzeugschein ausgefüllt. Bei der Durchführung solcher Fahrten muss das Fahrzeug den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) entsprechen, benötigt aber keine Zulassung und damit auch keine Betriebserlaubnis. Das Fahrzeug unterliegt auch nicht der regelmäßigen Fahrzeugüberwachung. Vor Zuteilung des Fahrzeugscheins ist u.a. ein Gutachten nach § 23 (neu) StVZO über die Oldtimereigenschaft vorzulegen.
Weitere Infos unter „Rotes Dauerkennzeichen – Oldtimer“. 

Davon zu unterscheiden ist die Zulassung des Einzelfahrzeugs mit einem historischen Kennzeichen („H“-Kennzeichen).
Ein solches Fahrzeug muss ebenfalls vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein, benötigt aber eine Betriebserlaubnis als Oldtimer.
Auch ein solchermaßen zugelassenes Fahrzeug ist zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturguts zu verwenden. Das Fahrzeug unterliegt zudem der regelmäßigen Fahrzeuguntersuchung.  

Erforderliche Unterlagen:

  • Gutachten nach § 23 StVZO
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen:
    Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbe-anmeldung
  • bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss, ein Gerichtsurteil oder eine „Negativbescheinigung“ des Jugendamtes nachzuweisen
  • bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten":
    Betreuerausweis
  • bei Vertretungen:
    schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
  • Einverständniserklärung des Fahrzeughalters, dass dem/der Bevollmächtigten die Kfz-steuerlichen Verhältnisse bekannt gegeben werden dürfen
  • SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers
  • eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • EG-Übereinstimmungserklärung (COC) bei Fahrzeugen mit EG-Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief)

Kosten:

  • Zulassungsgebühren für die Zuteilung des roten Kennzeichens entstehen ab ca. 100 Euro
  • bei der Zuteilung eines historischen Kennzeichens betragen die Gebühren ab 27,00 Euro (ggf. zuzüglich Wunschkennzeichengebühr)

Hinweis:

  • bei Umschreibung aus einem anderen Landkreis mit vorheriger Oldtimer-Zulassung ist zur Umschreibung das bisherige Gutachten mit vorzulegen
  • trotz Oldtimer-Gutachten müssen die Papiere (ZB I und ZB II) vollständig sein; das Gutachten ersetzt diese nicht!

Kurzzeitkennzeichen - 5 Tage

Kurzzeitkennzeichen beantragen:
Kurzzeitkennzeichen sind in erster Linie nationale Kennzeichen, die grundsätzlich nur für Fahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind.

Wichtiger Hinweis:
Kurzzeitkennzeichen gelten nur für maximal fünf Tage ab Tag der Beantragung. Dieses können Sie bei der Zulassungsstelle Ihres Wohnortes oder bei der Zulassungsstelle des Ortes an dem das Fahrzeug steht beantragen. Den Standort des Fahrzeugs müssen Sie anhand eines Kaufvertrags, einer Rechnung oder der Fahrzeugpapiere nachweisen.
Für die Beantragung benötigen Sie den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (HU).
Sollte das Fahrzeug keine gültige HU besitzen, kann ein Kurzzeitkennzeichen mit einem Vermerk im Fahrzeugschein beantragt werden, dass Fahrten nur zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle (innerhalb des Zulassungsbezirks) durchgeführt werden dürfen. Nur bei bestandener HU ist eine (allgemeine) Weiterfahrt möglich. Analog gilt dies auch für die Sicherheitsprüfung (SP). Wird keine Mängelfreiheit bescheinigt, dürfen auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter Mängel in einer nächstgelegenen geeigneten Einrichtung im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk durchgeführt werden.

Mit dem Kurzzeitkennzeichen dürfen folgende Fahrten durchgeführt werden:

  • Probefahrten, um die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs festzustellen
  • Fahrten, die zur technischen Prüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure notwendig sind
  • Überführungsfahrten

Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt (abgemeldet)

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass im Original
  • Vollmacht der Antragstellerin oder des Antragstellers im Original, bei Nicht-EU-Angehörigen zusätzlich Nennung eines Empfangsberechtigten
  • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
  • Fahrzeugpapiere (ZB I, ZB II, COC in Kopie ausreichend)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (sofern vorhanden)
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)

Besonderheiten:

  • Antragstellende oder eingetragene Halter dürfen Kurzzeitkennzeichen nicht zur Nutzung an Dritte weitergeben.

