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Bauen an Kreisstraßen

Anbauverbot, Anbaubeschränkung

Im BayStrWG wird zwischen einem Anbauverbot (Art. 23) und einer Anbaubeschränkung (Art. 24) unterschieden:

  • Verbot: außerhalb von Ortschaften grundsätzlich 15 m (an Kreisstraßen)
  • Beschränkung: innerhalb und außerhalb von Ortschaften 30 m (an Kreisstraßen)

Diese Regelung gilt unabhängig anderer Rechtsbereiche (z. B. Baurecht). Das Verbot bzw. die Beschränkung soll vor allem der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dienen, welche sich u. a. aus folgenden Punkten zusammensetzt:

  • keine Sichtbeeinträchtigung
  • keine Ablenkung des fließenden Verkehrs
  • außerhalb von Erschließungsbereichen soll die Straße von Zufahrten frei gehalten werden

 

Hinweise für Bauherrn:

  • Im Bauverfahren wird die Straßenbaubehörde i. d. R. vom Bauamt beteiligt.
  • Ist eine Baugenhmigung nicht notwendig, so sollte vorher mit der Straßenbaubehörde Kontakt aufgenommen werden.

 

Zufahrten

Zufahrten an Kreisstrassen, welche nicht mit einem Bauantrag zusammenhängen, sind im Abschnitt Sondernutzung enthalten.

Kontakt Tiefbauabteilung/Straßenbaulastträger:

Kreisbauhof in der

Mitterteicher Str. 49

95643 Tirschenreuth

Tel.: 09631 / 7001-0

FAX:  09631 / 7001-22

 

Öffnungszeiten:

Mo - Fr:      08:00 - 12:00 Uhr

Do:            14:00 - 16:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Kreisstraßen & Kreisbauhof
Siegel Barrierefreiheit

Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
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Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.