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Fledermaus gefunden - was nun?

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Fledermäuse

Es geschieht gar nicht so selten, dass Fledermäuse als leise "Untermieter" ihr Quartier in Dachstühlen von Häusern und Kirchen, alten Felsenkellern oder hinter Wandverkleidungen von Garagen und Neubauten beziehen. Man unterscheidet dabei grundsätzlich zwischen Sommer- und Winterquartieren. Doch was ist zu tun, wenn Sie ein solches Quartier entdecken oder gar eine verletzte Fledermaus?

Quartiere

Bei Quartieren ist zu beachten, dass diese einen gesetzlichen Schutz genießen. D. h. es ist verboten, diese Quartiere zu beschädigen oder gar zu zerstören. Das Landesamt für Umwelt und die Fledermauskoordinierungsstellen bieten auf ihren Internetseiten zahlreiche Informationen zu Fledermäusen und dem Zusammenleben mit ihnen an.

Wenn es einmal unumgänglich wird, bauliche Maßnahmen in diesen Bereichen durchzuführen, benötigen Sie eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung. Für die Erteilung dieser Genehmigungen ist die Regierung der Oberpfalz, Höhere Naturschutzbehörde, zuständig. Sie sollten sich aber vorher durch die Fachkräfte der Unteren Naturschutzbehörde beraten lassen (Tel. 09631/88-337).

Wenn Sie schon seit längerem ein Feldermausquartier an ihrem Gebäude haben, melden Sie sich bitte bei der Unteren Naturschutzbehörde. Wir beraten Sie gerne und geben Ihnen Tipps zum Zusammenleben. Auch können Sie dann an der Aktion "Fledermäuse Willkommen" teilnehmen.

Verletzte Tiere

Wenn Sie ein verletztes Tier finden, sollten Sie das Tier bitte nur mit Handschuhen oder einem sonstigen Schutz vor Bissen anfassen. Die Gefahr einer Infizierung mit der Fledermaustollwut ist zwar sehr gering, viele Arten können aber sehr kräftig und schmerzhaft zubeißen. Der Landesbund für Vogelschutz (LBV) hat auf seiner Internetseite einige Hinweise zum Umgang mit verletzten Fledermäusen und einen Ratgeber hinterlegt.

Wichtig ist auch, dass Sie Funde bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts melden. Wir können Ihnen die Kontaktdaten von fachkundigen Personen, die Fledermäuse pflegen können, vermitteln. Zudem erfassen wir alle Funde, um ein genaues Bild darüber zu bekommen, wo in unserem Landkreis Fledermäuse leben.

Tot aufgefundene Tiere können Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde abgeben.

Artenschutz
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Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
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Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

Mo - Fr 08.00 - 11.45 Uhr
12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.