Gebührenrahmen:
Kurzzeitkennzeichen: 13,10 Euro zuzüglich Kennzeichenschilder

Rotes Dauerkennzeichen - Händler

Rotes Dauerkennzeichen für Kfz-Handel, Werkstätten und Hersteller beantragen:
Beschreibung
Rote Kennzeichen werden durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt. Ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem, rot gerandetem Grund besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer, die nur aus Ziffern besteht und mit "06" beginnt.

Voraussetzungen:

  • Der Antragsteller muss
  • zuverlässig sein
  • einen Kfz-bezogenen, auf sich angemeldeten Gewerbebetrieb besitzen
  • bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: im Landkreis Tirschenreuth ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
  • es muss ein Fahrtennachweisbuch geführt werden
  • das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden

Damit dürfen folgende Fahrten durchgeführt werden:

  • Probefahrten, um die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs festzustellen
  • Fahrten, die zur technischen Prüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure notwendig sind
  • Überführungsfahrten (grundsätzlich nur innerhalb Deutschland)

Benötigte Unterlagen:

  • schriftlicher, formloser Antrag (mit Begründung des Bedarfs)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Führungszeugnis
  • aktuelle Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
  • Gewerbeanmeldung (in Kopie)
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels- oder Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) sowie Vollmacht und Ausweis des Zeichnungsberechtigten und des Bevollmächtigten
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)

Gebührenrahmen:
ca. 105 Euro (zuzüglich Kennzeichenschilder)

Rotes Dauerkennzeichen - Oldtimer

Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer beantragen:
Oldtimerfahrzeuge, die abgemeldet sind, können ein rotes Dauerkennzeichen erhalten. Damit dürfen (bei begründetem Bedarf) folgende Fahrten durchgeführt werden:

  • Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
  • An- und Abfahrten zu den Oldtimerveranstaltungen
  • Probe- und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung

Voraussetzungen:

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz im Landkreis Tirschenreuth gemeldet
  • bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: im Landkreis Tirschenreuth ist der Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
  • das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen
  • ein spezielles Oldtimergutachten bestätigt, dass das Fahrzeug gut erhalten ist und weitgehend dem Originalzustand entspricht
  • das Fahrzeug wird nicht mehr allgemein genutzt
  • es muss ein Fahrtennachweisbuch geführt werden
  • das Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) sein

Benötigte Unterlagen:

  • schriftlicher, formloser Antrag (mit Begründung des Bedarfs)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Führungszeugnis
  • aktuelle Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
  • bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen:
    Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) im Original
  • bei Fahrzeugen ohne Zulassungsbescheinigung Teil II:
    Ursprungszeugnis
  • Abmeldebescheinigung
  • Eigentumsnachweis
  • Oldtimergutachten nach § 23 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
  • bei mehreren Fahrzeugen:
    Auflistung der Fahrzeuge mit Fahrzeugdaten (Fahrzeugart, Fahrzeugident-Nr., Tag der Erstzulassung)

Gebührenrahmen:
ca 100 Euro (zuzüglich Kennzeichenschilder)

Verlust / Diebstahl Zulassungsbescheinigung I

Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein) verloren geht oder gestohlen wurde, müssen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.

Voraussetzungen:
Es liegt Ihre persönliche eidesstattliche Versicherung über den Verlust oder Diebstahl oder eine Diebstahlsanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle vor.
Informationen zur eidesstattlichen Versicherung:
Eine eidesstattliche Versicherung können Sie bei einem Notar oder bei der Kfz-Zulassungsbehörde abgeben. Sie muss dann folgende Angaben enthalten:

  • Information zum Verlust des Dokuments
  • Zusicherung, dass das Dokument an die Zulassungsbehörde zurückgegeben wird, wenn es wieder gefunden werden sollte
  • die Eid-Formel: „Ich erkläre an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.“

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief), sofern diese noch vorhanden ist
  • Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen:
    Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
  • Bei Vertretungen:
    schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
  • Bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss, ein Gerichtsurteil oder eine „Negativbescheinigung“ des Jugendamtes nachzuweisen.
  • Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten":
    Betreuerausweis
  • Falls Sie bei der Polizei eine Diebstahlanzeige gemacht haben, dann bringen Sie diese bitte mit.

Bearbeitungszeit:
Sie erhalten die neue Zulassungsbescheinigung Teil I sofort (wenn alle Unterlagen vorliegen).

