Hoher Kontrast

poststelle@tirschenreuth.de 0 96 31 / 88 - 0

Facebook Instagram Kontakt & Öffnungszeiten Imagefilme Landkreisbuch
Barrierefreiheit

Schrift größer

Schrift kleiner

Hoher Kontrast

Biber

Der Biber (castor fiber) ist im Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) aufgeführt und gilt deshalb als besonders und streng geschützt. Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und insbesondere der Teichwirtschaft führen seine Aktivitäten oft zu erheblichen Problemen und wirtschaftlichen Schäden.

Das Landratsamt Tirschenreuth hat für das Kreisgebiet sechs ehrenamtliche Biberberater bestellt:

  • Peter Minssen, wohnhaft in Waldsassen, zuständig für die Gemeinden Waldsassen, Konnersreuth, Mitterteich, Leonberg, Falkenberg, Neualbenreuth
  • Hans Rösch, wohnhaft in Kemnath, zuständig für die Gemeinden Kemnath, Kastl, Erbendorf
  • Hubert Platzer, wohnhaft in Schönkirch, zuständig für die Gemeinden Plößberg, Tirschenreuth, Bärnau, Mähring
  • Berthold Popp, wohnhaft in Schurbach, zuständig für die Gemeinden Immenreuth, Kulmain, Neusorg, Ebnath, Brand und Pullenreuth, sowie den nördlichen Teil des Gemeindegebiets der Stadt Waldershof
  • Manfred Haas, wohnhaft in Thumsenreuth, zuständig für die Gemeinden Krummennaab, Reuth b. Erbendorf, Friedenfels, Wiesau
  • Herr Horst Fischer, wohnhaft in Mitterteich, zuständig für die Gemeinden Pechbrunn und Fuchsmühl, sowie den südlichen Teil des Gemeindegebiets der Stadt Waldershof.

Die Biberberater stehen als Ansprechpartner bei Problemen mit Bibern zur Verfügung. Sie beraten und unterstützen, insbesondere bei Vorsorgemaßnahmen wie z.B. Baumsicherungen, Verfüllen von Einbrüchen, Anbringen von Elektrozäunen, Sicherung von Teichanlagen usw.

Biberschäden können grundsätzlich nicht ersetzt werden; vielmehr können in Konfliktbereichen geeignete Abhilfemaßnahmen finanziell gefördert werden.

Falls Abhilfemaßnahmen keinen Erfolg versprechen, kann die Untere Naturschutzbehörde im Einzelfall den Wegfang von Bibern genehmigen. 

Seit dem 01.08.2008 gibt es einen Ausgleichsfond für Biberschäden. Es handelt sich um eine akzeptanzfördernde Maßnahme, bei der unter bestimmten Voraussetzungen durch freiwillige Leistungen des Staates Biberschäden ausgeglichen werden. Voraussetzung ist, dass der Schaden umgehend, spätenstens innerhalb einer Woche nach Entdeckung, der Unteren Naturschutzbehörde oder dem zuständigen Biberberater gemeldet wird. Dort erhalten Sie dann die erforderlichen Meldeformulare.  

Rat- und hilfesuchende Bürger wenden sich an die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Tirschenreuth, Tel.Nr. (09631) 88-337.  Diese stellt den Kontakt zum zuständigen Biberberater her.

Artenschutz
Siegel Barrierefreiheit

Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
DE-Mail poststelle(at)tirschenreuth.de-mail.de

Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.