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Personenbeförderung

Taxi- / Mietwagengenehmigung beantragen:

Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Taxi / Mietwagen befördert, benötigt hierfür eine Genehmigung.
Voraussetzung für die Genehmigung sind persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung, finanzielle Leistungsfähigkeit und Betriebssitz in Deutschland.
Zusätzlich ist zum Fahren eines Mietwagens eine spezielle Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein) notwendig.Diese können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes beantragen.

Nichtdeutsche Staatsangehörige:
Bei nicht deutschen Staatsangehörigen (insbesondere außerhalb des EU-Bereichs) sind die ausländerrechtlichen Vorschriften bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu beachten. Auskünfte hierzu erhalten Sie bei der Ausländerbehörde.

Versagungsgründe:
Bei Vorstrafen, ungeordneten finanziellen Verhältnissen oder sonstigen gravierenden negativen Erkenntnissen über den Antragsteller, ist eine Versagung der Genehmigung möglich.

Benötigte Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis über die fachliche Eignung (zum Beispiel Prüfungsbescheinigung der IHK)
  • Nachweis über Betriebskapital (mindestens 2.250 Euro für das erste Fahrzeug und 1.250 Euro für jedes Weitere)
  • Unbedenklichkeitsbescheinungen der Krankenkasse, der Gemeinde, des Finanzamtes und der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
  • Nachweisüber das Beschäftigungsverhältnis der zur Führung der Geschäfte bestellten Person (Geschäftsführervertrag mit Arbeitszeiten und Lohn)
  • Auszug aus dem Genossenschaft- oder Handelsregister
  • Gesellschaftervertrag

Soweit zutreffend, sind die benötigten Unterlagen sowohl für den Unternehmer, als auch für den Geschäftsführer vorzulegen.

Bearbeitungszeit: ca. sechs Wochen

Gebührenrahmen:
Abhängig von der Anzahl der beantragten/genehmigten Fahrzeuge

Auto- und Straßenverkehr
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Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
DE-Mail poststelle(at)tirschenreuth.de-mail.de

Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.