Gebührenrahmen:
Zulassungsbescheinigung Teil I: 11,70 Euro
Eidesstattliche Versicherung (bei Abnahme durch die Zulassungsbehörde): 30,70 Euro

Verlust / Diebstahl Zulasssungsbescheinigung II

Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II:
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) verloren geht oder gestohlen wurde, müssen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.
Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) darf erst nach Ablauf der sogenannten Aufbietung beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ausgestellt und ausgehändigt oder per Einschreiben zugesandt werden.
Die Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt dauert in der Regel drei bis vier Wochen.

Voraussetzungen:
Es liegt Ihre persönliche eidesstattliche Versicherung über den Verlust oder Diebstahl oder eine Diebstahlsanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle vor.
Informationen zur eidesstattlichen Versicherung:
Eine eidesstattliche Versicherung können Sie bei einem Notar oder bei der Kfz-Zulassungsbehörde abgeben.
Sie muss dann folgende Angaben enthalten:

  • Information zum Verlust des Dokuments
  • Zusicherung, dass das Dokument an die Zulassungsbehörde zurückgegeben wird, wenn es wieder gefunden werden sollte
  • die Eid-Formel: „Ich erkläre an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.“

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen:
    Handels- oder Vereinsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung) und Gewerbeanmeldung
  • Bei Minderjährigen:
    Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies durch einen Sorgerechtsbeschluss ein Gerichtsurteil oder eine „Negativbescheinigung“ des Jugendamtes nachzuweisen.
  • Bei Betreuungen für "Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten":
    Betreuerausweis
  • Bei Vertretungen:
    schriftliche Vollmacht (im Original) sowie Ausweis des Bevollmächtigten (im Original) und Ausweis des Vollmachtgebers (in Kopie)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein), sofern diese noch vorhanden ist.
  • Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung außer bei Fahrzeugen, die außer Betrieb gesetzt sind.
  • Falls Sie bei der Polizei eine Diebstahlanzeige gemacht haben, dann bringen Sie diese bitte mit.

Gebührenrahmen: ab 28,20 Euro

Namens- / Adressänderung

Namensänderung / Adressänderung in Fahrzeugpapiere eintragen:
Wenn sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, geändert hat, muss dies in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) geändert werden. Dazu müssen Sie (oder eine beauftragte Person) persönlich vorbeikommen und die vollständigen Fahrzeugpapiere mitbringen.
Die "alten" Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) werden dabei in die aktuellen Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) umgetauscht.

Benötigte Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Personalausweis, Reisepass oder Meldebestätigung der Gemeinde
  • Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein über gültige Hauptuntersuchung

bei Gewerbebetrieben:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • geänderte Gewerbeanmeldung (Gewerbeummeldung)
  • Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Jahre ab Ausstellung)

Gebührenrahmen: ab 10,20 Euro

Leasing - Finanzierung

Geleastes oder finanziertes Fahrzeug anmelden:

Sie haben ein geleastes oder finanziertes Fahrzeug, dann müssen Sie Folgendes beachten:
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) noch bei der Bank beziehungsweise Leasinggesellschaft liegt, dann müssen Sie diese(n) dort anfordern und zur Kfz-Zulassungsstelle schicken lassen. Bitte weisen Sie die Bank- / Leasinggesellschaft darauf hin, dass im Anschreiben an die Zulassungsstelle der Verwendungszweck und der Halter des Fahrzeuges klar erkennbar sein müssen.
Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II können wir Ihr Anliegen bearbeiten.

Technische Änderung

Technische Änderungen in Fahrzeugpapiere eintragen:

Die Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Daher müssen Sie technische Änderungen der Kfz-Zulassungsbehörde melden, damit die Fahrzeugpapiere berichtigt werden können.
Einige Beispiele für technische Änderungen sind:

  • Einbau Katalysator oder Partikelminderungssystem
  • Änderungen der Fahrzeugklasse
  • Änderung von Hubraum oder Leistung
  • Erhöhung/Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
  • Änderung der zulässigen Achslasten, des Gesamtgewichts, der Nutzlast, der Sattellast, der Aufliegelast, der Anhängelast etc.

