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Hornissen

Beratung und Hilfe

Durch direkte Vernichtungsaktionen sowie Zerstörung von Nistmöglichkeiten und Eingriffe in den Lebensraum der Hornisse ist der „Adler unter den Insekten“ regional selten geworden.
Nach der Bundesartenschutzverordnung stehen die Hornissen unter besonderem Schutz. Hornissen dürfen nicht gestört, beeinträchtigt, belästigt oder gar getötet werden!

Steckbrief Hornisse – die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Körpergröße: Königin bis zu 35 mm, Arbeiterin 18-25 mm, Drohne 21-28 mm,
Ernährung der Brut: Insekten (wichtige Regulatoren im Naturgefüge); ein einziges Hornissenvolk vertilgt pro Tag bis zu 500 g Insekten, mehr als 5 Meisenfamilien
Ernährung der Arbeiterinnen: fast nur Kohlehydrate (Baumsäfte, Nektar, Fallobst)
Nestgründung: Ende April / Anfang Mai (allein durch begattete Jungkönigin)
Nistplatz: Hohlräume wie Baumhöhlen, Vogelnistkästen, Rolladenkästen
Volkstärke: im Hochsommer durchschnittlich 400 – 700 Hornissen
Absterben: i. d. R. spätestens bis Ende Oktober (Ausnahme: Jungköniginnen)
Überwinterung: nur die begatteten Jungköniginnen überwintern (einzeln)
Verhalten: erstaunlich friedfertige Tiere, die nicht grundlos angreifen
Stich: Der Stich ist nicht gefährlicher als der einer Wespe oder Honigbiene (2 – 3 % reagieren allergisch)

In den meisten Fällen können die Nester der Hornissen an Ort und Stelle belassen werden; durch das Anbringen von Fliegendraht o.ä. an Fenstern oder sonstige Maßnahmen können Gefährdungen und Belästigungen meist ausgeschlossen werden. Ist ein Belassen eines Hornissennestes nicht möglich, ist eine Umsetzung zu prüfen.

Rat und Hilfe erhalten Sie bei den ehrenamtlich tätigen Hornissenberatern des Landratsamts Tirschenreuth (die Beratung ist kostenlos).

Wenden Sie sich daher bei Problemen mit Hornissen an die Untere Naturschutzbehörde (Tel. 09631/88-337). Dort erhalten Sie eine erste Beratung und ggf. die Kontaktdaten der Hornissenberater.

Wenn aus trifftigen Gründen einmal ein Hornissennest beseitigt werden muss, so ist dies nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung möglich. Die Genehmigung ist beim Landratsamt Tirschenreuth zu beantragen.

Hilfe bei der Beseitigung von Nestern erhalten Sie entweder bei einem Schädlingsbekämpfer oder bei den Stützpunktfeuerwehren im Landkreis. Bitte beachten Sie aber, dass solche Einsätze der Feuerwehr unter Umständen kostenpflichtig sind. Bei Fragen zur Kostenhöhe wenden Sie sich bitte an die zuständige Gemeinde.

Artenschutz
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Landratsamt Tirschenreuth

Mähringer Straße 7
95643 Tirschenreuth

Telefon 0 96 31 / 88 - 0
Fax 0 96 31 / 2391
Mail poststelle(at)tirschenreuth.de
DE-Mail poststelle(at)tirschenreuth.de-mail.de

Alle unsere Amtsgebäude sind barrierefrei verbunden. In den Amtsgebäuden 1a und 2 befinden sich Aufzüge. Ein barrierefreies Besprechungszimmer gibt es im Amtsgebäude 1.

Weitere Informationen

Öffnungszeiten (ausgenommen Zulassungsstelle)

Mo+Di 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 15.30 Uhr
Mi 8.00 - 12.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.00 Uhr

Wir bitten weiterhin um vorherige Terminvereinbarung. Wir empfehlen weiterhin Maske und Abstand. 

Zulassungsstellen TIR und KEM

KFZ-Zulassung derzeit nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung. 

Bitte halten Sie die Hotline der KFZ­-Terminvereinbarung unbedingt frei, wenn Sie die Möglichkeit der Online-Registrierung haben. Die KFZ-Hotline (Tirschenreuth 09631/88246, Kemnath 09642/707760) ist in erster Linie für Personen gedacht, die keinen Online-Zugang haben!

Wertstoffsammelstelle Steinmühle

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12.30 - 15.45 Uhr

Anlieferung ohne tel. Voranmeldung möglich.