Benötigte Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Bestätigung/Abnahme über den Ein- oder Ausbau durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder einen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
  • Typgenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes

Gebührenrahmen:
ab 10,20 Euro
bei gleichzeitigem Umtausch der Fahrzeugpapiere in die neue Zulassungsbescheinigung I und II:
19,50 Euro

Umweltplakette

Umweltplakette / Feinstaubplakette für Umweltzone

Wichtig:

  • Die Plakette muss gut sichtbar innen an der Windschutzscheibe kleben
  • Eine Plakette brauchen alle Pkw, Busse, Wohnmobile und Lkw, die in eine Umweltzone fahren wollen

Benötigte Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein)

Besonderheiten:

  • Die Plakette gilt für alle Umweltzonen in Deutschland
  • Wenn sich Ihr Kfz-Kennzeichen ändert oder Sie Ihr Auto wechseln, brauchen Sie eine neue Plakette

Gebührenrahmen: 5 Euro

Wunschkennzeichen

Wunschkennzeichen reservieren
Wer bestimmte Buchstaben oder Ziffern nach dem „TIR“ oder „KEM“ auf seinem Kennzeichenschild haben will, kann sich vorab ein Wunschkennzeichen reservieren. Auch die Übertragung eines Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeugs ist ein Wunschkennzeichen, unabhängig davon, ob das Kennzeichen vorher bereits einmal "als Wunsch" zugeteilt wurde oder als so genanntes Serienkennzeichen in Verwendung war.

  • Eine Kennzeichenreservierung ist hier für den Landkreis Tirschenreuth online möglich.
  • Die Reservierung ist ausschließlich auf den Namen des zukünftigen Fahrzeughalters möglich. Dabei sind Name und Anschrift anzugeben.
  • Wenn Sie die Kennzeichenreservierung bei uns vornehmen, ist sie grundsätzlich auf 10 Tage begrenzt. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraumes keine Zulassung, erlischt die Reservierung automatisch.

Besonderheiten:
Die Wunschkennzeichenreservierung erfolgt unverbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Reservierung eines Kennzeichens über das Internet kein Rechtsanspruch entsteht und Ersatzansprüche ausgeschlossen sind. Weitere Infos auf „Wunschkennzeichen online“.

Gebührenrahmen:
12,80 Euro,
bei Zulassung am Tag der Online-Reservierung:
10,20 Euro

"E"-Kennzeichen

Mit dem "E"-Kennzeichen hat man die Möglichkeit, besonders gekennzeichnete Parkplätze zu benutzen oder dafür freigegebene Straßenzüge (z. B. "Busspur") zu befahren. Das Fahrzeug muss ein reines Elektrofahrzeug sein oder als Hybridfahrzeug besondere Anforderungen erfüllen.

Auf Antrag wird für folgende Fahrzeuge ein "E"-Kennzeichen zugeteilt:

  • Batterieelektrofahrzeug (BEV)
  • Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV)
  • Hybridfahrzeug (PHEV);
    Hier müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden: - CO2-Ausstoß unter 50 g/km oder - Reichweite mit Elektroantrieb mindestens 30 km (bei Fahrzeugen, die ab 1.1.2018 erstmalig zugelassen werden: 40 km).

Die Fahrzeuge müssen der Klasse M1, N1, L3e, L4e, L5e oder L7e zugeordnet sein.
Fahrzeuge der Klasse N2 können ein "E"-Kennzeichen erhalten, wenn sie bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4.250 kg in Deutschland mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden können.
Das "E"-Kennzeichen führt hinter der Erkennungsnummer den Buchstaben "E". Es kann auch als Wechselkennzeichen oder als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Voraussetzungen durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung oder
  • Datenbestätigung des Herstellers

weitere Zulassungsunterlagen sind abhängig vom jeweiligen Zulassungsvorgang.

Bei einem ausländischen Fahrzeug, das nach den Vorschriften seines Herkunftslandes (nicht Bundesrepublik Deutschland) zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt ist, erfolgt die Kennzeichnung durch eine Plakette, die an der Rückseite des Fahrzeugs gut sichtbar anzubringen ist.
Die Plakette wird auf Antrag von jeder Zulassungsbehörde ausgegeben.
Mit dem Antrag ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen, z. B.:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder
  • Übereinstimmungsbescheinigung oder
  • sonstige zum Nachweis geeignete Unterlagen

Im Ausland erteilte Kennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder für elektrisch betriebene Fahrzeuge erteilte Plaketten stehen inländischen Kennzeichen oder Plaketen gleich.

Für evtl. Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Kfz-Zulassung und Online Termin-Vereinbarung
Siegel Barrierefreiheit

Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
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Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.